Drucksache - IX-0412  

 
 
Betreff: Pankower Haushaltsplan braucht einen Band 4 – für mehr Transparenz bei den Pankower Immobilien und Grundstücken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement federführender Ausschuss
22.11.2022 
gemeinsame Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement und des Ausschusses für Schule und Sport im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 9. BVV am 28.09.2022
Beschlussempfehlung FiImPerE 11. BVV am 14.12.2022

Das Bezirksamt wird ersucht, bei dem kommenden Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2024/2025, Bezirkshaushaltsplan Pankow, ein neues Band 4 einzuführen und dort die Immobilien und Grundstücke nebst Nutzer bzw. Mieter und Einnahmen mit Begründungen auszuführen. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, diesen neuen Transparenzstandard über den Senat von Berlin auch bei den weiteren Bezirken anzuregen, sodass die Vergleichbarkeit der Berliner Bezirke gefördert wird.


Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement:

Der Ausschuss hat sich mit der Drucksache in der Sitzung am 22.11. eingehend befasst. Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich gemacht, dass die vom Antragstelle geforderten Informationen bereits im Haushalt enthalten sind. Die Darstellung auch hinsichtlich Immobilien und Grundstücken folgt den gesetzlichen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den haushaltstechnischen Richtlinien der Senatsverwaltung für Finanzen, die aufzeigen wie Haushaltspläne der Bezirke aufzustellen und darzustellen sind. Nach überwiegender Meinung der Ausschussmitglieder verwechselt der Antragsteller Transparenz und Übersichtlichkeit. Die Transparenz ist mit den bestehenden Rahmen gegeben. Die Übersichtlichkeit wird durch die Einführung eines weiteren Bandes jedoch nicht verbessert. Darüber hinaus sieht der Ausschuss durch die Forderung eine nicht zu rechtfertigende Mehrbelastung für das Bezirksamt. Zuletzt wurde Hervorgehoben, dass die geforderte Zusammenstellung der Vermietungen ebenfalls bereits als Anlage zum Vorbericht zum Haushalt hinreichend dargestellt wird. Insgesamt wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: 2 (ja): 13 (nein): 1 (Enthaltungen)

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Der Bezirkshaushaltsplan ist in weiten Teilen intransparent für Bürger und die Gesellschaft. Immobilien und Grundstücke sind in den verschiedenen Kapiteln bzw. Anlagen oder Vorberichten, wie bspw. Anlage 1 zum Vorbericht Doppelhaushalt 2022/2023 oder Anlage 1 zu Kapitel 3306, Titel 12401, wobei es z. T. zu Doppelnennungen kommt. Ein neu einzuziehendes Band 4 für Immobilien und Grundstücke nebst Nutzer bzw. Mieter und Einnahmen/erstatteter Beträge mit Begründungen kann dabei helfen, Transparenz zu fördern und einen Überblick zu gewährleisten. Ein ähnliches Verfahren wird mit Personal im Band 2 seit Jahren gelebt. Im Zuge der Erstellung soll eine Evaluation der vereinbarten Mieten hinsichtlich ortsüblicher Vergleichsmieten ab dem Jahr 2022 erfolgen und dem Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Energiemanagement sowie den Fachausschüssen zur Verfügung gestellt werden und im neu zu erstellenden Band 4 Eingang finden.

 
 

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