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Drucksache - VIII-1023
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
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Parken auf dem Gehweg und den Baumscheiben wirksam verhindern |
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1023
“Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk Pankow das illegale Parken auf dem Gehweg und auf Baumscheiben wirksam zu unterbinden.
Der BVV ist halbjährlich zu berichten, welchen Erfolg die Maßnahmen hatten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Erfahrungen des Ordnungsamtes in Bezug auf das illegale Parken auf Gehwegen und Baumscheiben seit dem Jahr 2004 zeigen, dass ordnungsbehördliches Einschreiten in Form der Ahndung dieser Vergehen durch Verwarn- bzw. Bußgelder nicht zu einer spürbaren Änderung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer_innen geführt hat. Eine wirksame (präventive) Verhinderung dieser Ordnungswidrigkeiten durch eine ständige Präsenz der Mitarbeiter_innen des Außendienstes des Ordnungsamtes ist aufgrund der vorhandenen und absehbar sich entwickelnden personellen Kapazitäten nicht möglich.
Ebenso ist das Anliegen, mit baulichen Mitteln (physische Barrieren) das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer_innen im Bezirk Pankow flächendeckend zu verhindern, aufgrund der dafür notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen nicht möglich. Der ohnehin zu gering ausgestattete Titel für die bauliche Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes wäre mit diesen zusätzlichen Aufgaben in jedem Fall überfordert. Die Gestaltung der öffentlichen Gehwege ist in den Ausführungsvorschriften zu § 7 BerlStrG über Geh- und Radwege – AV Geh- und Radwege – geregelt. Im Berliner Mobilitätsgesetz Abschnitt 4 – Entwicklung des Fußverkehrs -, welcher sich derzeitig noch in der parlamentarischen Abstimmung befindet, sind Forderungen nach effektiv nutzbaren und ohne Hindernissen zur Verfügung stehenden öffentlichen Räumen wie auch Breiten von Gehwegen enthalten. Diese definierten Vorgaben zu nutzbaren Breiten müssen bei der Fortschreibung der vorgenannten Ausführungsvorschrift durch die Senatsverwaltung berücksichtigt werden. Diese dann geänderten Vorschriften werden bei zukünftigen investiven Baumaßnahmen oder Vorhaben im Rahmen von Sonderprogrammen zur Umgestaltungen von Gehwegen zu berücksichtigen sein. Das Bezirksamt wird halbjährlich über das Ergebnis durchgeführter Kontrollmaßnahmen des Ordnungsamtes berichten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
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