Drucksache - VIII-1023  

 
 
Betreff: Parken auf dem Gehweg und auf Baumscheiben wirksam verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
09.01.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 28. BVV am 4.12.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 29. BVV am 22.01.20
VzK§13BezVG BA, SB 32. BVV am 13.05.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

31.03.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-1023/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

Parken auf dem Gehweg und den Baumscheiben wirksam verhindern

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1023

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk Pankow das illegale Parken auf dem Gehweg und auf Baumscheiben wirksam zu unterbinden.

Der BVV ist halbjährlich zu berichten, welchen Erfolg die Maßnahmen hatten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Erfahrungen des Ordnungsamtes in Bezug auf das illegale Parken auf Gehwegen und Baumscheiben seit dem Jahr 2004 zeigen, dass ordnungsbehördliches Einschreiten in Form der Ahndung dieser Vergehen durch Verwarn- bzw. Bußgelder nicht zu einer spürbaren Änderung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer_innen geführt hat. Eine wirksame (präventive) Verhinderung dieser Ordnungswidrigkeiten durch eine ständige Präsenz der Mitarbeiter_innen des Außendienstes des Ordnungsamtes ist aufgrund der vorhandenen und absehbar sich entwickelnden personellen Kapazitäten nicht möglich.

Ebenso ist das Anliegen, mit baulichen Mitteln (physische Barrieren) das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer_innen im Bezirk Pankow flächendeckend zu verhindern, aufgrund der dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen  nicht möglich. Der ohnehin zu gering ausgestattete Titel für die bauliche Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes wäre mit diesen zusätzlichen Aufgaben in jedem Fall überfordert.
 

Die Gestaltung der öffentlichen Gehwege ist in den Ausführungsvorschriften zu § 7 BerlStrG über Geh- und Radwege AV Geh- und Radwege geregelt.

Im Berliner Mobilitätsgesetz Abschnitt 4 Entwicklung des Fußverkehrs -, welcher sich derzeitig noch in der parlamentarischen Abstimmung befindet, sind Forderungen nach effektiv nutzbaren und ohne Hindernissen zur Verfügung stehenden öffentlichen Räumen wie auch Breiten von Gehwegen enthalten. Diese definierten Vorgaben zu nutzbaren Breiten müssen bei der Fortschreibung der vorgenannten Ausführungsvorschrift durch die Senatsverwaltung berücksichtigt werden.

Diese dann geänderten Vorschriften werden bei zukünftigen investiven Baumaßnahmen oder Vorhaben im Rahmen von Sonderprogrammen zur Umgestaltungen von Gehwegen zu berücksichtigen sein.

Das Bezirksamt wird halbjährlich über das Ergebnis durchgeführter Kontrollmaßnahmen des Ordnungsamtes berichten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 
 

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