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Drucksache - VIII-0981
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 27.Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0981/2019 „Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht immer zum Ende des Halbjahres einen Bericht zu den Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen im Einzelnen im Bezirk Pankow zu erstellen und der BVV vorzulegen Der halbjährliche Bericht ist in den für Gesundheit und Ordnung zuständigen Ausschüssen durch das Bezirksamt vorzustellen.“ Wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Seitens des Bereiches Lebensmittelüberwachung werden entsprechend der vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig amtliche Kontrollen von Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetrieben entsprechend der Risikoeinstufung durchgeführt. Hinsichtlich der Anzahl und Art der festgestellten Verstöße, die im Ergebnis zu formellen Maßnahmen der zuständigen Behörde führen, ist eine jährliche Berichtspflicht des Bezirksamtes gegenüber der EU gegeben. Beispielhaft ist hier die Statistik für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018:
Anzumerken ist, dass die Statistik lediglich die Lebensmittelbetriebe (7329 Betriebe) erfasst, die von der EU abgefragt werden. Betriebe der Kosmetikbranche und diverse andere (zusätzlich 1905) zu kontrollierende Betriebe sind nicht Bestandteil dieser Abfrage. Das Bezirksamt wird sich an dieser dennoch repräsentativen Statistik orientieren. Diese Statistik wird halbjährig erstellt und entsprechend des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung den für Gesundheit und für Ordnung zuständigen Ausschüssen vorgelegt werden. Die Statistik wird über das BVV-Büro an die Ausschüsse versandt. Darüber hinaus gehende Auswertungen bzw. die Aufbereitung von zusätzlichen Statistiken sind auf Grund des damit verbundenen Aufwandes durch die Verwaltung nicht leistbar. Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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