Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0806
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Für ein klimaneutrales Pankow! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.02.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0806
„Das Bezirksamt von Pankow wird aufgefordert, ein bezirkliches Klimaschutzkonzept zu entwerfen und dafür ggf. Fördermittel für den Klimaschutz vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu beantragen. Bei einem Klimaschutzkonzept sollen u.a. folgende Punkte Berücksichtigung finden und geprüft werden
- Welche Maßnahmen zur Umsetzung des »BEK 2030 – Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm« in Pankow möglich wären.
- Wie können vom Bezirk oder von Vereinen investive sowie strategische Maßnahmen im Rahmen der »Nationalen Klimaschutzinitiative« beantragt werden.
- Ob und wie es möglich wäre, Photovoltaik- und Solarwärmeanlagen auf den Flächen bzw. Gebäuden bzw. Windkraftanlagen auf den Flächen des Bezirks Pankow zu errichten.
- Ob und wie es möglich wäre, eine Biogasanlage im Bezirk Pankow zu errichten.
- Wo in Pankow weitere (außer in Buch) klimaneutrale Quartiere umgesetzt werden können oder bereits bestehende Quartiere klimaneutral gestaltet werden können.
- Wie bezirkseigene Gebäude bei Energiebedarf und Energieerzeugung zur CO₂-Reduzierung beitragen können.
- Welche Möglichkeiten der Bezirk ausschöpfen kann, um auf Industrie und Gewerbe, bzw. private Haushalte Einfluss zu nehmen, um ein klimaneutrales Verhalten zu erwirken.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Stelle Klimaschutzmanager:in konnte zum 01.03.2023 besetzt werden (geförderte und befristete Personalstelle für 2 Jahre zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes). Aktuell läuft die Vorbereitung der Ausschreibungen zur Erstellung der Energie- und Treibhausgas-Bilanz sowie der Akteursbeteiligung für das Klimaschutzkonzept. Die in der Drucksache genannten Punkte werden hierbei berücksichtigt, soweit es die Förderrichtlinie zulässt.
In dem für Klimaschutz zuständigen BVV-Ausschuss wird regelmäßig über den Stand des Klimaschutzkonzeptes berichtet werden.
Wir bitten die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch |
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