Drucksache - VIII-0237  

 
 
Betreff: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 9. BVV am 13.09.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.07.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2018

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 folgenden Beschluss gefasst:

Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgen der Sammelstiftung Kreuzberg bereitgestellten Mittel in Höhe von 6.250 € werden für das Haushaltsjahr 2018 satzungsgemäß und in Anlehnung an die Verteilquote der Vorjahre wie folgt aufgeteilt:

Beauftragte beim BzBm (insb. Behindertenbeauftragter)

1.060 €

Schul- und Sportamt

1.535 €

Amt für Weiterbildung und Kultur

1.060 €

Jugendamt

1.535 €

Amt für Soziales

1.060 €

Begründung

Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltungen und zu 80 % an die Bezirke verteilt. Für den Bezirk Pankow ergibt sich eine Minderung des zur Verfügung stehenden Ertrags um 3.850 € gegenüber dem Vorjahr (10.100 €).

Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträge für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:

rsorge für Körperbehinderte

rderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)

Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Jugendpflegestätten u.ä.)

Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime u.ä.)

Altenhilfe (Seniorenarbeit)

Erwachsenenbildung (Volkshochschule)

Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, weil vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.

Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Der in der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg vorgesehene Verwendungszweck „rsorge für Körperbehinderte“ dient der Gleichbehandlung von Menschen mit Beeintchtigungen.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Verbesserung der sozialen Struktur

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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