Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-1041
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme Schlussbericht Interkulturelle Kompetenz als eine Schlüsselqualifikation in der Personalentwicklung Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII – 1041 „Das Bezirksamt wird beauftragt: in Anlehnung an die Erfahrungen der Berliner Polizei als Arbeitgeber die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund auf wenigstens 25% hinzuwirken; umgehend dafür Sorge zu tragen, dass durch die Erweiterung der Anforderungsprofile und die Anpassung der Instrumente zur Personalauswahl die Interkulturelle Kompetenz i.S. des Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin als eine generell mindestens sehr wichtige Schlüsselqualifikation bei der Personalauswahl und der Auswahl von Auszubildenden verankert und aktiv zur Bewertung von Bewerbenden herangezogen wird; über die Ergebnisse zu 1. und 2. dauerhaft und regelmäßig der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich zu berichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu 1. Das Bezirksamt Pankow setzt sich aktiv für eine Erhöhung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund ein. So konnte der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund gesteigert werden. Betrug er in den Jahren 2006 bis 2011 durchschnittlich lediglich näherungsweise 9,4 %, konnte er in den Jahren 2012 bis 2014 auf durchschnittlich 21,7 % gesteigert werden (Personalmanagementbericht 2014, Land Berlin, S. 29). Allerdings muss an dieser Stelle darauf verwiesen werden, dass die Angabe zum Migrationshintergrund nur mit freiwilliger Einwilligung der Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz erfolgte und daher nur Näherungswerte vorliegen. Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich aktiv an der Initiative des Landes Berlin „Berlin braucht dich“ zur gezielten Ansprache von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund für einen Ausbildungsplatz beim Land Berlin. Bislang fehlt im Land Berlin eine verbindliche Rechtsgrundlage, die eine personenbezogene und verpflichtende Erfassung des Migrationshintergrundes unter den bereits in der Berliner Verwaltung Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten zulässt. Eine geforderte Quote (Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund) ist damit derzeit nicht umsetzbar. An dieser Stelle sei auch auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (Drucksache 17 / 18 385) des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 13.04.2016 durch den Senat von Berlin verwiesen. Das Bezirksamt Pankow teilt die dort dargelegte Rechtsauffassung. Zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten des Bezirksamtes Pankow wurden u.a. folgende Maßnahmen ergriffen:
zu 2. Das Bezirksamt berichtet regelmäßig gemäß § 8 Partizipations- und Integrationsgesetz an die federführende Senatsverwaltung, die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Mit der Neufassung der Ausführungsvorschriften zum Beurteilungswesen für die Beamt/innen des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes wird das BasisAnforderungsprofil des Landes Berlin um die Diversitykompetenz erweitert. Die Ausführungsvorschriften liegen bislang noch nicht vor. Die interkulturelle Kompetenz ist der Diversitykompetenz zuzuordnen. zu 3. Eine Berichterstattung an die Bezirksverordnetenversammlung zur Umsetzung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung kann erst erfolgen, sofern dafür die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Das Bezirksamt regt an, die regelmäßige Berichterstattung zur interkulturellen Kompetenz in die von der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließenden Kriterien für einen Nachfolgebericht zur Personalentwicklung zu integrieren. Haushaltsmäßige Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Auswirkungen
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