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Drucksache - VI-0874
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 31.08.2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0874
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verkehrssicherheit in der Pankgrafenstraße erhöhen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 28. Tagung der BVV am 11.11.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0874:
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht,
geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verkehrssicherheit in der Pankgrafenstraße in 13125 Berlin zu erhöhen. Hierbei sind die in Teil A beschriebenen Maßnahmen zu prüfen und die in Teil B dargestellten Auswirkungen in den Abwägungsprozess mit ein zu beziehen.
Teil A – Maßnahmen
Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich eine Anforderungsampel für Fußgänger in Höhe der Böttnerstraße zu errichten.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, gemeinsam mit den zuständigen Stellen folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und diese sodann umzusetzen:
1. Wechselseitiges Aufstellen von Leitbaken, Z 605, durch deren deutliche Signalwirkung Fahrzeugführer sensibilisiert werden und die das legale Parken gefahrlos ermöglichen,
2. Aufbringen von Sperrflächen um die Leitbaken, welche als Querungshilfen dienen,
3. Aufstellung der Gefahrzeichen 136 (Achtung Kinder), Z 138 (Radfahrer kreuzen),
4. Aufstellen von Dialoganlagen zur Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeiten und Verdeutlichung des innerörtlichen Charakters.
Teil B – Auswirkungen Bei den anzustellenden Prüfungen sind Auswirkungen auf:
1. zusätzliche Belastungen durch den Erschließungs- und Umleitungsverkehr der Baustelle an der BAB 10,
2. zusätzliche Belastungen durch den Erschließungsverkehr der Baustelle am S-Bahnhof Karow und
3. zusätzliche Belastungen durch den Erschließungs- und Umleitungsverkehr der Baustelle an der Blankenburger Chaussee (2. Bauabschnitt)
im gesamten Ortsteil Karow einzubeziehen.“
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgericht berichtet:
Ergänzend zu den Ausführungen des 2. Zwischenberichtes vom 25.05.2010 hat die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB), unter Einbeziehung des zuständigen Baustellenreferates, Folgendes mitgeteilt:
Die Pankgrafenstraße ist nicht Bestandteil der ausgewiesenen Umleitungsstrecke für die gesperrte Hobrechtsfelder Chaussee. Die Umleitung ist über Schönerlinder Chaussee – Schönerlinder Straße ausgewiesen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurden an verschiedenen Örtlichkeiten provisorische Lichtzeichenanlagen (LZA) aufgestellt. Bedauerlicherweise ist eine Umleitung für die Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich, sondern stellt lediglich eine Empfehlung dar. Die aus vorhandenen Baustellen resultierenden Schleichverkehre sind vorübergehender Art und zur Beurteilung der Notwendigkeit von dauerhaften Verkehrsmaßnahmen nicht geeignet.
Insofern verbleibt derzeit für eine durch Verkehrsmaßnahmen unterstütze Querung im Bereich des S-Bahnhofes Karow lediglich die Inanspruchnahme des vorhandenen Fußgängerüberweges (FGÜ) Bahnhofstraße/Hubertusdamm.
Zur allgemeinen Verbesserung der Querung der Pankgrafenstraße hat die VLB auf Anregung verschiedener Anwohner zwischenzeitlich die Anordnung eines weiteren FGÜ auch westlich des S-Bahnhofes Karow in Höhe der einmündenden Boenkestraße mit Schreiben vom 9.8.2010 veranlasst.
Weiterer Querungsbedarf nach Kenntnisnahme des 2. Zwischenberichtes (vorletzter Absatz) wurde dem Bezirksamt durch die BVV nicht mitgeteilt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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