Drucksache - VIII-0337  

 
 
Betreff: Hundeauslaufgebiet Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 11. BVV am 29.11.17
Beschlussempfehlung UmNat 12. BVV am 17.01.18
VzK313BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0337

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Hundeauslaufgebiet Weißensee

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 12. Sitzung am 17.01.2018 angenommenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0337

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt im Ortsteil Weißensee ein Hundeauslaufgebiet bzw. eine Hundewiese auszuweisen, entsprechend herzurichten, zu betreiben und bekannt zu machen. Das Bezirksamt soll zunächst prüfen, welche Fläche r diesen Zweck geeignet ist. In die Prüfung ist auch das ehemalige Wildgehege am Weißensee mit zu berücksichtigen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:


Der Prüfauftrag bezieht sich auf die öffentlichen Grünflächen, wobei einleitend folgende Hinweise gegeben werden.
Für die Ausweisung von Hundeauslaufgebieten besteht keine gesetzliche Regelung oder eine entsprechende Verordnung im Land Berlin. Im Gegensatz dazu bestehen gesetzliche Anforderungen an eine Grünversorgung mit wohnungsnahem Grün, Spiel- und Sportflächen.
Es besteht aufgrund der Bevölkerungszunahme ein zunehmend größer werdendes Versorgungsdefizit. Das Defizit wird jeweils für jedes statistische Gebiet (Lebensweltlich orientierter Raum – LOR) anhand der aktuellen Einwohnerzahl und Altersgruppe als Entscheidungsgrundlage für eine Planung durch UmNat berechnet. Der durchschnittliche Versorgungsgrad liegt flächendeckend bei ca. 60 % der gesetzlich vorgegebenen Zielgrößen; es fehlen im Durchschnitt etwa 40 % der als Lebensgrundlage notwendigen Grün- und Erholungsflächen. Es besteht also ein Zielkonflikt zwischen dem Anliegen nach Ausweisen von Hundeauslaufgebieten und den vorhandenen Defiziten bei der Versorgung mit wohnungsnahen Grün-, Spiel- und Sportflächen. Es besteht außerdem kein gesetzlicher Anspruch auf eine Ausweisung von Hundeauslaufflächen.  
Aus diesen Gründen kann keine der bestehenden Grünflächen umgewidmet und zu einem Hundeauslaufgebiet umgenutzt werden.

Das ehemalige Rehgehege am Weißen See ist Teil einer hochwertigen Grünanlage und liegt im Herzen des Parks direkt am Weißen See. Mit knapp 700 m² entsprach die Gehegefläche nicht mehr der für eine Tierhaltung erforderlichen Haltungsrichtlinie für Damwild und eine Verlängerung der Haltungsgenehmigung wurde nicht erteilt. Im Gesamtkonzept des Bezirkes zur Sanierung der Grünanlage ist an dieser Stelle eine parkaffine gemeinwohlorientierte Nutzung vorgesehen, z. B. eine Nachnutzung als Sport- und Spielverleihstation, Parkdienst- oder Sanitätsstation. Eine gewerbliche Verpachtung ist nicht vorgesehen, da das ehemalige Stallgebäude als Teil des Revierstützpunktes nicht separat erschlossen ist.

Für einen Gemeinwohlorientierten Verein, z. B. einen Hundesportverein besteht die Möglichkeit, eine Flächen zu mieten oder zu pachten und anderen Hundehaltern zur Verfügung zu stellen. Für einen gemeinnützigen Zweck können ggf. wenig als Erholungsfläche geeignete Flächen im Fachvermögen des Bezirkes verpachtet werden, wenn die Fläche eigenständig unterhalten wird und keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.



Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine





 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen