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Drucksache - VI-0655
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .01.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1.
Gegenstand der Vorlage Wahl
(Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 8 - die
Grenze verläuft unverändert entlang der S – Bahn – Trasse, der
Straßenzüge Greifswalder Straße und Landsberger Allee sowie entlang der Grenze
zum Ortsteil Weißensee und der Bezirksgrenze zu Lichtenberg - im Bezirk Pankow 2.
Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die
Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 8 - die Grenze verläuft
entlang der S – Bahn – Trasse, der Straßenzüge Greifswalder Straße
und Landsberger Allee sowie entlang der Grenze zum Ortsteil Weißensee und der
Bezirksgrenze zu Lichtenberg - im Bezirk Pankow Frau
Martina Wägner
Anton-Webern-Weg 9 B
13158 Berlin
zur Schiedsperson
gewählt.
3.
Begründung Die Wahlperiode für den
Schiedsamtsbezirk 8 endet im Januar 2009. Die bisherige Schiedsperson Frau
Martina Wägner hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson
in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Der Präsident des
Amtsgerichts Mitte hat
mit Schreiben vom 21.11.2008 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine
Wiederwahl von Frau Martina Wägner bestehen.
Frau Wägner
ist bereits seit dem 15.01.2004 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige
ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen sehr großen Erfahrungsschatz und
durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden
einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie
die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen.
Von einer vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß §
3 Abs. 2 Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen
werden. 4.
Rechtsgrundlage a)
§ 3 Abs. 1
Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109), zuletzt
geändert durch § 12 des Gesetzes vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573); b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks- verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372); c)
§ 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung
des Gesetzes über die Entschädigung der
Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten
und sonstiger ehrenamtlich
tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165); d)
§ 12 Abs. 2 Ziffer 11 und § 16 Abs. 1 c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
vom 14.12. 2005, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom
22.10.2008 (GVBl. S. 292);
5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Mittel
für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511,
Titel 41201 (5000 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen - keine - 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
- keine - 8. Kinder- und Familienverträglichkeit - entfällt
- _______________________ _______________________ Matthias Köhne Martin FederleinBezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Bürgerdienste
und Wohnen |
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