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Drucksache - VIII-0238
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 8 - die Grenze verläuft entlang der S – Bahn – Trasse, der Straßenzüge Greifswalder Straße und Landsberger Allee sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee und der Bezirksgrenze zu Lichtenberg - im Bezirk Pankow
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 10 - der Schiedsamtsbezirk umfasst den Ortsteil Weißensee - im Bezirk Pankow 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 8 - die Grenze verläuft entlang der S – Bahn – Trasse, der Straßenzüge Greifswalder Straße und Landsberger Allee sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee und der Bezirksgrenze zu Lichtenberg - im Bezirk Pankow
Herr
Ingo Frühauf
Erich-Boltze-Str. 1
10407 Berlin
zur Schiedsperson gewählt.
Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 10
- der Schiedsamtsbezirk umfasst den Ortsteil Weißensee - im Bezirk Pankow
Herr
Steff Ulbrich
Berliner Str. 103
13189 Berlin
zur Schiedsperson gewählt.
3. Begründung
Durch die Niederlegung des Amtes der bisherigen Schiedsperson Klaus Walter ist der Schiedsamtsbezirk 8 neu zu besetzen.
Durch die Niederlegung des Amtes der bisherigen Schiedsperson Rainer Ungelehrt
Ist der Schiedsamtsbezirk 10 neu zu besetzen.
Zum Zwecke der Neubesetzung wurde gem. § 3 Abs. 2 BlnSchAG am 24.11.2016 in der Presse, im Internet und durch zahlreiche öffentliche Aushänge bekannt gemacht, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger um das Amt bewerben können. Die Bewerbungsfrist endete am 31.01.2017.
Es bewarben sich insgesamt 4 Bürgerinnen und Bürger, von denen alle auf der Grundlage der vorgelegten Bewerbungen am 01.03.17. und 16.03.17 zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden. Die Gespräche mit den Bewerbern führten die Leiterin des Bezirkswahlamtes Frau Eitner-Böhnke, der stellv. Leiter des Bezirkswahlamtes Herr Albrecht der auch für die verwaltungstechnische Betreuung der Schiedsämter zuständig ist und die Stellvertretende Vorsitzende des Bundes Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – Bezirksvereinigung Berlin (BDS) Frau Grasme gemeinsam.
Bei der Vorauswahl der Bewerber/innen wurden folgende Kriterien angewandt:
-lassen die dargelegten Gründe für die Bewerbung deutlich erkennen, dass ein ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgabe besteht,
-verfügen sie über einschlägige Rechtskenntnisse und besitzen bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet (Einsatz als Schöffe, ehrenamtliche/r Richter/innen, Streitschlichter, Mediation).
Bei der Auswahl der Bewerber/innen wurden zusätzlich folgende Kriterien zugrunde gelegt:
-Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
-ruhiges und sachliches Auftreten, Wortgewandtheit.
Der zur Wahl vorgeschlagene Schiedsamtskandidat für den Schiedsamtsbezirk 8 erfüllt diese Kriterien aus Sicht des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen und des BDS vollumfänglich. Er verfügt über mehrjährige Erfahrungen als Mediator, bei der Arbeit im Förderverein, im Kommunikations- und Konfliktmanagement und zeigt ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der Aufgabe, ist wortgewandt und tritt sehr ruhig und sachlich auf. Der für die Neuwahl vorgeschlagene Kandidat erklärte ferner seine Bereitschaft, sich für die Ausübung des Schiedsamts fortbilden zu lassen.
Der zur Wahl vorgeschlagene Schiedsamtskandidat für den Schiedsamtsbezirk 10 erfüllt diese Kriterien aus Sicht des Amtes für Bürgerdienste und Wohnen und des BDS vollumfänglich. Er verfügt über mehrjährige Erfahrungen als ehrenamtliche Richter am Jugendschöffengericht, bei der Arbeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Siedlungs- und Gartengenossenschaft Insel Rügen eG und in verschiedenen Fördervereinen. Er zeigt ernsthaftes Interesse an der Wahrnehmung der Aufgabe, ist wortgewandt und tritt sehr ruhig und sachlich auf. Der für die Neuwahl vorgeschlagene Kandidat erklärte ferner seine Bereitschaft, sich für die Ausübung des Schiedsamts fortbilden zu lassen.
4. Rechtsgrundlage
a)§ 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 17.03.2014 (GVBl S.70);
b)§ 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. II des Gesetzes vom 18.12.2013 /GVBl S.920);
c)§ 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.03.2011 (GVBl. S. 87);
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Mittel für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3500, Titel 41201 und 68579 veranschlagt.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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