Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0860
Siehe
Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .07.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Abschluss von
Mietverträgen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 28.07.2009 folgenden Beschluss gefasst: Durch die Abteilung Jugend und Immobilien
sind die Mietverträge zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf den Schuldächern der
Hagenbeck-Oberschule Gustav-Adolf-Straße 60 13086 Berlin und Grundschule im Moselviertel Brodenbacher Weg 31 13088 Berlin abzuschließen. Folgende Maßgaben sind dabei
einzuhalten: · Vertragslaufzeit von 20 Jahren und Option auf
Verlängerung der Vertragslaufzeit um insgesamt 5 Jahre, · fester Mietpreis von 2,5 % der dem Mieter
zustehenden jährlichen Einspeisungsvergütung für die gesamte Vertragslaufzeit, · Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung des
Mietverhältnisses, wenn der Mieter die Photovoltaikanlage nicht fristgemäß in
Betrieb nimmt. Begründung Dem
Bezirksamt ist es gelungen, weitere Dachflächen auf Schulen zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen zu vermieten. Damit wird auch den Beschlüssen der BVV
„Sonne über Pankow“ aus dem Jahre 2001 und „Wie weiter mit
der Sonne“ von 2005 Rechnung getragen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Mieteinnahmen
von 2,5 % der dem Mieter zustehenden jährlichen Einspeisevergütung Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung siehe
Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende
Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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