Drucksache - VII-0950  

 
 
Betreff: Gegen diskriminierende und sexistische Außenwerbung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.05.2015 
Feierstunde anlässlich des 25. Jahrestages der ersten freien Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Linke 31. BVV am 06.05.15
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen Linke, B´90/Grüne und SPD 31. BVV am 06.05.15
VzK§13 Zwischenbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015
VzK§13 BezVG BA, SB 11. BVV am 29.11.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0950         

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gegen diskriminierende und sexistische Außenwerbung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 31. Sitzung am 06.05.2015  angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0950


Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Maßnahmen zu ergreifen

1.Schließt der Bezirk als Eigentümer von Fach- und Finanzvermögen Werbever-
           träge oder Miet- oder Pachtverträge über Flächen ab, bzw. erteilt er die Geneh-
           migung zur Aufstellung einer Werbeanlage, ist die Möglichkeit diskriminierender
           und sexistischer Außenwerbung generell auszuschließen.
 

2.Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
           dafür ein, dass nach Auslaufen bestehender Werbeverträge bei Neuabschluss
           und bei Abschluss evtl. Miet- oder Pachtverträge über Flächen die Möglichkeit
           diskriminierender und sexistischer Außenwerbung auf öffentlichem Straßenland
           generell ausgeschlossen ist.
 

3.Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür
           ein, dass in die Allgemeine Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und
           politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (AllA Werbung
           bzw. VV Werbung) diskriminierende und sexistische Außenwerbung ausge-
           schlossen wird.
 

4.Das Bezirksamt setzt sich aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung dieser
           Angelegenheit gegenüber dem Rat der Bürgermeister (RdB) dafür ein, dass dis-
           kriminierende und sexistische Außenwerbung auf öffentlichem Straßenland im
           Land Berlin ausgeschlossen wird.“


wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:



Zu 1.)
Wie bereits im Zwischenbericht mitgeteilt wurde, wird bei allen neuen Verträgen die Empfehlung beachtet und diskriminierende und sexistische Werbung ausgeschlossen.

Zu 2.)
Das Bezirksamt hat sich dafür eingesetzt, dass bei der Neuausschreibung der Werberechte durch die jetzt zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) diese Empfehlung beachtet wird.

SenUVK teilte mit, dass diese Problematik im laufenden Ausschreibungsverfahren berücksichtigt worden ist und in die auf dieser Grundlage abzuschließenden Verträge Klauseln aufgenommen werden, nach denen die Werbung den guten Sitten (insbesondere keine sexistischen oder diskriminierenden Inhalte) zu entsprechen hat.


Zu 3. und 4.)

Aufgrund der in diesem Ausschreibungsverfahren vereinbarten Ausschließlichkeitsrechte bestehen nun keine Möglichkeiten mehr, darüber hinausgehende Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland zu genehmigen. Daher entfallen weitere Weisungserfordernisse.


Somit wurde der Empfehlung in vollem Umfang Rechnung getragen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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