Drucksache - VIII-0843  

 
 
Betreff: Amt für Chancengleichheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 24. BVV am 15.05.19
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag SPD und Linke 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB 30. BVV am 04.03.20
VzK§13BezVG BA, SB 39. BVV am 24.02.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

16.02.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der
Drucksache-Nr.:VIII-0843/2019

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Amt für Chancengleichheit

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0843

„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, die Liste zur Verfügung stehender Ämter um das Amt für Chancengleichheit zu erweitern. Hierzu soll das Bezirksverwaltungsgesetz und dessen Anlage zu § 37 Absatz 1 Satz 1 dahingehend geändert, und das Amt und seine Aufgabenstellungen mit aufgeführt werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie schon im Zwischenbericht vom Februar 2020 ausgeführt, hat sich das Bezirksamt Pankow im Januar 2020 an den für Inneres und Sport zuständigen Senator gewandt, über die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung informiert und um grundsätzliche Einschätzung der Sachlage und der Erfolgsaussichten hinsichtlich der durch die BVV empfohlenen Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes gebeten. Leider hat das BA Pankow bis heute keine Antwort auf diese Anfrage erhalten.

Gleichzeitig wurde in Zusammenhang mit der Umsetzung des "Zukunftspakts Verwaltung" eine übergreifende Diskussion zu einer einheitlichen Struktur der Berliner Bezirke geführt, die in der RdB-Vorlage "Konturierung der Geschäftsbereiche der Bezirke" mündete, dort im Januar 2020 beschlossen und anschließend dem Senat übermittelt wurde. Der entsprechende Senatsbeschluss erfolgte im Dezember 2020, so dass nunmehr das Parlament über die erforderliche Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes zu befinden hat. Der Beschluss sieht eine Beibehaltung der bisherigen Kernämter, Serviceeinheiten, der Beauftragten und sonstigen Organisationseinheiten vor, allerdings in einer weitgehend einheitlichen Abteilungsorganisation. Die Abschaffung der Beauftragten oder ihre Zusammenfassung in einer gesonderten Struktur - alternative Voraussetzung für die Schaffung eines Amtes für Chancengleichheit - sind dabei nicht vorgesehen.

Aufgrund dieser politischen Entwicklung, dies vor dem Hintergrund des Diskontinuitätsprinzips, wonach ein "Aufschnüren" des aktuellen Senatsbeschlusses zwangsläufig zum zeitbedingten Scheitern des gesamten Vorhabens in dieser Legislaturperiode führen würde, besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Erfolgsaussicht mehr auf eine Umsetzung der BVV-Empfehlung.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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