Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0144
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Inklusive Sportstättenplanung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Sitzung am 13.09.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0144
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt von Pankow wird ersucht, bei der Ausschreibung zur Erstellung eines bezirklichen Sportentwicklungsplans die Entwicklung eines Konzepts für inklusive Sporthallen und Sportstätten ausdrücklich zu verlangen, damit dies als Teil des bezirklichen Sportentwicklungsplans und des Teilhabekonzepts für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow gesichert wird.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Ausschreibung zur Erstellung einer integrierten kommunalen Sportentwicklungsplanung im Bezirk Pankow von Berlin läuft derzeit. 3 Bieter wurden aufgefordert, ihre Konzepte einzureichen. Ein Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist u.a. die Entwicklung eines Konzepts für inklusive Sporthallen und Sportstätten in Pankow. Damit wird dieses Konzept Teil des bezirklichen Sportentwicklungsplans und des Teilhabekonzepts für Menschen mit Beeinträchtigungen im Bezirk Pankow werden. Besonderes Augenmerk richtet sich hierbei auf die Ausweisung aller inklusiven Sportstätten und beinhaltet die Darstellung des Bedarfes an inklusiven Sportanlagen nach gewissen Schwerpunkten im Bezirk Pankow. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Der Bezirk Pankow verpflichtet sich, dem in Artikel 30 der UN BRK Recht aller Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten nachzukommen. So sieht es der Bezirk vor, entsprechend geeignete Angebote an Sportstätten vorzuhalten.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad | X |
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- Wasserverbrauch | X |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | X |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X |
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- Schadstoffe - Lärm | X |
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| X |
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| X | X |
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| X |
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| X |
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| X |
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| X |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |