Drucksache - VIII-1378  

 
 
Betreff: Einführung eines Bürgerinnenhaushalts für Pankow ab 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA §12 BezVG 38. BVV am 20.01.2021
VzB BA §12 BezVG Anlage 1 38. BVV am 20.01.2021
VzB BA §12 BezVG Anlage 2 38. BVV am 20.01.2021
Änderungsantrag Fraktionen SPD und CDU 38. BVV am 20.01.2021
VzK §13 BezVG/SB BA 14.BVV am 26.04.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-1378

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Einführung eines Bürgerinnenhaushalts für Pankow ab 2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 38. ordentlichen Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. VIII-1378:

Die Einführung eines Bürger:innenhaushalts zum 01.02.2021 wird gemäß dem als Anlage beigefügten Konzept beschlossen.

Begründung

Das Konzept wurde durch die Sozialraumorientierte Planungskoordination (SPK) erarbeitet und mit dem Ausschuss für Gleichstellung, Gender Mainstreaming und Bürgerbeteiligung abgestimmt.

Folgende Ziele werden mit der Implementierung eines Bürger:innenhaushalts verfolgt:

 Das direkte Einbringen von Vorschlägen sowohl für die laufende Haushaltswirtschaft als auch für künftige Haushaltsplanungen wird niedrigschwellig ermöglicht.

 Die verfügbaren Mittel im Bezirkshaushaltsplan werden auf der Grundlage der priorisierten Vorschläge effektiver eingesetzt.

 Die BVV und das Bezirksamt Pankow legen Rechenschaft darüber ab, inwieweit die Vorschläge in den Bezirkshaushaltsplan der kommenden zwei Jahre aufgenommen werden bzw. im Rahmen der regulären Haushaltsdurchführung umgesetzt werden können.

Berechtigt für die Einreichung von Vorschlägen ist, wer seinen Erstwohnsitz im Bezirk Pankow hat. Die erstmalige Möglichkeit Vorschläge einzureichen, ist für den Zeitraum 01.02. - 30.04.2021 vorgesehen.

Das interne Umsetzungskonzept (Kommunikationsstrukturen, Termine, Vorschlagskonferenz uvm.) muss im Laufe der Einführung ausgearbeitet werden.

Eine Öffentlichkeitskampagne wird die Einführungsphase flankieren, um Informationen über die Beteiligungsmöglichkeiten einesrger:innenhaushalts möglichst breitgefächert zu streuen. Sukzessive wird die Geschäftsstelle auf mein.berlin.de und einer bezirklichen Homepage

Informationen zusammentragen, die eine eingehende Beschäftigung mit bezirklichen Themen ermöglicht. Eine Verlinkung zu weiteren Beteiligungsmöglichkeiten auf Bezirks- und Landesebene ist ebenfalls beabsichtigt.

Die für die Umsetzung dieses Konzepts für einen Bürger: innenhaushalt Pankow notwendigen Ressourcen werden auf 2 VzÄ geschätzt, um dauerhaft eine Geschäftsstelle einzurichten. Ein Budget für Öffentlichkeitsarbeit und Realisierung von Beteiligungsformaten ist ebenfalls einzuplanen.

Die personelle/sachliche Ausstattung der neuen Geschäftsstelle wird im laufenden Doppelhaushalt 2020/ 2021 im Rahmen der verfügbaren Ressourcen der SPK finanziert

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Vorschlagsphase für den 1. rger:innenhaushalt Pankow wurde vom 01.02.2021 bis zum 31.03.2021 auf dem Beteiligungsportal „meinBerlin“ umgesetzt. Um die Aufmerksamkeit der Bürger:innen zu erlangen, wurde die Kampagne mit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt, z.B. durch Plakate an relevanten öffentlichen Orten (rgerämter, Stadtteilzentren, Familienzentren, Bibliotheken und Jugendfreizeiteinrichtungen) und einen Teilnahmeaufruf, veröffentlicht von der Pressestelle im Bezirksamt.

Die Bürger:innenvorschläge konnten sowohl direkt über „meinBerlin“ durch Ausfüllen eines Online-Formulars als auch schriftlich per Formularvordruck, der an den o.g. Stellen ausgelegt war, eingereicht werden. Zudem wurden durch eine Kooperation mit dem Jugendamt (Fachbereich Beteiligung/Politische Bildung) Kinder und Jugendliche als Zielgruppe mit einbezogen.

Im o.g. Zeitraum wurden 304 Vorschläge eingereicht, davon 277 online von 168 Personen sowie 27 schriftlich per Brief von 19 Personen (insgesamt 187 Einreichende). Reichweite und Niedrigschwelligkeit des Bürger:innenhaushaltes sind angesichts dieser geringen Beteiligung (0,5 Promille der Einwohnerschaft) kritisch zu prüfen. Es kann bei den online eingereichten Vorschlägen zudem nicht garantiert werden, dass es sich um Vorschläge verschiedener Personen handelt. Eine Erhebung weiterer Merkmale, wie z.B. Alter, Geschlecht & Wohnort zur statistischen Auswertung war aufgrund von Datenschutzbedenken seitens des damalig zuständigen Ausschusses nicht möglich. Die eingegangenen Vorschläge wurden, von der OE SPK als Geschäftsstelle vorsortiert, den Fachämtern zur Verfassung einer Stellungnahme weitergeleitet.

Zur Erfüllung des Auftrags der Aufnahme der Vorschläge in den Doppelhaushalt 2021/2022 war folgende Zeitschiene avisiert: bis Mai 2021 Vorliegen der Stellungnahmen der Fachämter mit Weiterleitung an die zuständigen Ausschüsse zur Beratung; bis 17.06.2021 Beschlussfassung in der BVV; August 2021 Haushaltsplanberatung unter Berücksichtigung der eingegangenen Vorschläge; ab Ende 2021 ckmeldung an die Bürger:innen.

Aus den folgenden Gründen konnte der Zeithorizont nicht eingehalten werden: Ca. 83 Prozent der zu prüfenden Vorschläge fielen in die Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA), weitere 5 Prozent in die des Stadtplanungsamtes (StaPl). Somit war insbesondere das Straßen- und Grünflächenamt mit der Verfassung der Stellungnahmen übermäßig belastet. Die thematisch bedingte, ungleiche Verteilung der Arbeitslast betraf auch die Ausschüsse: Es waren insgesamt 88 Prozent der Vorschläge entweder durch den Ausschuss r Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur oder durch den Ausschuss r Mobilität und öffentliche Ordnung zu beraten. Die Anzahl der Vorschläge war mit den verfügbaren personellen und zeitlichen Ressourcen weder durch die Fachämter noch durch die Ausschüsse in der vorgesehenen Zeit bearbeitbar. Bis Ende Mai 2021 konnten lediglich 17 Prozent der Vorschläge durch die Fachämter geprüft werden. Einige Ausschüsse entschieden, auf die Beratung von Vorschlägen und die Verfassung einer Empfehlung angesichts der am 26. September 2021 anstehenden Wahl zu verzichten. Die Ausschüsse nahmen die Beratungen der Vorschge im ersten Quartal 2022 wieder auf.

Bis zum 1. Quartal 2023 sind die Vorschläge seitens der Fachämter bis auf drei Ausnahmen abschließend bearbeitet worden, die Ausschüsse haben bislang 57 Prozent der Bürger:innenvorschläge beraten (Stichtag 31.03.2023). Sie schlossen sich in ihrem Urteil fast ausnahmslos den Stellungnahmen der Fachämter an. Die Antworten wurden durch die OE SPK aufbereitet und auf „meinBerlin“ veröffentlicht. Sobald die noch fehlenden Beratungsvermerke der Ausschüsse vorliegen, werden auch die restlichen Antworten umgehend bekannt gemacht.

Zur Berücksichtigung der Vorschläge im Doppelhaushalt 2021/2022 ist wie folgt zu berichten: Von den Vorschlägen, die Kultur und Kunst (u.a. Musikschulen, Bibliotheken), Soziales und Integration betrafen, wurde keiner haushaltswirksam. Bei den Vorschlägen, die die Handlungsfelder Mobilität (u.a. Fahrradwege, E-Autos usw.) sowie öffentliche Plätze, Verkehrssituation, Grünfchen, Gehwege, öffentliche Ordnung, Umwelt und Natur umfassten, folgten die Ausschüsse in den meisten Fällen der Empfehlung des SGAs und des Ordnungsamtes. r alle Vorschläge gilt, dass die benannten Mängel im SGA und Ordnungsamt bekannt waren und entweder in Prüfung, in Planung und Umsetzung sind, zwischenzeitlich umgesetzt wurden oder nicht in die Zuständigkeit des Bezirkes fielen. Somit bezieht sich ihre Haushaltswirksamkeit nicht auf die Umsetzung des Bürger:innenhaushalts. Die zwei im Zuständigkeitsbereich Kinder und Jugend angesiedelten Vorschläge wurden im Haushalt nicht berücksichtigt.

Zur Umsetzung des Bürger:innenhaushalts durch die Geschäftsstelle bei der OE SPK wird wie folgt berichtet: Die Betreuung des Bürger:innenhaushalts erfordert personelle Ressourcen, die über die derzeitige Kapazität der OE SPK hinausgehen. r eine Neuauflage des Bürger:innenhaushalts wird eine eigene Geschäftsstelle benötigt, die mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet ist. Vor der Weiterführung ist zudem eine Evaluierung und Qualifizierung des bisherigen Konzeptes erforderlich, um Aufwand und Nutzen desrger:innenhaushalts in Balance zu bringen. Auch der landesweite Beteiligungshaushalt, dessen Umsetzung ab 2023 erfolgen soll, ist in die Überlegungen zur Fortführung einzubeziehen. Aufgrund der mangelnden personellen Ressourcen war es der OE SPK nicht möglich, parallel zur Begleitung des Bürger:innenhaushalts das Umsetzungskonzept entsprechend fortzuschreiben.

Abschließender Hinweis auf die Drucksache IX0500: Im Rahmen der Drucksache IX0500 hat die BVV das Bezirksamt ersucht, den Pankower Bürger:innenhaushalt in seiner bisherigen Konzeption nicht fortzuführen. Stattdessen soll der Ausschuss für Gleichstellung und Bürger:innenbeteiligung in 2023 ein Konzept für die Weiterentwicklung des Bürger:innenhaushalts vorlegen. Der Ausschuss bildet dazu eine Arbeitsgruppe Bürger:innenhaushalt (AG), die sich in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt und weiteren thematisch relevanten Mitwirkenden mit der Evaluation und Weiterentwicklung des Bürger:innenhaushalts befasst.“ Die OE SPK ist Mitglied dieser AG und wird die Ergebnisse und Umsetzungserfahrungen der im Abschluss befindlichen ersten Phase des Bürger:innenhaushaltes vollumfänglich einbringen.

Wir bitten daher die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist im Prozess involviert.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen