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Drucksache - VI-0871
Wir fragen das Bezirksamt: 1. Welche Grund- und Geschossflächenzahl weist das Bauvorhaben Marthashof jetzt im Vergleich zum Masterplan aus? 2. In der Beantwortung der kleinen Anfrage 0494/VI deutet das Bezirksamt an, seine Haltung im Hinblick auf eine dingliche Sicherung der öffentlich zugänglichen und nutzbaren Grünfläche einer Überprüfung zu unterziehen. Hat das Bezirksamt sich inzwischen eine Meinung gebildet, ob eine dingliche Absicherung notwendig ist? Wenn ja, wurden bereits Gespräche mit dem Bauträger aufgenommen? Wenn nein, ist das Bezirksamt sicher, dass eine öffentlich zugängliche und nutzbare Grünfläche tatsächlich entstehen wird und worauf beruht diese Sicherheit ? 3. Warum wurde der Entwurf des Masterplanes nicht öffentlich mit den Anwohnerinnen und Anwohnern diskutiert? Geht das Bezirksamt davon aus, dass die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner z.B. die Auffassung der „Obergutachter“ aus der Sitzung vom 21.11.2006 teilen, dass eine maßvolle, nicht so stark die Nachbarbebauung verschattende Bebauung „städtebaulich nicht ausreichend“ sei? 4. Welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt für die Zukunft aus dem bisherigen Ablauf des Bauvorhabens Marthas Hof? Wird es z.B. zukünftig Ergebnisse von städtebaulichen Gutachterverfahren öffentlich vorstellen und diskutieren? Das Bauvorhaben Marthas Hof hätte eine mustergültige Planung mit Einbeziehung der Öffentlichkeit werden können. Stattdessen ist das Vorhaben äußerst umstritten, sowohl hinsichtlich der planerischen Lösung als auch insbesondere im Hinblick auf die Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit. Unstreitig ist offenbar, dass der beschlossene Masterplan fehlerhaft ist. Dabei ist es schwierig Verantwortliche auszumachen. Die Große Anfrage soll daher der Aufklärung dienen und damit dazu beitragen, dass sich ein derartiger Ablauf bei anderen Projekten nicht wiederholt. |
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