Drucksache - VIII-1007  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 3-69 „Ehemalige Industriebahntrasse“ für die Grundstücke südlich des Schmöckpfuhlgrabens auf der ehemaligen Industriebahntrasse bis zur Hödurstraße, Sleipnerplatz sowie Abschnitte der Wiesenstraße, der Frithjofstraße und der Mimestraße im Bezirk Pankow, Ortsteile Blankenburg und Heinersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 28. BVV am 04.12.19
VzK§15BezVG BA Anlage 2, 28. BVV am 04.12.19
VzK§15BezVG BA Anlage 3, 28. BVV am 04.12.19
VzK§15BezVG BA, 29. BVV am 22.01.20

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Aufstellung des Bebauungsplans 3-69 „Ehemalige Industriebahntrasse“r die Grundstücke südlich des Schmöckpfuhlgrabens auf der ehemaligen Industrie­bahntrasse bis zur Hödurstraße, Sleipnerplatz sowie Abschnitte der Wiesen­straße, der Frithjofstraße und der Mimestraße im Bezirk Pankow, Ortsteile Blankenburg und Heinersdorf.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am          .2019 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. r die Grundstücke südlich des Schmöckpfuhlgrabens auf der ehemaligen Industriebahntrasse bis zur Hödurstraße, den Sleipnerplatz sowie Abschnitte der Wiesenstraße, Frithjofstraße und der Mimestraße im Bezirk Pankow, in den Ortsteilen Blankenburg und Heinersdorf wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-69 „Ehemalige Industriebahntrasse“ aufgestellt.
  1. r den Bebauungsplan 3-69 sollen die frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Parallel zur Öffentlichkeits­beteiligung werden der Planentwurf und die Begründung auf mein.berlin.de und auf der Homepage des Stadtentwicklungsamtes veröffentlicht.

Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Stadtentwicklungsamt beauf­tragt.


Begründung

Zu I.

1. Veranlassung und Erforderlichkeit

Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) hat bereits im Jahr 2001 ihre Verbindung von Tegel nach Friedrichsfelde aufgegeben. Eine Wiederaufnahme des Bahnbetriebes ist nicht beabsichtigt und auch nicht mehr möglich, da bereits Teilabschnitte der ehemaligen Industriebahntrasse veräußert und bebaut wurden.

Die Freistellung der ehemaligen Industrie­bahntrasse von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erfolgte mit Freistellungsbescheid des Eisenbahnbundesamtes vom 14.08.2007.

Die ehemaligen Bahnflächen liegen seitdem brach.

Die Aufstellung des Bebauungsplans 3-69 ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung der heute brachliegenden Flächen sicherzustellen. Hierbei sind die unterschiedlichen Anforderungen an die Flächen im Geltungsbereich – Biotop­vernetzung, Wohnungsneubau, Fuß- und Radwegverbindung – miteinander in Einklang zu bringen.

Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes bieten sich die Flächen der ehemaligen Industriebahntrasse als Biotopvernetzung an. Zugleich können auf den heute brach­liegenden Flächen dringend benötigten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesichert werden.

Im Abschnitt zwischen Frithjof- und Ingeborgstraße kann die bestehende Einfamilienhausbebauung der Umgebung fortgesetzt werden und es können in geringfügigem Maße weitere Wohnbauflächen entwickelt werden, die sich in den bestehenden Kontext einfügen.

Das Berliner Mobilitätsgesetz[1] verfolgt das Ziel ein „mobileres, sichereres und klima­freundlicheres Berlin“ zu schaffen. Hierbei steht der Ausbau der Fahrradwege und des Öffentlichen Per­sonennahverkehrs im Vordergrund. In der geplanten Änderung des Gesetzes ist zusätzlich die Verbesserung der Bedingungen für den Fußgängerverkehr vorgesehen.

Innerhalb der geplanten Grünverbindung soll daher auch eine Fuß- und Radwegeverbindung geführt werden, die sich auch als Zubringer zur geplanten Radschnellverbindung „Panke-Trail“[2] anbietet. Die ehemalige Industriebahntrasse ist im anvisierten Abschnitt bereits Teil des Radverkehr-Ergänzungsnetzes von Sen UVK (Stand: 07/2018).

 

2. Ziele und Zwecke der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung von Grün- und Freiflächen zur Biotopvernetzung gemäß Landschaftsprogramm 2016 sowie die planungsrechtliche Sicherung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauflächen im Abschnitt zwischen Frithjof- und Ingeborgstraße sowie die Herstel­lung einer übergeordneten Radwegeverbindung mit parallelverlaufendem Fußweg. Diese soll auch als Zubringer zur Radschnellverbindung „Panke-Trail“ dienen. In dem anvisierten Teilstück in den Ortsteilen Blankenburg und Heinersdorf soll diese zwischen Schmöckpfuhlgraben und Hödurstraße entlang der ehemaligen Industrie­bahntrasse der NEB verlaufen. Anschließend an dieses Teilstück ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gefordert, den Rad- und Fußweg im Rahmen ihrer Planungshoheit für Gebiete von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB fort­zuführen und so eine Verbindung von der Romain-Rolland-Straße über den Sleipnerplatz zum S-Bahnhof Blankenburg zu schaffen.

In dem Abschnitt zwischen der Frithjof- und der Ingeborgstraße soll neben der Herstellung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Rad- und Fußverkehr sowie Anlieger, eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern ermöglicht werden. Es soll ein Allgemeines Wohngebiet nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO festgesetzt werden. Die Erschließung erfolgt über die parallel verlaufende Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Rad- und Fußverkehr sowie Anlieger.

Im Bebauungsplan sollen neben Verkehrsflächen für die kreuzende Frithjofstraße, für die Mimestraße entlang der ehemaligen Industriebahn­trasse sowie die Straßen am Sleipnerplatz Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung für den Rad- und Fußverkehr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt werden. Im weiteren Verfahren sollen die zu sichernden Straßenverkehrsflächen sowie die Trassierung und Breite der Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung für die jeweiligen Verkehrsarten in Abhängigkeit von geeigneten Flächen für den Biotopverbund mit den Fachämtern (Straßen- und Grünflächenamt sowie Umwelt- und Naturschutzamt) im Detail abgestimmt werden.

Die weiteren Flächen im Geltungsbereich werden als Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt.

3. Plangebiet

Die Fläche befindet sich in den Ortsteilen Blankenburg und Heinersdorf des Bezirks Pankow. Bei dieser handelt es sich um eine ca. 3,7 ha große, ca. 25 m breite und 1200 m lange, mit Vegetation überdeckten Brachfläche, welche ehemals als Bahntrasse der Industriebahn der Niederbarnimer Eisenbahngesellschaft diente sowie den mit Gehölzen bewachsenen Sleipnerplatz. Des Weiteren sind Abschnitte der Wiesenstraße, der Frithjofstraße und der Mimestraße in den Geltungsbereich mit einbezogen.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: Die Flurstücke 37, 36, 35, 68, 420, 237, 66, 287, 285, 288, 286, 289 der Flur 306 sowie die Flurstücke 34, 394, 395, 146, 388 der Flur 296 sowie Flurstücke 570, 561 (Teilstück), 106 (Teilstück), 569 (Teilstück) der Flur 286.

Im nördlichen Bereich zwischen Schmöckpfuhlgraben und Frithjofstraße grenzen westlich eine Gewerbefläche (erschlossen durch die Asgardstraße) und südlich davon Kleingärten, die sich über die Wiesenstraße hinaus bis zur Frithjofstraße fortführen, an den Geltungsbereich an. Im Osten grenzen Kleingärten im Norden und südlich bis zur Wiesenstraße Einfamilienhausgrundstücke an, die von der parallel laufenden Midgardstraße erschlossen werden. Südlich der Wiesenstraße setzt sich nach einer Unterbrechung durch eine Kleingartenanlage die Einfamilienhausbebauung bis zur Frithjofstraße fort.

Im Bereich zwischen Frithjofstraße und Ingeborgstraße grenzen an den Geltungsbereich beidseitig Einfamilienhäuser an, die im Westen von der parallel laufenden Sigurdstraße und im Osten von der parallel laufenden Midgardstraße erschlossen werden. Südlich grenzen, zwischen Ingeborgstraße und Sleipnerplatz, beidseitig Kleingärten an.

Der südliche Abschnitt zwischen Sleipnerplatz und Hödurstraße ist im westlichen Bereich von Wohnbebauung umgeben. Im östlichen Bereich befinden sich zwei Gewerbebetriebe. Der südliche Gewerbebetrieb hat einen an sein Grundstück angrenzenden Teil der ehemaligen NEB-Trasse erworben, jedoch bislang nicht bebaut.

Die Flurstücke der ehemaligen Industriebahntrasse befinden sich im Eigentum der Niederbarnimer Eisenbahngesellschaft. Für die Flurstücke 289, 286 der Flur 306 sowie Flurstück 34 und eine Teilfläche des Flurstücks 391(seit dem 25.07.2018 als Flurstücke 394 und 395 fortgeführt, der Flur 296) liegt laut Grundbuchauszug vom 16.01.2019 eine Eigentumsübertragungsvormerkung für einen privaten Eigentümer vor. Der Sleipnerplatz, die Flurstücke der Frithjof-, Wiesen- und der Mimestraße befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Die Flurstücke 388 der Flur 296 und 569 der Flur 286 befinden sich in Privateigentum.

4. Planerische Ausgangssituation

4.1 Raumordnung

Landesentwicklungsprogramm 2007

Im Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vom 15.12.2007 (GVBl. S. 629) sowie der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31.03.2009 (GVBl. S. 182) sind die Erfordernisse und Ziele der Raumordnung enthalten.

Aus diesem sind folgende Erfordernisse und Ziele für den B-Plan 3-69 als relevant zu entnehmen:

   § 6 (1) LEPro 2007: „Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden. Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden.“

   § 6 (3) LEPro 2007: „Die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern und anderen Gebieten, die für die Erholungsnutzung besonders geeignet sind, sollen erhalten oder hergestellt werden. Siedlungsbezogene Freiräume sollen für die Erholung gesichert und entwickelt werden.“

   § 6 (4) LEPro 2007: „Freiräume mit hochwertigen Schutz-, Nutz- und sozialen Funktionen sollen in einem Freiraumverbund entwickelt werden.“

   § 7 (3) LEPro 2007: „Eine umwelt-, sozial- und gesundheitsverträgliche Verkehrsentwicklung soll durch integrierte Verkehrsplanung unter Einbeziehung aller Verkehrsträger und -arten sowie deren Vernetzung, durch verkehrssparende Siedlungsstrukturen, ressourcenschonende Bündelung von Infrastrukturen, Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger sowie durch Steigerung der Attraktivität umweltfreundlicher Verkehrsangebote erreicht werden. Für die Mobilität im Nahbereich sollen gute Voraussetzungen geschaffen werden.“

Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg trifft keine konkreten und relevanten Aussagen zum Geltungsbereich.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan (FNP) Berlin ist sowohl in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05.01.2015 (Abl. S. 31), zuletzt geändert am 11.12.2018 (ABl. 2019 S.8), als auch in der aktuellen Arbeitskarte (Stand Januar 2019) die Fläche als Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) dargestellt.

Gemäß AV FNP sind Verkehrsflächen (örtliche Hauptverkehrsstraßen und sonstige Straßen sowie Erschließungsanlagen von örtlicher Bedeutung) grundsätzlich aus allen Flächendarstellungen des FNP entwickelbar. Dies gilt auch für Grünflächen in Abhängigkeit von ihrer Größe und Bedeutung.

Bebauungspläne

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Zur Flächensicherung einer neuen Straßenverbindung und der Vervollständigung der Verkehrslösung der Ortslage Heinersdorf nach damaligem Stand hat die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 8. März 2013 beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-55 für die Trasse der Alten Industriebahn aufzustellen (Amtsblatt von Berlin vom 22.03.2013). Nachdem diese Trassenführung für die so genannte Verkehrslösung Heinersdorf verworfen wurde, wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-55 durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Beschluss vom 22. August 2016 aufgehoben (Amtsblatt von Berlin vom 02.09.2016.)

Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach §§ 34 und 35 BauGB. Der Bereich der Trasse, der von Wohnbebauung umgeben ist (zwischen Frithjof- und Ingeborgstr.), richtet sich nach § 34 BauGB, die restlichen Flächen (angrenzend an die Kleingartenanlagen) nach § 35 BauGB.

Südlich des Geltungsbereichs grenzen mehrere sich in Aufstellung befindende Bebauungspläne an. Da diese alle im Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 (1) AGBauGB liegen, liegt die Planungshoheit bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Südöstlich grenzt an die Blankenburger Straße der sich in Aufstellung befindende Bebauungsplan XVIII-39a an, an welchen wiederum der XVIII-39b sowie auch der 348-VE angrenzen.

Der Bebauungsplan 3-71 grenzt nicht unmittelbar an den Geltungsbereich des 3-69 an, jedoch an den XVIII-39b und erstreckt sich zwischen Malchower Str. und Romain-Rolland-Str. Er verläuft ebenfalls entlang der ehemaligen Industriebahntrasse in einem südlicher gelegenen Abschnitt. Dieser hat ebenso zum Ziel, eine überörtliche Rad- und Fußverkehrsverbindung zu schaffen sowie ggf. als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft im Zusammenhang mit der Quartiersentwicklung Blankenburger Süden zu dienen. Zusätzlich werden Flächen für die ggf. erforderliche Querschnittserweiterung des geplanten Netzelements N2 der Verkehrslösung Heinersdorf sowie zur möglichen Durchführung der Trasse für die Straßenbahn gesichert.

Sonstige Planungen

Rahmenplan Heinersdorf

Mit Drs. VIII-0078 vom 25.01.2017 forderte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Pankow das Bezirksamt in einem fraktionsübergreifenden Antrag dazu auf, für den Ortskern Heinersdorf einen städtebaulichen Rahmenplan erstellen zu lassen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs liegt in dem Bereich, für den ein Rahmenplan erarbeitet wird. Der Ortskern von Berlin Heinersdorf ist geprägt durch eine Vielzahl von Bauepochen, die ihre Spuren hinterlassen haben, deren bauliche Ergebnisse aber nie zu einem einheitlichen Ortsbild geführt haben. So sind um die mittelalterliche Kirche noch Reste der bäuerlichen Bebauung des 19. Jahrhunderts zu finden, direkt neben Gebäuden der Blockrandbebauung des beginnenden 20. Jahrhunderts. Ein Ausbau der Straßen angesichts des wachsenden Verkehrs hat nicht stattgefunden. Planungen der 1990er Jahre sind nicht fortgeführt worden, so dass der Ortskern stark durch Durchgangsverkehr geprägt ist.

Der Rahmenplan Heinersdorf ist in zwei Teilbereichen erarbeitet worden. Für den Kernbereich (Ortskern von Heinersdorf, Bereich A) ist ein voll umfänglicher Rahmenplan erstellt worden. Für den Bereich A und B sind insbesondere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, eine Strategie zur Vermeidung von Schleichverkehren, sowie Vorschläge für ein Radwegenetz durch Nebenstraßen definiert worden. Das Plangebiet liegt im Bereich B.

Für den Rahmenplan wurde eine mehrstufige Bürgerbeteiligung in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt.

Der Rahmenplan sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Auftrag des Bezirksamts Pankow durch verschiedene externe Büros erarbeitet bzw. durchgeführt. Im Rahmenplan ist die ehem. Industriebahntrasse ein wichtiges Element der Grün-und Freiraumversorgung. Insbesondere bei der Vernetzung hat die Inanspruchnahme der Industriebahntrasse der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) parallel zum Bau des Netzelementes N2 über den Ortskern hinaus ein großes Potenzial, attraktive Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer zu schaffen.

Der Rahmenplan liegt in seiner Endfassung vor, der Beschluss durch das Bezirksamt soll voraussichtlich im Dezember 2019 erfolgen.

Vorbereitende Untersuchungen Blankenburger Pflasterweg/Heinersdorfer Straße („Blankenburger Süden“)

Der Senat hat in seiner Sitzung am 30.08.2016 beschlossen, dass für den Bereich Blankenburger Pflasterweg/ Heinersdorfer Straße im Bezirk Pankow vorbereitende Untersuchungen (VU) nach §165 (4) BauGB („Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen“) durchgeführt werden. Verantwortlich hierfür ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. In dem Zusammenhang wurde am 09.01.2018 ebenfalls beschlossen, dass dieses Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB ist, so dass die Planungshoheit bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-69 beschränkt sich auf die Flächen in bezirklicher Planungshoheit und grenzt sowohl im Nordwesten, als auch im Südosten an das Gebiet außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB an.

4.2 Landschaftsplanung

Landschaftsprogramm (LaPro), 1. Ausgabe 2016

Am 05. April 2016 hat der Senat die Änderungen des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramms beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hat diesen am 26. Mai 2016 zugestimmt. Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Berlin wurde am 17. Juni 2016 im Amtsblatt für Berlin, Nr. 24, S.1314, veröffentlicht.

Programmkarte Biotop- und Artenschutz (1. Ausgabe 2016)

In der Programmkarte Biotop- und Artenschutz werden die Flächen um die ehemalige Bahntrasse herum mit dem Entwicklungsziel Städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen dargestellt. Die ehemalige Industriebahntrasse selbst wird als lineare Biotopverbindung (Grünzüge, Bahnböschungen, breite unbefestigte Straßenränder) dargestellt mit dem Ziel, diese Biotopverbundfunktionen für die vorkommenden Arten zu pflegen und zu entwickeln.

Programmkarte Landschaftsbild (1. Ausgabe 2016)

Die Fläche der ehemaligen Industriebahntrasse wird in der Programmkarte Landschaftsbild als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen dargestellt. Ein Großteil der Fläche ist mit Landschafts- oder siedlungsraumtypischen Grün- und Freifläche/ Vegetationsbestand als übergeordnetes Strukturelement sowie als Gestalttyp Kleingarten dargestellt.

Programmkarte Naturhaushalt und Umweltschutz (1. Ausgabe 2016)

Das Plangebiet wird als Siedlungsgebiet mit dem Schwerpunkt Anpassung an den Klimawandel ausgewiesen. Der südlich der Frithjofstr. gelegene Abschnitt liegt im Vorsorgegebiet Klima. Der Boden im Geltungsbereich wird als sonstiger Boden mit besonderer Leistungsfähigkeit dargestellt.

Programmkarte Erholung und Freiraumnutzung (1. Ausgabe 2016)

In der Programmkarte Erholung und Freiraumnutzung ist die Fläche der ehemaligen Industriebahntrasse als sonstige Fläche außerhalb von Wohnquartieren dargestellt. Angrenzend an diese schließen im Süden Wohnquartiere mit der Dringlichkeitsstufe IV zur Verbesserung der Freiraumversorgung an. Des Weiteren sind Teile der ehemaligen Industriebahntrasse als Nutzungsänderung gemäß Flächennutzungsplan dargestellt. Außerdem ist am südlichen Ende des Gebiets das Ziel der Verbesserung und Neuanlage eines Grünzuges unter Einbeziehung von Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen; Minderung der Barrierewirkung von Straßen und Bahnflächen dargestellt.

Im Teilplan Erholung und Freiraumnutzung werden als Ziele die Erschließung von Freiflächen und Erholungspotenzialen, Baumpflanzungen auf geeigneten Flächen sowie die Entwicklung von Wegeverbindungen und Schutzpflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung angegeben.

