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Drucksache - VIII-0920
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Gefahren für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen konsequent beseitigen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 27. Sitzung am 30.10.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0920
“Das Bezirksamt wird ersucht, Verkehrsbehinderungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen konsequent mit geeigneten Mitteln zu beseitigen. Bei Verstößen durch den KFZ-Verkehr ist der Halter zu ermitteln und das Fahrzeug ggf. umzusetzen.
Dafür sollen die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes und der Parkraumüberwachung bei verbotswidrigem Parken den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen und Hindernisse auf blockierten Radverkehrsanlagen, Gehwegen und Straßeneinmündungen beseitigen. Dabei sollen die Mitarbeiter*innen solange vor Ort bleiben, bis die Blockade beseitigt ist. Sollten entgegen der Geschäftsanweisung PPr Stab 15/20 falschparkende Autos nicht entfernt werden, soll dies dokumentiert und begründet werden.
Weiter wird das Bezirksamt ersucht, sich bei den Pankower Polizeiabschnitten dafür einzusetzen, dass die Polizei ebenfalls konsequent mit Verwarnungen und Umsetzungen gegen die oben genannten Beeinträchtigungen vorgeht (Grundlage ZustVOOWiG und Geschäftsanweisung PPr Stab 15/20, 14, Seite 4, über das Umsetzen von Fahrzeugen).“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Dienstkräfte des Außendienstes des Ordnungsamtes, hier sowohl Dienstkräfte des AOD als auch Dienstkräfte der Parkraumbewirtschaftung, sind im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung schon jetzt in hohem Maße mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, so auch dem verbotswidrigen Parken beschäftigt. Sie tragen mit ihrer täglichen Arbeit und den damit verbundenen ordnungsbehördlichen Maßnahmen mit dazu bei, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und dabei insbesondere die der schwächeren zu erhöhen. Dazu gehört auch (außer für die Dienstkräfte der Parkraumbewirtschaftung) die Umsetzung von Fahrzeugen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dabei ist entsprechend des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor jeder Umsetzungsanordnung zu prüfen, ob nicht eine andere (weniger belastende) Maßnahme ergriffen werden kann und die mit dem Umsetzen verbundenen Nachteile für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu dem erstrebten Erfolg (Beseitigung der konkreten Gefahr oder die Beendigung der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmen) stehen. Jede Umsetzung stellt eine Einzelfallprüfung dar. Gemäß dem Opportunitätsprinzip liegt es im Ermessen der jeweiligen Dienstkraft, ob ein Kfz abgeschleppt werden soll. Die Dienstkräfte des Ordnungsamtes Pankow haben bis zum Stichtag 31.10.2019 im Jahr 2019 bisher 1215 Umsetzungen vorgenommen, bei denen auch heutzutage jedes Mal vorab der Halter zu ermitteln und der gesamte Vorgang schriftlich zu dokumentieren ist und die Dienstkräfte bis zur Beendigung der Maßnahme am Ort verbleiben müssen. Dieses Verfahren auf alle falsch parkenden Fahrzeuge erstrecken zu wollen bzw. vorrangig nur verkehrswidriges Verhalten zu ahnden, würde die Tätigkeit des Ordnungsamtes in allen anderen Belangen seiner Tätigkeit zum Erliegen bringen. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Besprechungen des Ordnungsamtes mit den vier Pankower Polizeiabschnitten wird das aufgetragene Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend weitergegeben. Hier ist allerdings zu bedenken, dass das Bezirksamt dem Polizeipräsidenten von Berlin nicht weisungsbefugt ist. Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
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