Drucksache - VIII-0755  

 
 
Betreff: Flächen für Kleingartenanlagen im Rahmenplan Karow berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
04.06.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 22. BVV am 20.2.19
Beschlussempfehlung StadtGrün 25. BVV am 14.08.19
VzK §13 BezVG BA, SB 28. BVV am 04.12.2019
VzK §13 BezVG BA, SB 29. BVV am 22.01.20

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-0755

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Flächen für Kleingartenanlagen im Rahmenplan Karow berücksichtigen.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0755 –

 

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, im Verfahren zur Entwicklung zur Entwicklung einer Rahmenplanung Karow den steigenden Bedarf an Flächen für Kleingartenanlagen zu ermitteln und bei der weiteren Arbeit der AG Kleingartenanlagen zu berücksichtigen.

Hierzu wird das Bezirksamt insbesondere ersucht, zu prüfen, ob die Flächen:

  • zwischen Schönerlinder Weg, Panke und NEB-Bahntrasse
  • zwischen Pankgrafenstraße, Bucher Straße, Panke und Bahntrasse
  • zwischen Karestraße, BAB A10, Stettiner Bahn und Sportplatz Röländer Straße

für kleingärtnerische Nutzungen ausgewiesen werden kann.“ –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zum steigenden Bedarf durch Entwicklung der Wohnbaupotenzialflächen („Karow Süd“, „Am Teichberg“, „Straße 52“)

Im Rahmen des Wohnbaukonzeptes Pankow in 2016 wurden im Ortsteil Karow drei Potenzialflächen für den mittel- und langfristigen Wohnungsbau ermittelt.

Mit der Drucksache Nr. VII-1203 aus der 42. Sitzung am 14.09.2016 wurde das Bezirksamt aufgefordert, in Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, für den subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Mit der Rahmenplanung Karow werden drei Wohnbaupotenzialflächen in Karow für eine Entwicklung vorbereitet. Die Rahmenplanung Karow untersucht und bewertet bestehende Entwicklungspotentiale in einem festgelegten Untersuchungsbereich.

Da die Rahmenplanung Karow in ihrer Planungsebene noch keine konkreten städtebaulichen Entwürfe festlegt, kann der erwachsende Bedarf an Kleingartenflächen mit der Rahmenplanung nicht abschließend festgelegt werden. Zur Ermittlung einer ortsverträglichen Dichte haben die Planerinnen und Planer lediglich städtebauliche Testentwürfe erstellt. Hier bewegen sich die Zahlen für Wohneinheiten auf allen drei Wohnbaupotenzialflächen zusammen zwischen ca. 3.000 und 4.000 Wohneinheiten (WE). Nicht alle diese WE werden jedoch Bedarf für Kleingartenanlagen auslösen, da es insbesondere in den Übergangsbereichen zudem Reihenhaustypologien mit privatem Gartenbezug geben kann. Zudem wird die Rahmenplanung lediglich Dichten der genannten Baufelder festlegen.

In den drei neuen Siedlungsgebieten werden zahlreiche Wohngebäude entstehen, die als Punkt- und Reihenhäuser Siedlungsstrukturen mit einem hohen Gartenbezug darstellen. Die Dächer sollen begrünt werden und auch als Freiraum für die Bewohnerinnen und Bewohner nutzbar sein. Weiterhin sind in den Grünräumen besondere Freiraumangebote vorgesehen. So soll bei einer entsprechenden Nachfrage die Möglichkeit bestehen, dass Flächen bspw. für ‚urban Gardening innerhalb des Plangebietes genutzt werden können.

Der Rahmenplan Karow sieht einen Anteil von ca. 25 ha Grün- und Freiflächen vor. Im weiteren Verfahren werden der Bedarf und die Verortung von Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz geprüft.

 

Zur Flächenprüfung zur Ausweisung kleingärtnerischer Nutzungen

  •    zwischen Schönerlinder Weg, Panke und NBB-Bahntrasse
  •                  zwischen Pankgrafenstraße, Bucher Straße, Panke und Bahntrasse
  •                  zwischen Karestraße, BAB A 10, Stettiner Bahn und Sportplatz Röländer Straße

Es wird bei dieser Stellungnahme von folgenden in der Abbildung dargestellten Flächen ausgegangen:

Lageübersicht

Zwischen Schönerlinder Weg, Panke und NEB-Bahntrasse

Diese überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche ist im Flächennutzungsplan Berlin als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dargestellt.  Eine Entwickelbarkeit aus dem FNP für eine Kleingartenanlage ist möglich. Im Landschaftsprogramm 2016 wird der Bereich für eine Grünfläche/Parkanlage mit Ausgleichspotenzial dargestellt. Aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzamtes bestehen verschiedene räumliche Restriktionen, so dass eine Kleingartenanlage nurr eine südliche Teilfläche möglich wäre.

Die Fläche befindet sich überwiegend in Privateigentum. Eine Umsetzung der Neuausweisung von Kleingärten würde damit Entschädigungsansprüche aufgrund der Umwidmung in öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage zur Folge haben.

Zwischen Pankgrafenstraße, Bucher Straße, Panke und Bahntrasse

Im Flächennutzungsplan besteht für den Bereich das Entwicklungsziel Grünfläche „Parkanlage“ und Gemeinbedarf „Sport“.

Auszug AV-FNP: „Aus im FNP dargestellten Frei- und Grünflächen können grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden (davon ausgenommen sind untergeordnete Grenzkorrekturen). Ausnahmsweisennen untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden, die angrenzenden Wohnbauflächen zugeordnet sind (z. B. Kindertagesstätte in Kleingartenfläche). Über die planungsrechtliche Sicherung vorhandener baulicher Anlagen auf Flächen kleiner 3 ha mit örtlicher Bedeutung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu entscheiden. Funktionale Ergänzungsnutzungen zur vorhandenen baulichen Anlage können entwickelt werden, wenn sie im Verhältnis zur vorhandenen baulichen Anlage angemessen sind und die Funktion der Grün- und Freifläche gewahrt bleibt.“ (Entwicklungsgrundsatz 6).

Entwicklungsgrundsatz 6 schließt die 3-ha-Regel für Frei- und Grünflächen aus. Einzelne Baulichkeiten für den Nutzungszweck (z. B. Lauben und Vereinshaus in Kleingartenflächen, Baulichkeiten zu Sportanlagen, Spiel- und Badeplätzen) sind dennoch möglich und können in der verbindlichen Bauleitplanung entwickelt werden. Als hinreichende Grundlage zur Entwicklung von Kleingärten wäre eine übergeordnete städtebauliche Planung/Untersuchung erforderlich.

Folgende gegenwärtige Nutzungen auf der Fläche stehen der Umwidmung als Kleingartenanlage entgegen:

-          Wagendorf „Pankgräfin“, forstlich genutzte Flächen, Wohnhaus, Hauptpumpwerk Karow

-          Landwirtschaftsfläche

-          Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Boden sind bereits realisiert

Zwischen Karestraße, BAB A10, Stettiner Bahn und Sportplatz Rönder Straße

Im Flächennutzungsplan Berlin ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport“ dargestellt.

Im festgesetzten Bebauungsplans XVIII-20a (festgesetzt am 16. Mai 1994) ist diese Fläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ planungsrechtlich gesichert. Sie ist für den Neubau eines Sportplatzgebäudes und Außensportanlagen vorgesehen. Somit ist die Fläche bereits belegt und stünde für eine Fläche für eine Kleingartenanlage nicht zur Verfügung.

Da sich das Kleingartenwesen derzeit wandelt, sollte in einer übergeordneten städtebaulichen Planung/Untersuchung zu den Kleingartenflächen im Bezirk Pankow in der AG Kleingartenanlagen geprüft werden, dass vermehrt Kleinparzellen und Gemeinschaftsparzellen, die von Gruppen bewirtschaftet werden, angeboten werden. In Berlin ist jeder 2. Haushalt ein Einpersonenhaushalt, daher entstehen auch neue Nutzungsformen im Kleingartenwesen. Weiterhin sollte ein Konzept entwickelt werden, das das Kleingartengelände eher als Kleingartenpark interpretiert und auch Wege und Gemeinschaftsflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Siedlungsgebiete mit anbietet.

Da wie bereits berichtet, der Bedarf und die Verortung von Kleingärten dann nach Fertigstellung des Rahmenplanes weiter zu prüfen ist und auch die AG Kleingärten sich weiterhin damit befassen wird, bitten wir diese Drucksache als erledigt zu betrachten.




Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

entfällt

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
und Bürgerdienste

 

 

 
 

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