Sonstige Planungen

Biotopverbundkonzept

In der Karte 5 „Biotopverbund der Trockenlebensräume“ des Biotopverbundkonzepts wird die ehemalige Industriebahntrasse als Verbindungsfläche insbesondere für die Zielart Zauneidechse dargestellt. Als Ziele werden für diese linearen Strukturen das Offenhalten durch Mahd und damit die Förderung trockener Saumstrukturen angegeben.

4.3 Verkehrsplanungen

Straßenbahntangente Pankow

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz untersucht derzeit verschiedene Trassenalternativen für eine Straßenbahntangente vom Pasedagplatz (Weißensee) über Heinersdorf nach Pankow. Die Variante 5A, die den Geltungsbereich tangiert, wird derzeit nicht mehr verfolgt.

Radschnellverbindung „Panke-Trail“

Die Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz verfolgt das Ziel, verschiedene Fahrradschnellwege herzustellen. Eine geplante Route ist der sogenannte „Panke-Trail“, der vom S-Bahnhof Karow (Bezirk Pankow) parallel zur S-Bahn in Richtung Zentrum verläuft und sich am S- und U-Bahnhof Pankow in zwei Strecken teilt. Eine davon verläuft über den Bahnhof Gesundbrunnen zum S-Bahnhof Nordbahnhof (Bezirk Mitte), die andere über Prenzlauer Berg zur Torstraße (Bezirk Mitte).

Dazu wird derzeit im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der der konkrete Trassenverlauf herauskristallisiert werden soll. Die Ergebnisse und die Einleitung der Planverfahren (Planfeststellung) werden zum Jahresende 2019 erwartet.

Übergeordnetes Fahrradroutennetz von Berlin

In der durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz konzipierten Karte „Übergeordnetes Fahrradroutennetz von Berlin“ mit Stand August 2018 ist die ehemalige Industriebahntrasse als Ergänzungsnetz dargestellt.

Machbarkeitsstudie „Schaffung einer neuen grünen Infrastruktur im Bezirk Pankow“

Das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks Pankow hat die Machbarkeitsstudie „Schaffung einer neuen grünen Infrastruktur“ erstellen lassen. Diese untersucht verschiedene Trassenvarianten um eine durchgehende Radwegeverbindung von Rei-nickendorf nach Lichtenberg herzustellen. Eine der Varianten führt über die ehemalige Industriebahntrasse und damit durch den Geltungsbereich.

Die Studie ist allerdings nicht mit den Untersuchungen zum Fahrradroutennetz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt.

 

Zu II.

5. Verfahren

5.1 Mitteilung der Planungsabsicht gem. § 5 AGBauGB

Die Absicht, einen Bebauungsplan für den Bereich der ehemaligen Industrie­bahn­trasse im Regelverfahren aufzustellen, wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung mit Schreiben vom 02.08.2018 gem. § 5 AGBauGB mitgeteilt. In diesem Schreiben war der geplante Geltungsbereich des B-Plans 3-69 größer gefasst und lag teilweise im Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB und somit in der Planungshoheit der Senatsverwaltung.

Im Rahmen der Antwort auf die Mitteilung der Planungsabsicht teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 03.09.2018 mit, dass der Bebauungsplan aus dem FNP entwickelbar ist und die Planung durch die Radwegeverbindung und die in Untersuchung befindliche Straßenbahnverbindung dringende Gesamtinteressen gem. § 7 AGBauGB berührt. Die Abteilung IV wies darauf hin, dass ein Großteil der Flächen im Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB und somit ihrer Planungshoheit liegt. Sie forderte den Bezirk auf, den Bebauungsplan nur für die Flächen aufzustellen, die in der Zuständigkeit des Bezirks liegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-69 wurde daraufhin auf den Abschnitt zwischen dem Schmöckpfuhlgraben und Hödurstraße begrenzt. Dieses wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in einem erneuten Schreiben am 10.09.2018 mitgeteilt. Der Rückantwort vom 22.10.2018 ist zu entnehmen, dass der Aufstellung des Bebauungsplans nichts entgegen steht und die Ziele durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie auch der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgetragen und unterstützt werden.

