Drucksache - VI-0735  

 
 
Betreff: Fahrradwege an den Einmündungen Heimdall- und Tiniusstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.05.2009 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 24. Tagung, 13.05.2009
VzK 13, SB, 27 Tagung, 23.09.09

Das Bezirksamt wird beauftragt, den die Einmündungen Heimdall- und Tiniusstraße querenden Fahrrad- / Fußweg durch geeignete Ma

 

 

 

 

Siehe Anlage

Der die Prenzlauer Promenade begleitende gemeinsame Fahrrad- und Fußweg verläuft an den genannten Einmündungen um mehrere Mete

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        2009

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI – 0735

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

 

Fahrradwege an den Einmündungen Heimdall- und Tiniusstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 24. Tagung der BVV am 13.05.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI – 0735:

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt,

 

den die Einmündungen Heimdall- und Tiniusstraße querenden Fahrrad-/ Fußweg durch geeignete Maßnahmen – etwa eine besondere farbliche Gestaltung – so hervorzuheben, dass vom aus der Prenzlauer Promenade rechtsabbiegenden Verkehr dort querender Fahrradverkehr auch als vorfahrtsberechtigt wahrgenommen wird. Andere Einmündungen in die Prenzlauer Promenade sind auf vergleichbare Situationen zu prüfen und entsprechend umzugestalten.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Im Bereich der vorgenannten Einmündungen der Prenzlauer Promenade verläuft in nördliche Richtung ein baulicher Gehweg, welcher durch Zeichen (Z) 240 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als gemeinsamer Geh- und Radweg für Fahrradfahrer benutzungspflichtig ausgewiesen ist.

 

Ein baulich angelegter Radweg bzw. ein markierter Radweg auf dem Gehweg oder eine Radverkehrsanlage (Radfahr-, Angebots- oder Schutzstreifenmarkierung) auf der Fahrbahn sind nicht vorhanden.

 

Für Radfahrer benutzungspflichtig ausgewiesene und von Fußgängern gleichermaßen genutzte Geh- und Radwege begründen keine Furtmarkierung über Fahrbahneinmündungen im Straßenverlauf allein für den Radverkehr könnte doch hierfür der Eindruck erweckt werden, dass es sich um einen reinen baulichen

 

Radweg handeln würde, auf dem mit Fußgängern nicht zu rechnen sei. Dies wäre der Verkehrssicherheit -insbesondere bei Abbiegevorgängen von Kraftfahrern- abträglich.

 

Folglich können auch geltende Regelplanmarkierungen (Radwege und Furten an unsignalisierten Einmündungen) hier keine Anwendung finden. Furtmarkierungen über die o. a. Einmündungsbereiche sind deshalb nicht vorgesehen.

Die Vorsichtspflicht des Kraftfahrers beim Rechtsabbiegen ergibt sich bereits aus § 9 Absatz 1 StVO.

Bauliche Unzulänglichkeiten, hier das Fehlen einer Radverkehrsanlage, sind durch straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen nicht zu heilen.

Erst mit dem Neubau von Radverkehrsanlagen in der Prenzlauer Promenade (derzeit im Gespräch für die Aufnahme in das Radverkehrsprogramm) werden flächendeckende Radverkehrsanlagen im gesamten Straßenverlauf berücksichtigt werden können.

 

Abschließend sei noch bemerkt, dass die Sichtverhältnisse zwischen Fußgängern, Radfahrern und dem rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr an den bezeichneten Örtlichkeiten uneingeschränkt und sehr gut sind.

 

Im Bereich der Prenzlauer Promenade, wo Radverkehrsanlagen im Straßenverlauf vorhanden sind, existieren bereits Furtmarkierungen für den Radverkehr, teilweise mit Rotunterlegung (z. B. an der Einmündung Zeiler Weg).

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für

                                                                                    Öffentliche Ordnung

 

 

 

 
 

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