Drucksache - VIII-0867  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen – Sichtbeziehungen verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 24. BVV am 15.5.19
Antrag Fraktionen CDU, SPD, 24. BVV am15.5.19 Ausfertigung nach Beschlussfassung
VzK§13BezVG BA, ZB 29. BVV am 22.01.20
VzK§13BezVG BA, SB 37. BVV am 09.12.2020
VzK§13BezVG BA, SB 38. BVV am 20.01.2021

Siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

17.11.2020

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0867

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verkehrssicherheit erhöhen Sichtbeziehungen verbessern

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 24. Sitzung am15.05.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0867

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Hubertusdamm und Schönerlinder Weg im Ortsteil Karow durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen und insbesondere zu prüfen, ob und wie die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern verbessert werden können.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat somit die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt. Die Stellungnahme vom 20.05.2020 ist eingegangen und wird wörtlich widergegeben:

 

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4.12.2019.

Darin verweisen Sie auf den BW-Beschluss VIII-0867 und baten um Prüfung, ob im Kreu­zungsbereich Hubertusdamm-nder Straße/Schönerlinder Weg durch eine Ergänzung bzw. Änderung der Beschilderung die Verkehrssicherheit erhöht werden kann.

Die Problematik liegt hier in den Sichteinschränkungen infolge der von der gewöhnlichen rechtwinkligen Kreuzungsform deutlich abweichenden Knotenpunktgestaltung. Damit kön­nen die Verkehrsteilnehmer, die im Schönerlinder Weg aus Südosten auf diesen Knoten zufahren, den von links kommenden Verkehr auf dem als Vorfahrtsstraße ausgewiesenen Hubertusdamm beim Queren bzw. Einfahren erst sehr spät erkennen.

Im Ergebnis der Prüfungen durch die Abteilung VI meiner Senatsverwaltung ist daher be­absichtigt, die vorhandene Beschilderung im Knotenpunkt dahingehend anzupassen, dass das im süstlichen Schönerlinder Weg vorhandene Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) ge­gen ein Stopp-Schild nach Zeichen 206 ausgetauscht, die im Hubertusdamm vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h über den Knoten hinaus ausgedehnt und der Knoten mit einem absoluten Haltverbot nach Zeichen 283 überlagert wird.“

Auf Grund der aktuellen Nachfrage von Seiten des Bezirksamtes wird abschließend über nachfolgend beschriebenen Sachstand informiert. Das entsprechende Anhörungs- und Anordnungsverfahren wird in Kürze eingeleitet. Insofern keine Einwände erhoben werden, wird durch das Straßen- und Grünflächenamt die Aufstellung der Verkehrszeichen als zuständige Straßenbaubehörde veranlasst.

 

Unter Beachtung des 1. Zwischenberichtes und des hiermit übergebenen Berichtes bitten wir, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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