Drucksache - VIII-0981  

 
 
Betreff: Berichterstattung zu den Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.10.2019 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 27. BVV am 30.10.19
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktionen SPD, Linke und B´90/Grüne 27. BVV am 30.10.19
VzK§13BezVG BA, SB 29. BVV am 22.01.20

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

07.01.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0981/2019

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Berichterstattung zu den Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen in Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 27.Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0981/2019

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht immer zum Ende des Halbjahres einen Bericht zu den Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen im Einzelnen im Bezirk Pankow zu erstellen und der BVV vorzulegen

Der halbjährliche Bericht ist in den für Gesundheit und Ordnung zuständigen Ausschüssen durch das Bezirksamt vorzustellen.“

Wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Seitens des Bereiches Lebensmittelüberwachung werden entsprechend der vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig amtliche Kontrollen von Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetrieben entsprechend der Risikoeinstufung durchgeführt. Hinsichtlich der Anzahl und Art der festgestellten Verstöße, die im Ergebnis zu formellen Maßnahmen der zuständigen Behörde führen, ist eine jährliche Berichtspflicht des Bezirksamtes gegenüber der EU gegeben.

Beispielhaft ist hier die Statistik für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018:



Ergebnisse der nach § 7 durchgeführten amtlichen Kontrolle von Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetrieben hinsichtlich Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (*)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erzeuger

Hersteller und

Vertriebsunternehmer

Einzelhändler

Dienstleistungs-

Hersteller auf

Insg.

 

 

(Urproduktion)

Abpacker

und Transporteure

(Einzelhandel)

betriebe

Einzelhandelsstufe

 

Zahl der Betriebe

154

97

388

2561

4015

114

7329

Zahl der kontrollierten Betriebe

 

1

30

45

713

1535

45

2369

Zahl der Kontrollbesuche

 

2

50

75

2180

3011

90

5408

Zahl der Betriebe mit Verstößen (*)

 

1

10

3

260

783

18

1075

Art der Verstöße

 

 

 

 

 

 

 

Hygiene (HACCP, Schulung)

 

 

4

1

79

395

10

489

Hygiene allgemein

 

1

8

3

251

775

18

1056

Zusammensetzung (nicht mikrobiol.)

 

 

 

 

 

2

 

2

Kennzeichnung und Aufmachung

 

 

2

 

90

374

10

476

Andere

 

 

1

1

48

58

1

109


 


Anzumerken ist, dass die Statistik lediglich die Lebensmittelbetriebe (7329 Betriebe) erfasst, die von der EU abgefragt werden. Betriebe der Kosmetikbranche und diverse andere (zusätzlich 1905) zu kontrollierende Betriebe sind nicht Bestandteil dieser Abfrage.

Das Bezirksamt wird sich an dieser dennoch repräsentativen Statistik orientieren. Diese Statistik wird halbjährig erstellt und entsprechend des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung den für Gesundheit und für Ordnung zuständigen Ausschüssen vorgelegt werden. Die Statistik wird über das BVV-Büro an die Ausschüsse versandt. Darüber hinaus gehende Auswertungen bzw. die Aufbereitung von zusätzlichen Statistiken sind auf Grund des damit verbundenen Aufwandes durch die Verwaltung nicht leistbar.

Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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