Drucksache - IX-0159  

 
 
Betreff: Gemeinschaftsschule am Standort des Kinderkrankenhauses Weißensee endlich umsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
23.03.2022 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
29.06.2022 
Fortführung der 7. ordentlichenTagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.01.2024 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD und Linke 5. BVV am 23.03.2022
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag SPD Linke und Bü90/Grüne 5. BVV am 23.03.2022
VzK§13BezVG BA, ZB 7. BVV am 15.06.2022
VzK§BezVG BA, ZB Fortsetzung 7. BVV am 29.06.2022
VzK §13 BezVG/SB BA 20.BVV am 24.01.2024

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 .2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0159

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gemeinschaftsschule am Standort des Kinderkrankenhauses Weißensee endlich umsetzen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 5. Sitzung am 23.03.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0159

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür einzusetzen, dass eine zeitnahe Realisierung der Gemeinschaftsschule am Standort des ehemaligen Kinderkrankenhauses Weißensee erfolgt.

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt mit diesem Beschluss den Wunsch, den sie in der vergangenen Wahlperiode mit ihrem Beschluss vom 28.11.2018 (Druck-Sache: VIII-0667/2018) zum Ausdruck gebracht hat und unterstützt das Bezirksamt im Bemühen um eine zeitnahe Umsetzung.

Darüber hinaus soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass diese Maßnahme als Teil der Berliner Schulbauoffensive anerkannt wird. Dazu soll geprüft werden, ob die Baumaßnahme als sog. „Großschadensfall“ eingestuft werden kann. Für den Fall, dass eine solche Einstufung nicht möglich ist, soll sich der Bezirk dafür einsetzen, dass die Baumaßnahme „Neubaumaßnahme“ durch den Senat umgesetzt wird.“ –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Prüfung als Großschadensfall ist negativ ausgefallen, da es sich bei diesem Standort nicht um eine bestehende Schule handelt, die aufgrund von langjähriger Vernachlässigung an der Bausubstanz zum Schulplatzverlusthren würde. Hier handelt es sich um eine Schulneugründung und einen Neubau, der die Gebäude des ehemaligen Kinderkrankenhauses mit der Sanierung und behutsamen Anpassung an das Raumprogramm für die Schulnutzung möglich macht. Somit ist eine Einstufung als Großschadensfall nicht möglich.

Das Bezirksamt setzt sich seit 2018 für die Realisierung eines neuen Schulstandortes auf dem Grundstück Hansastraße 180 ein. Im Auftrag des Schul- und Sportamtes hat das Stadtentwicklungsamt, hier Stabsstelle Koordination Infrastruktur-Standortentwicklung (Stadt KIS), im Jahr 2019 eine erste Machbarkeitsstudie (MBS) zur Verortung einer Gemeinschaftsschule unter der Prämisse der Einbeziehung der Denkmale auf der Fläche des ehemaligen Kinderkrankenhauses Weißensee erstellt. Die Untersuchungen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und den beteiligten Fachämtern durchgeführt. Im Ergebnis hat die MBS ergeben, dass das Grundstück unter Einbeziehung des Grundstücks Hansastraße 188 (derzeitig an einen Gewerbebetrieb vermietet) und unter Berücksichtigung der denkmalfachlichen Belanger die Realisierung einer Gemeinschaftsschule geeignet ist. Die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung der Gemeinschaftsschule bildet der § 34 BauGB. Somit ist für die Realisierung kein B-Plan-Verfahren notwendig und das Grundstück, das sehr gut an das ÖPNV-Netz angebunden ist,rde sofort für die Umsetzung eines Schulstandortes zur Verfügung stehen.

Im Herbst 2022 wurde unter der Federführung von Stadt KIS, angesichts der bis 2030/31 prognostizierten Schulplatzdefizite im Bereich der SEK I und dem hohen Bedarf an Schulplätzen mit gymnasialer Oberstufe, mit allen fachlich im Land Berlin Verantwortlichen (bezirklichen Fachämtern, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Senatsverwaltung r Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und Senatsverwaltung für Finanzen) in mehreren Terminen die vorhandene Machbarkeitsstudie überarbeitet und die Grobkostenschätzung aktualisiert. Eine größtmögliche Gemeinschaftsschule sollte unter Einbeziehung der Denkmale in die Schulnutzung eingeplant werden. Im Ergebnis konnte eine Gemeinschaftsschule mit der maximalen gigkeit 3-6-6 (Compartmentmodell) unter Berücksichtigung einer möglichen Realisierung in Bauabschnitten abgestimmt und konzeptionell vorbereitet werden.

Damit wurden die Grundlagen geschaffen, sofort mit der Planung eines ersten Bauabschnittes für die (im Bezirk dringend benötigten) Sekundarstufen I (6 Züge) und II (6 Züge), inkl. der Sanierung der Denkmalgebäude, beginnen zunnen, da für das in Rede stehende Grundstück kein langwieriges Bebauungsplanverfahren erforderlich ist, was bekanntermaßen ein seltener Fall ist.

Trotz des erneuten Nachweises einer möglichen Schulnutzung unter Berücksichtigung des Denkmals kam es jedoch zu keiner Entscheidung hinsichtlich der Finanzierung und der Zuordnung zu einer Baudienststelle durch die beteiligten Senatsverwaltungen. Die Zuordnung zu einer BSO Tranche im Zuge der Investitionsplanung des Landes 2023-2027 mit der Baudienststelle HOWOGE, initiiert durch SenBJF, ist durch die Revision gefallen. Folglich befindet sich die Schulbaumaßnahme weiterhin im Titel 70900 der unbestimmten Umsetzungseinheiten ohne Realisierungsperspektive.

Nach den neusten Entwicklungen im Frühjahr 2023 sieht SenBJF (Monitoring-Bericht 2023) keinen Bedarf für Grundschulplätze in dieser Schulregion, so dass das Stadtentwicklungsamt im September 2023 erneut eine Machbarkeitsstudie (MBS) zur Realisierung eines Sekundarschulstandortes in Modulbauweise (6-4) beauftragt und nachgewiesen hat, dass die schul- und denkmalfachlichen Anforderungen erfüllt werden können. Ebenso wurde die Grobkostenschätzung aktualisiert. Die MBS weist nach, wie unter dem notwendigen Erhalt von Teilen des am Standort vorhandenen Denkmals in einer modularen Individualbauweise, analog der bezirklichen Drehscheibenschulen am Eschengraben bzw. Werneuchener Wiese (Modulbau KAUFMANN Bausysteme), ein Schulneubau nach den schulfachlichen Standards der SenBJF (Compartment) sowie nach baufachlichen Standards (SenSBW) realisierbar ist.

Im Rahmen der dritten MBS wurde eine Bauweise in Teilabschnitten berücksichtigt, wobei der erste Bauabschnitt die weiterführende Schule mit Sanierung der Denkmale umfasst und der Grundschulbereich in einem späteren Zuge realisiert würde. Die entsprechende Vorhaltefläche r die Grundschule liegt straßenseitig und ist ohne Sperrung des Sekundarschulbereiches baulich realisierbar. Mit dieser Flächenanordnung könnte der Bezirk folglich eine Reservefläche für eine mögliche Grundschule am Standort vorhalten, um eventuell unerwartete Bedarfe im Primarbereich decken zu können. Eine konkrete Planung für die Primarstufe ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht notwendig.

Der Bezirk bittet nun noch einmal dringend um die Berücksichtigung des Standortes für eine Tranchenzuweisung mit Realisierungsperspektive im Rahmen der BSO und wird durch die bezirkliche Vertretung der Berliner Schul- und Sportämter in der Steuergruppe Taskforce im Frühjahr 2024 eine entsprechende Entscheidungsvorlage einbringen. Im bezirklichen Vergleich weist Pankow in den kommenden Jahren das höchste Schulplatzdefizit berlinweit im weiterführenden Bereich auf. Der Bedarf eines Sekundarschulstandortes ist zweifelsfrei im Monitoring-Bericht 2023 bestätigt. Die baurechtlichen Voraussetzungen sind nachweislich geklärt. Planungsrechtlich weisen sämtliche erstellte Gutachten auf eine Bebaubarkeit nach § 34 BauGB hin.

Die städtebaulichen Fragen wurden durch die oben dargelegten Machbarkeitsstudien ausführlich geklärt.

Die Realisierung dieser im Bezirk dringend benötigten weiterführenden Schule benötigt die Unterstützung der politischen Vertretungen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Manuela Anders-Granitzki
Stellv. Bezirksbürgermeisterin

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtratr Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 

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