Mit Schreiben vom 03.09.2018 teilte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit, dass kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennbar sei und die beabsichtigten Festsetzungen grundsätzlich zulässig sind.

5.2 Verfahrensart

Der Bebauungsplan soll im Regelverfahren nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 7 AGBauGB aufgestellt werden. Zwar könnte die Planung des Rad- und Fußweges als andere Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB betrachtet werden und würde aufgrund der geplanten nur teilweise versiegelten Fläche durch den Rad- und Fußweg mit einer Breite von etwa 6 m auf 1200 m Länge (insgesamt 7200 m²) auch den Schwellenwert i. S. des Satzes 2 Nr. 1 nicht erreichen, jedoch soll von dem Instrument des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB kein Gebrauch gemacht werden, da die übrigen Flächen für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen qualifiziert und festgesetzt werden sollen. Die genaue Differenzierung der Fläche wird im weiteren Verfahren auf der Grundlage einer Bestandserhebung erfolgen.

Ziel ist es, eine etwa 6 m breite Rad- und Fußwegeverbindung zu sichern und die restlichen etwa 19 m für Grünflächen für eine Biotopverbindung bzw. als bezirkliche Ausgleichsflächen zu entwickeln. Im Abschnitt zwischen Frithjof- und Ingeborgstraße soll anstelle einer Grünverbindung eine Wohnbebauung neben einer Anlieger- und Fahrradstraße ermöglicht werden. Für den B-Plan soll eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung durchgeführt werden. Die Auswirkungen für Natur- und Landschaft sollen in einem Umweltbericht dargestellt werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) dient der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit zur Äerung und Erörterung zum Bebauungsplanentwurf zu geben. Diese kann im Rahmen eines öffentlichen Erörterungstermins oder einer ähnlichen Veranstaltung erfolgen. Zudem sollen vorhandene Informationen in den Amtsräumen auf Stellflächen präsentiert werden und der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen einer bestimmten Frist hierzu noch einmal schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen.

Darüber hinaus ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Für die Aufstellung des Bebauungsplans werden voraussichtlich Kosten für Planung und Gutachten anfallen. Hierfür sind entsprechende Mittel beim Kapitel 4200, Titel 54010 veranschlagt. Eine Kostenbeteiligung der Bedarfsträger ist im weiteren Verfahren zu klären.

Um die Planung durchsetzen zu können, ist der Ankauf von Flächen durch das Land Berlin notwendig, um diese der Öffentlichkeit als Wegeverbindung und Grünverbindung zugänglich machen zu können sowie Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dauerhaft zu sichern. Die Wege und Grünflächen müssen durch den Bezirk hergestellt werden.

Diese Kosten sind im weiteren Verfahren unter Beteiligung der zuständigen Fachämter zu konkretisieren und Vorsorge für den Grunderwerb und die Herstellung des Rad- und Fußweges im Rahmen der Investitionsplanung zu treffen.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Die Planung trägt zur nachhaltigen Entwicklung des Bezirks bei und wirkt sich positiv auf das Mobilitätsverhalten und damit auf Gesundheit, Luft/Feinstaubreduzierung, Kaltluftproduktion, Flora und Fauna aus.

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Kfz-freie Wegeverbindung ermöglicht eine sichere Rad- und Fußwegeverbindung für Kinder und Familien.


ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 


Vollrad Kuhn

Bezirksstadtrat für

Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

Anlagen


Anlage 1:Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Anlage 2: Übersichtskarte

Anlage 3: Geltungsbereich Bebauungsplan 3-69


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

x

x

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

x

x

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

x

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

x

x

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

x

x

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

x

x

 

 

 

  1. Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

x

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 


[1] Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)

[2] Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr, und Klimaschutz plant derzeit mehrere Radschnellwege. Einer davon ist der sog. „Panke-Trail“, welcher vom S-Bahnhof Karow (Bezirk Pankow) zum S-Bahnhof Nordbahnhof (Bezirk Mitte) verlaufen soll.

 
 

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