Drucksache - VI-0854  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2008 in Anspruch genommenen über- und außer-planmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlichNotiz:VI.WP im Ausschuss nicht abschl. beraten
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZBVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Rechnungsprüfung federführender Ausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom BA, 23.09.09
Nachweis der im Haushaltsjahr 2008 in Anspr.genommenen über-und außerplanmäßigen Ausgaben&Verpfl.ermächtigungen Beschl.BVV Anl.

siehe Anlage

 

 

 

siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .07.2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Nachweis der im Haushaltsjahr 2008 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Es werden folgende im Haushaltsjahr 2008 in Anspruch genommene über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt:

 

Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von:                4.924.132,67 €

Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von:                1.882.592,79 €

Verpflichtungsermächtigungen:                                             entfällt

 

 

3.   Begründung

 

Zur Finanzierung unvorhersehbarer und / oder unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Baumaßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.

 

Das Bezirksamt bittet, die Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

4.   Rechtsgrundlage

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, §§ 37 und 38 LHO

 

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2008 und damit auf den Haushaltsplan 2010

 

 

6.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

nicht bezifferbar

 

 

7.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8.   Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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