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Drucksache - VIII-0216
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schleichverkehre in Blankenburg während der Bauarbeiten reduzieren |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0216
“Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, durch geeignete straßenverkehrsbehördliche Anordnungen dafür zu sorgen, dass während der durch die Baumaßnahmen reduzierten Leistungsfähigkeit des Knotens Krugstege, Bahnhofstraße, Heinersdorfer Straße Schleichverkehre im Bereich des Wohngebiets Priesterstege, Gartenstraße, Triftstraße und Treseburger Straße weitmöglichst unterbunden werden.
Hierzu ist insbesondere zu prüfen ob die Anordnung von Einbahnstraßenregelungen (Priesterstege nur in Richtung Gartenstraße und Treseburger Straße ab Ahornallee nur in Richtung Karower Damm) zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs während der Baumaßnahmen beitragen kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die derzeit längerfristig stattfindenden Arbeiten im Ortskern Blankenburg, unter anderem durch die Berliner Wasserbetriebe beauftragt, dienen einer einwandfreien Trinkwasserversorgung und einer ebenso reibungslosen Abwasserentsorgung. Diese notwendigen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum sind erforderlich und führen zwangsläufig zu Einschränkungen im Verkehrsablauf. Die Straßenverkehrsbehörden im Land Berlin ordnen gegenüber den Antragsstellern/Bauunternehmern, auf schriftlichen und mit einer glaubhaften Begründung versehenen Antrag, nach sachlicher und rechtlicher Prüfung, nur die für die Sicherheit und Ordnung erforderlichen Verkehrsmaßnahmen an. Die Koordinierung von größeren Baumaßnahmen, insbesondere bei Auswirkungen durch Umleitungsverkehre oder zusätzlichen Belastungen für Anwohner im Nahbereich wird bei der für Hauptverkehrsstraßen zuständigen VLB im Antragsprozess durchgeführt. Die hier vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet führt zu langen Umwegstrecken, auch für die unmittelbaren Anwohner, und lässt neue Verkehrsbelastungen und Verkehrsbehinderungen im Wohngebiet entstehen. Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
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