Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0755
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Flächen für Kleingartenanlagen im Rahmenplan Karow berücksichtigen. |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Sitzung am 14.08.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0755 –
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, im Verfahren zur Entwicklung zur Entwicklung einer Rahmenplanung Karow den steigenden Bedarf an Flächen für Kleingartenanlagen zu ermitteln und bei der weiteren Arbeit der AG Kleingartenanlagen zu berücksichtigen.
Hierzu wird das Bezirksamt insbesondere ersucht, zu prüfen, ob die Flächen:
- zwischen Schönerlinder Weg, Panke und NEB-Bahntrasse
- zwischen Pankgrafenstraße, Bucher Straße, Panke und Bahntrasse
- zwischen Karestraße, BAB A10, Stettiner Bahn und Sportplatz Röländer Straße
für kleingärtnerische Nutzungen ausgewiesen werden kann.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zum steigenden Bedarf durch Entwicklung der Wohnbaupotenzialflächen („Karow Süd“, „Am Teichberg“, „Straße 52“)
Im Rahmen des Wohnbaukonzeptes Pankow in 2016 wurden im Ortsteil Karow drei Potenzialflächen für den mittel- und langfristigen Wohnungsbau ermittelt.
Mit der Drucksache Nr. VII-1203 aus der 42. Sitzung am 14.09.2016 wurde das Bezirksamt aufgefordert, in Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, für den subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Mit der Rahmenplanung Karow werden drei Wohnbaupotenzialflächen in Karow für eine Entwicklung vorbereitet. Die Rahmenplanung Karow untersucht und bewertet bestehende Entwicklungspotentiale in einem festgelegten Untersuchungsbereich.
Da die Rahmenplanung Karow in ihrer Planungsebene noch keine konkreten städtebaulichen Entwürfe festlegt, kann der erwachsende Bedarf an Kleingartenflächen mit der Rahmenplanung nicht abschließend festgelegt werden. Zur Ermittlung einer ortsverträglichen Dichte haben die Planerinnen und Planer lediglich städtebauliche Testentwürfe erstellt. Hier bewegen sich die Zahlen für Wohneinheiten auf allen drei Wohnbaupotenzialflächen zusammen zwischen ca. 3.000 und 4.000 Wohneinheiten (WE). Nicht alle diese WE werden jedoch Bedarf für Kleingartenanlagen auslösen, da es insbesondere in den Übergangsbereichen zudem Reihenhaustypologien mit privatem Gartenbezug geben kann. Zudem wird die Rahmenplanung lediglich Dichten der genannten Baufelder festlegen.
In den drei neuen Siedlungsgebieten werden zahlreiche Wohngebäude entstehen, die als Punkt- und Reihenhäuser Siedlungsstrukturen mit einem hohen Gartenbezug darstellen. Die Dächer sollen begrünt werden und auch als Freiraum für die Bewohnerinnen und Bewohner nutzbar sein. Weiterhin sind in den Grünräumen besondere Freiraumangebote vorgesehen. So soll bei einer entsprechenden Nachfrage die Möglichkeit bestehen, dass Flächen bspw. für ‚urban Gardening‘ innerhalb des Plangebietes genutzt werden können.
Der Rahmenplan Karow sieht einen Anteil von ca. 25 ha Grün- und Freiflächen vor. Im weiteren Verfahren werden der Bedarf und die Verortung von Kleingärten gemäß Bundeskleingartengesetz geprüft.
Zur Flächenprüfung zur Ausweisung kleingärtnerischer Nutzungen
- zwischen Schönerlinder Weg, Panke und NBB-Bahntrasse
- zwischen Pankgrafenstraße, Bucher Straße, Panke und Bahntrasse
- zwischen Karestraße, BAB A 10, Stettiner Bahn und Sportplatz Röländer Straße
Es wird bei dieser Stellungnahme von folgenden in der Abbildung dargestellten Flächen ausgegangen:
Lageübersicht
Zwischen Schönerlinder Weg, Panke und NEB-Bahntrasse
Diese überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche ist im Flächennutzungsplan Berlin als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dargestellt. Eine Entwickelbarkeit aus dem FNP für eine Kleingartenanlage ist möglich. Im Landschaftsprogramm 2016 wird der Bereich für eine Grünfläche/Parkanlage mit Ausgleichspotenzial dargestellt. Aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzamtes bestehen verschiedene räumliche Restriktionen, so dass eine Kleingartenanlage nur für eine südliche Teilfläche möglich wäre.
