Drucksache - IX-0362  

 
 
Betreff: Ergänzungsvereinbarung zur Übergangszielvereinbarung für 2021 zu Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring in den Ämtern für Soziales für das Jahr 2022 zwischen den Bezirksämtern von Berlin und den für Soziales, Pflege und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA 9. BVV am 28.09.2022
VzK§15BezVG BA Anlage 9. BVV am 28.09.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Ergänzungsvereinbarung zur Übergangszielvereinbarung für 2021 zu Transfersteue-rung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring in den Ämtern für Soziales für das Jahr 2022 zwischen den Bezirksämtern von Berlin und den für Soziales, Pflege und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23.08.2022 folgenden Beschluss gefasst

Die aus der Anlage ersichtliche „Ergänzungsvereinbarung zur Übergangszielvereinbarung für 2021 zu Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring in den Ämtern für Soziales für das Jahr 2022“ zwischen den Bezirksämtern von Berlin und den für Soziales, Pflege und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Das Bezirksamt Pankow von Berlin, vertreten durch den Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit, beabsichtigen, die beigefügte Ergänzungs-vereinbarung (für 2022) zur Übergangszielvereinbarung (für 2021) mit einer Geltungsdauer bis zum 31.12.2022 abzuschließen.

Mit dieser Übergangszielvereinbarung soll berlinweit die Übergangszielvereinbarung für 2021 zu Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring in den Ämtern für Soziales für das Jahr 2022 für die Bereiche der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege einmalig bis 31.12.2022 verlängert werden.

Im Wesentlichen wird demnach die bedarfsgerechte und passgenaue Ausgestaltung von individuellen Sozial- bzw. Teilhabeleistungen in der gesetzlich geforderten, vertraglich vereinbarten und standardisiert festgelegten Qualität zu erbringen sein. Hierzu wird ein Berichtswesen implementiert, dass kennzahlenbasiert über den Zielerreichungsstand informiert.

Wegen der BTHG-Umsetzungsphase 2020/2021 und der pandemischen Entwicklungen seit 2020 werden in 2022 insbesondere die bereits begonnenen Arbeitspakete fortgeführt und ein zielorientiertes Qualitäts- und Finanzsteuerungssystem weiterentwickelt werden.

Ein Malus ist in dieser Ergänzungsvereinbarung nicht vorgesehen; vielmehr besteht wiederum die Möglichkeit, einen Bonus i.H.v. 70.000 € je Bezirk zu erwirtschaften.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Dr. Cordelia Koch
Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit

 

 

 
 

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