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Drucksache - VIII-0254
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
„Kinderschutz sicherstellen und Fachpersonal schützen“
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 011. Sitzung am 29.11.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VIII-0254
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen und im Rat der Bürgermeister nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die bestehenden Kapazitäten in Berlin zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach dem SGB VIII unverzüglich ausgebaut werden, damit die bezirklichen Jugendämter ihrem Schutzauftrag gerecht werden können.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt wandte sich am 13.12.2017 mit der Bitte um wohlwollende Behandlung der o. g. Angelegenheit an die für Bildung, Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung. Mit Schreiben vom 30.01.2018 erhielt der Bezirk folgende Antwort: „…vielen Dank für Ihre Hinweise und die Übersendung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Pankow. Gern berichte ich Ihnen zu den von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingeleiteten Maßnahmen. Der Senat von Berlin hat in seinem Beschluss zu den Richtlinien der Regierungspolitik (Senatsbeschluss Nr. S-89/2017) unter anderem beschlossen, das Netzwerk Kinderschutz einschließlich Prävention, Frühe Hilfen und Familienhebammen weiter zu entwickeln und die regionalisierte Aufgabenwahrnehmung für den Kinder- und Jugendnotdienst wieder an die für Jugend zuständige Senatsverwaltung anzubinden. Das „Gesetz über die Bestimmung der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung als Dienstbehörde und Personalstelle für den Berliner Notdienst Kinderschutz“ ist zum 06.12.2017 in Kraft getreten. Ziele der Rückanbindung des Kinder- und Jugendnotdienstes an die für Jugend zuständige Senatsverwaltung waren und sind die Verbesserung der Steuerung der Notversorgung mit Inobhutnahmeplätzen durch eine gesamtstädtische bedarfsgerechte Planung, die Verringerung der Aufenthaltsdauer von Kindern und Jugendlichen im Notdienstsystem sowie die Konzeptentwicklung zur bedarfsgerechten Unterbringung von Minderjährigen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Im Rahmen der gesamtstädtischen Planung und Steuerung ist es bisher gelungen, berlinweit zusätzlich 19 Inobhutnahmeplätze zu schaffen, weitere 21 Plätze sind derzeit in Vorbereitung. Allerdings sind laut Verwaltungsvereinbarung über den Berliner Notdienst Kinderschutz auch die Bezirke weiterhin für den Abschluss von Vereinbarungen zur Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen bei im Bezirk tätigen Trägern der Jugendhilfe verantwortlich. Durch weitere Steuerungsmaßnahmen konnte zudem bereits die Aufenthaltsdauer in den Notdiensten erheblich gesenkt werden. Ein Ergebnis der Maßnahmen ist, dass seit März 2017 keine täglichen Überbelegungen in den Standorten des Kinder- und Jugendnotdienstes mehr zu verzeichnen sind. Im Zuge der Konzeptentwicklung zur bedarfsgerechten Unterbringung von Minderjährigen mit erhöhtem Betreuungsbedarf wird voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2018 eine „Berliner Koordinierungsstelle individueller Unterbringung und Begleitung im Fallverbund für die Umsetzung flexibler Hilfen für Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf“ eingerichtet, die die Bezirke gezielt bei der bedarfsgerechten Unterbringung unterstützen wird. Im Zusammenwirken mit dem zuständigen Jugendamt und den Beteiligten eines Fallverbundes entwickelt die Koordinierungsstelle für die jungen Menschen, die standardisierte Hilfen nicht annehmen können, individuelle und passgenaue Hilfen. Mit dem geplanten Projekt erfolgt eine berlinweite Bündelung der Ressourcen, Kompetenzen und Ideen der im Fallverbund zusammenarbeitenden Leistungserbringer und Jugendämter durch die Koordinierungsstelle. Auch das Netzwerk Kinderschutz einschließlich der Frühen Hilfen und der Familienhebammen wird, wie in den Regierungsrichtlinien beschlossen, kontinuierlich ausgebaut. Im Bereich der Frühen Hilfen wird das Angebot der Familienhebammen mit einem im November gestarteten Qualifizierungskurs für 16 Teilnehmerinnen erweitert. Zudem ist es gelungen im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel in Höhe von 750.000 € für 2018 und 1,5 Mio € für 2019 zum Ausbau der Babylotsenprojekte in allen Berliner Geburtskliniken zur Verfügung zu stellen. Bereits seit 2016 ist das Netzwerk Kinderschutz durch die Arbeit der 5 Kinderschutzambulanzen und eines Angebotes für obdachlose Familien mit Kindern erweitert worden. Beide Angebote werden mit der Sicherstellung der dafür notwendigen finanziellen Mittel im Haushaltsgesetz 2018/19 verstetigt. Das Angebot der Notunterkunft für obdachlose Familien soll bis auf 100 Plätze ausgebaut werden. Ich hoffe Ihnen ausreichende Informationen zur Berichterstattung gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung Pankow zur Verfügung gestellt zu haben und bedanke mich für das politische Engagement.“ Das Jugendamt Pankow kommt seiner Verantwortung für den Abschluss von Vereinbarungen zur Vorhaltung von Inobhutnahmeplätzen bei im Bezirk tätigen Trägern der Jugendhilfe Rahmen seiner Möglichkeiten nach. Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Umsetzung des Beschlusses dient der Fürsorge von Kindern und dem Schutz vor allen Gefährdungen ihres Wohlergehens.
Sören Benn | Rona Tietje |
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