Drucksache - VIII-0747  

 
 
Betreff: Alles neu in der Neumannstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
14.03.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 22 BVV am 20.2.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 23. BVV am 27.03.19
VzK§13BezVG BA ZB, 39. BVV am 24.02.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

02.02.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0747

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  1. Zwischenbericht

Alles neu in der Neumannstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0747

Das Bezirksamt wird ersucht, im 2. Bauabschnitt der Neumannstraße, zwischen Arnold-Zweig-Straße und Granitzstraße, in Fortführung des 1.Bauabschnittes auf der Fahrbahn eine durchgehende Radverkehrsanlage zu realisieren. Auch sollen die Querungsmöglichkeiten für Fußnger*innen, insbesondere im Bereich der Grundschule Wolkenstein und dem Rosa-Luxemburg-Gymnasium, weiter verbessert werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Planungen für den 1. Bauabschnitt (BA) der Radverkehrsanlagen (RVA) in der Neumannstraße wurden in den Jahren 2019 und 2020 komplett überarbeitet. Grund dafür waren die mit dem Berliner Mobilitätsgesetz in Kraft getretenen neuen Anforderungen an RVA. Im 1. BA, der sich von der Wisbyer Straße bis zur Binzstraße erstreckt, sind nunmehr fast durchgängig geschützte Radfahrstreifen mit einer nutzbaren Breite zwischen 2,20 m und 2,80 m vorgesehen. Lediglich im Abschnitt zwischen Thulestraße und Wisbyer Straße können aufgrund des durch den Baumbestand definierten Fahrbahnquerschnittes keine Radfahrstreifenbreiten über 2,00 m realisiert werden. Mit dem Bau der RVA werden die Längsparkplätze am rechten Fahrbahnrand im gesamten 1. BA nicht mehr zur Verfügung stehen. Die im Mittelstreifen und teilweise auch im Seitenraum angeordneten Schrägparkstände bleiben überwiegend erhalten. Im Zuge der Radverkehrsmaßnahme sollen auch alle Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Die Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges über die Neumannstraße ist in Höhe Elsa-Brändström-Straße geplant. Die Bauarbeiten für den 1. BA sollen in diesem Jahr beginnen.

 

Für die Planungen des 2. BA der RVA in der Neumannstraße (zw. Binzstraße und Granitzstraße) stehen momentan keine freien Personalkapazitäten im Straßen- und Grünflächenamt zur Verfügung. Die Aufnahme konkreter Planungen wird aus diesem Grund voraussichtlich nicht vor 2022 erfolgen können. 

Das Bezirksamt wird bei den Planungen des 2. BA die Empfehlungen der BVV berücksichtigen und insbesondere im Bereich der Grundschule Wolkenstein sowie des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums eine Verbesserung der Querungsmöglichkeiten und der allgemeinen Sicherheit für den Fußverkehr anstreben. Auch sollen für den Mittelstreifen zwischen Binzstraße und Kissingenstraße Maßnahmen untersucht werden, die geeignet sind, die dortige Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern.

Es ist davon auszugehen, dass für die Anlage einer RVA im Abschnitt zwischen Binzstraße und Kissingenstraße alle Parkplätze am Fahrbahnrand entfallen werden, so dass das Parken nur noch im Mittelstreifen möglich ist.

Der Abschnitt zwischen Kissingenstraße und Granitzstraße ist im Gegensatz zum Rest der Neumannstraße nicht Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes. Hier sind aufgrund der relativ schmalen Fahrbahnbreite von rd. 9 Metern separate RVA nur in Kombination mit einer für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßenregelung denkbar. Alternativ kommt hier die Einrichtung einer Tempo-30-Zone oder einer Fahrradstraße in Betracht. Maßgeblich für die Querschnittsgestaltung des gesamten 2. BA sind auch die zukünftigen Planungen auf dem Gelände des Pankower Tors sowie die Anbindung der Neumannstraße an die Hadlichstraße und an die Radschnellverbindung Panke-Trail.

 

Für die späte Berichterstattung bitten wir um Entschuldigung.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen