Drucksache - VIII-0216  

 
 
Betreff: Schleichverkehre in Blankenburg während der Bauarbeiten reduzieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 8. BVV
VzK§13 BA, SB 9. BVV am 13.09.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0216/2017

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Schleichverkehre in Blankenburg während der Bauarbeiten reduzieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0216

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, durch geeignete straßenverkehrsbehördliche Anordnungen dafür zu sorgen, dass während der durch die Baumaßnahmen reduzierten Leistungsfähigkeit des Knotens Krugstege, Bahnhofstraße, Heinersdorfer Straße Schleichverkehre im Bereich des Wohngebiets Priesterstege, Gartenstraße, Triftstraße und Treseburger Straße weitmöglichst unterbunden werden.

Hierzu ist insbesondere zu prüfen ob die Anordnung von Einbahnstraßenregelungen (Priesterstege nur in Richtung Gartenstraße und Treseburger Straße ab Ahornallee nur in Richtung Karower Damm) zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs während der Baumaßnahmen beitragen kann.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die derzeit längerfristig stattfindenden Arbeiten im Ortskern Blankenburg, unter anderem durch die Berliner Wasserbetriebe beauftragt, dienen einer einwandfreien Trinkwasserversorgung und einer ebenso reibungslosen Abwasserentsorgung. Diese notwendigen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum sind erforderlich und führen zwangsläufig zu Einschränkungen im Verkehrsablauf. Die Straßenverkehrsbehörden im Land Berlin ordnen gegenüber den Antragsstellern/Bauunternehmern, auf schriftlichen und mit einer glaubhaften Begründung versehenen Antrag, nach sachlicher und rechtlicher Prüfung, nur die für die Sicherheit und Ordnung erforderlichen Verkehrsmaßnahmen an.

Die Koordinierung von größeren Baumaßnahmen, insbesondere bei Auswirkungen durch Umleitungsverkehre oder zusätzlichen Belastungen für Anwohner im Nahbereich wird bei der für Hauptverkehrsstraßen zuständigen VLB im Antragsprozess durchgeführt.

Die hier vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet führt zu langen Umwegstrecken, auch für die unmittelbaren Anwohner, und lässt neue Verkehrsbelastungen und Verkehrsbehinderungen im Wohngebiet entstehen.

Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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