Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0412
Das Bezirksamt wird ersucht, bei dem kommenden Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2024/2025, Bezirkshaushaltsplan Pankow, ein neues Band 4 einzuführen und dort die Immobilien und Grundstücke nebst Nutzer bzw. Mieter und Einnahmen mit Begründungen auszuführen. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, diesen neuen Transparenzstandard über den Senat von Berlin auch bei den weiteren Bezirken anzuregen, sodass die Vergleichbarkeit der Berliner Bezirke gefördert wird. Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement: Der Ausschuss hat sich mit der Drucksache in der Sitzung am 22.11. eingehend befasst. Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich gemacht, dass die vom Antragstelle geforderten Informationen bereits im Haushalt enthalten sind. Die Darstellung auch hinsichtlich Immobilien und Grundstücken folgt den gesetzlichen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den haushaltstechnischen Richtlinien der Senatsverwaltung für Finanzen, die aufzeigen wie Haushaltspläne der Bezirke aufzustellen und darzustellen sind. Nach überwiegender Meinung der Ausschussmitglieder verwechselt der Antragsteller Transparenz und Übersichtlichkeit. Die Transparenz ist mit den bestehenden Rahmen gegeben. Die Übersichtlichkeit wird durch die Einführung eines weiteren Bandes jedoch nicht verbessert. Darüber hinaus sieht der Ausschuss durch die Forderung eine nicht zu rechtfertigende Mehrbelastung für das Bezirksamt. Zuletzt wurde Hervorgehoben, dass die geforderte Zusammenstellung der Vermietungen ebenfalls bereits als Anlage zum Vorbericht zum Haushalt hinreichend dargestellt wird. Insgesamt wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 2 (ja): 13 (nein): 1 (Enthaltungen) Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU: Der Bezirkshaushaltsplan ist in weiten Teilen intransparent für Bürger und die Gesellschaft. Immobilien und Grundstücke sind in den verschiedenen Kapiteln bzw. Anlagen oder Vorberichten, wie bspw. Anlage 1 zum Vorbericht Doppelhaushalt 2022/2023 oder Anlage 1 zu Kapitel 3306, Titel 12401, wobei es z. T. zu Doppelnennungen kommt. Ein neu einzuziehendes Band 4 für Immobilien und Grundstücke nebst Nutzer bzw. Mieter und Einnahmen/erstatteter Beträge mit Begründungen kann dabei helfen, Transparenz zu fördern und einen Überblick zu gewährleisten. Ein ähnliches Verfahren wird mit Personal im Band 2 seit Jahren gelebt. Im Zuge der Erstellung soll eine Evaluation der vereinbarten Mieten hinsichtlich ortsüblicher Vergleichsmieten ab dem Jahr 2022 erfolgen und dem Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Energiemanagement sowie den Fachausschüssen zur Verfügung gestellt werden und im neu zu erstellenden Band 4 Eingang finden. |
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