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Drucksache - VIII-0747
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Alles neu in der Neumannstraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0747
„Das Bezirksamt wird ersucht, im 2. Bauabschnitt der Neumannstraße, zwischen Arnold-Zweig-Straße und Granitzstraße, in Fortführung des 1.Bauabschnittes auf der Fahrbahn eine durchgehende Radverkehrsanlage zu realisieren. Auch sollen die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen, insbesondere im Bereich der Grundschule Wolkenstein und dem Rosa-Luxemburg-Gymnasium, weiter verbessert werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Planungen für den 1. Bauabschnitt (BA) der Radverkehrsanlagen (RVA) in der Neumannstraße wurden in den Jahren 2019 und 2020 komplett überarbeitet. Grund dafür waren die mit dem Berliner Mobilitätsgesetz in Kraft getretenen neuen Anforderungen an RVA. Im 1. BA, der sich von der Wisbyer Straße bis zur Binzstraße erstreckt, sind nunmehr fast durchgängig geschützte Radfahrstreifen mit einer nutzbaren Breite zwischen 2,20 m und 2,80 m vorgesehen. Lediglich im Abschnitt zwischen Thulestraße und Wisbyer Straße können aufgrund des durch den Baumbestand definierten Fahrbahnquerschnittes keine Radfahrstreifenbreiten über 2,00 m realisiert werden. Mit dem Bau der RVA werden die Längsparkplätze am rechten Fahrbahnrand im gesamten 1. BA nicht mehr zur Verfügung stehen. Die im Mittelstreifen und teilweise auch im Seitenraum angeordneten Schrägparkstände bleiben überwiegend erhalten. Im Zuge der Radverkehrsmaßnahme sollen auch alle Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Die Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges über die Neumannstraße ist in Höhe Elsa-Brändström-Straße geplant. Die Bauarbeiten für den 1. BA sollen in diesem Jahr beginnen.
Für die Planungen des 2. BA der RVA in der Neumannstraße (zw. Binzstraße und Granitzstraße) stehen momentan keine freien Personalkapazitäten im Straßen- und Grünflächenamt zur Verfügung. Die Aufnahme konkreter Planungen wird aus diesem Grund voraussichtlich nicht vor 2022 erfolgen können. Das Bezirksamt wird bei den Planungen des 2. BA die Empfehlungen der BVV berücksichtigen und insbesondere im Bereich der Grundschule Wolkenstein sowie des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums eine Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und der allgemeinen Sicherheit für den Fußverkehr anstreben. Auch sollen für den Mittelstreifen zwischen Binzstraße und Kissingenstraße Maßnahmen untersucht werden, die geeignet sind, die dortige Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern. Es ist davon auszugehen, dass für die Anlage einer RVA im Abschnitt zwischen Binzstraße und Kissingenstraße alle Parkplätze am Fahrbahnrand entfallen werden, so dass das Parken nur noch im Mittelstreifen möglich ist. Der Abschnitt zwischen Kissingenstraße und Granitzstraße ist im Gegensatz zum Rest der Neumannstraße nicht Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes. Hier sind aufgrund der relativ schmalen Fahrbahnbreite von rd. 9 Metern separate RVA nur in Kombination mit einer für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßenregelung denkbar. Alternativ kommt hier die Einrichtung einer Tempo-30-Zone oder einer Fahrradstraße in Betracht. Maßgeblich für die Querschnittsgestaltung des gesamten 2. BA sind auch die zukünftigen Planungen auf dem Gelände des Pankower Tors sowie die Anbindung der Neumannstraße an die Hadlichstraße und an die Radschnellverbindung Panke-Trail.
Für die späte Berichterstattung bitten wir um Entschuldigung. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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