Die Fläche befindet sich überwiegend in Privateigentum. Eine Umsetzung der Neuausweisung von Kleingärten würde damit Entschädigungsansprüche aufgrund der Umwidmung in öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage zur Folge haben.
Zwischen Pankgrafenstraße, Bucher Straße, Panke und Bahntrasse
Im Flächennutzungsplan besteht für den Bereich das Entwicklungsziel Grünfläche „Parkanlage“ und Gemeinbedarf „Sport“.
Auszug AV-FNP: „Aus im FNP dargestellten Frei- und Grünflächen können grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden (davon ausgenommen sind untergeordnete Grenzkorrekturen). Ausnahmsweise können untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden, die angrenzenden Wohnbauflächen zugeordnet sind (z. B. Kindertagesstätte in Kleingartenfläche). Über die planungsrechtliche Sicherung vorhandener baulicher Anlagen auf Flächen kleiner 3 ha mit örtlicher Bedeutung ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu entscheiden. Funktionale Ergänzungsnutzungen zur vorhandenen baulichen Anlage können entwickelt werden, wenn sie im Verhältnis zur vorhandenen baulichen Anlage angemessen sind und die Funktion der Grün- und Freifläche gewahrt bleibt.“ (Entwicklungsgrundsatz 6).
Entwicklungsgrundsatz 6 schließt die 3-ha-Regel für Frei- und Grünflächen aus. Einzelne Baulichkeiten für den Nutzungszweck (z. B. Lauben und Vereinshaus in Kleingartenflächen, Baulichkeiten zu Sportanlagen, Spiel- und Badeplätzen) sind dennoch möglich und können in der verbindlichen Bauleitplanung entwickelt werden. Als hinreichende Grundlage zur Entwicklung von Kleingärten wäre eine übergeordnete städtebauliche Planung/Untersuchung erforderlich.
Folgende gegenwärtige Nutzungen auf der Fläche stehen der Umwidmung als Kleingartenanlage entgegen:
- Wagendorf „Pankgräfin“, forstlich genutzte Flächen, Wohnhaus, Hauptpumpwerk Karow
- Landwirtschaftsfläche
- Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Boden sind bereits realisiert
Zwischen Karestraße, BAB A10, Stettiner Bahn und Sportplatz Röländer Straße
Im Flächennutzungsplan Berlin ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport“ dargestellt.
Im festgesetzten Bebauungsplans XVIII-20a (festgesetzt am 16. Mai 1994) ist diese Fläche als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlagen“ planungsrechtlich gesichert. Sie ist für den Neubau eines Sportplatzgebäudes und Außensportanlagen vorgesehen. Somit ist die Fläche bereits belegt und stünde für eine Fläche für eine Kleingartenanlage nicht zur Verfügung.
Da sich das Kleingartenwesen derzeit wandelt, sollte in einer übergeordneten städtebaulichen Planung/Untersuchung zu den Kleingartenflächen im Bezirk Pankow in der AG Kleingartenanlagen geprüft werden, dass vermehrt Kleinparzellen und Gemeinschaftsparzellen, die von Gruppen bewirtschaftet werden, angeboten werden. In Berlin ist jeder 2. Haushalt ein Einpersonenhaushalt, daher entstehen auch neue Nutzungsformen im Kleingartenwesen. Weiterhin sollte ein Konzept entwickelt werden, das das Kleingartengelände eher als Kleingartenpark interpretiert und auch Wege und Gemeinschaftsflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Siedlungsgebiete mit anbietet.
Da wie bereits berichtet, der Bedarf und die Verortung von Kleingärten dann nach Fertigstellung des Rahmenplanes weiter zu prüfen ist und auch die AG Kleingärten sich weiterhin damit befassen wird, bitten wir diese Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
entfällt
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |