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Drucksache - VI-0732
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0732
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Nachtruhe in der Schönhauser Straße (OT Rosenthal) – Tempo 30 (22.00 – 06.00 Uhr) einrichten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 25. Tagung der BVV am 17.6.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0732:
„Dem Bezirksamt Pankow wird empfohlen, sich bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass in der Schönhauser Straße im OT Rosenthal von der Kreuzung Kastanienallee bis zur Kreuzung Hauptstraße eine nächtliche Tempobeschränkung auf 30 km/h von 22 bis 6 Uhr angeordnet wird“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Im Monat Februar 2010 ist eine Änderung der Nummer 22b des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) erfolgt. Fortan gehört die Anordnung sämtlicher vorübergehender straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zur Sicherung von Baustellen in allen Straßen der StEP-Kategorie 4 zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter. Die Schönhauser Straße ist eine Straße der StEP-Katagorie 4.
Die Zunahme des Verkehrs (insbesondere von Lkw’s) in der Schönhauser Straße resultiert aktuell aus dem Umleitungsverkehr, der wegen der Baumaßnahme in der Kastanienallee durch die Schönhauser Straße geführt werden muss.
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde wird deshalb nunmehr kurzfristig, in Abstimmung mit dem Tiefbauamt und der Polizei, punktuelle Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Interesse der Verkehrssicherheit in noch festzulegenden Teilabschnitten der Schönhauser Straße für den Zeitraum der Baumaßnahme in der Kastanienallee straßenverkehrsbehördlich anordnen.
Über eine dauerhaft angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung durch die Schönhauser Straße wird nach Beendigung der Umleitungsmaßnahme seitens der dann wieder zuständigen VLB ab 2011 zu entscheiden sein.
Vor diesem Hintergrund bitten wir, diese Drucksache als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung
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