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Drucksache - VI-0652
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 03.02.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1.
Gegenstand der Vorlage Wahl
(Wiederwahl) einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 5 - die
Grenze verläuft unverändert entlang der Bezirksgrenze zu Mitte, der Straßenzüge
Schönhauser Allee, Danziger Straße, Prenzlauer Allee, Wisbyer Straße, Berliner
Allee und Esplanade - im Bezirk Pankow 2.
Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die
Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 5 - die Grenze verläuft entlang der
Bezirksgrenze zu Mitte, der Straßenzüge Schönhauser Allee, Danziger Straße,
Prenzlauer Allee, Wisbyer Straße, Berliner Allee und Esplanade - im Bezirk
Pankow Frau
Barbara
Michaelis
Florapromenade
21
13187
Berlin
zur
Schiedsperson gewählt.
3.
Begründung Die
Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 5 endet im Juli 2009. Die bisherige
Schiedsperson Frau Barbara Michaelis hat ihre Bereitschaft erklärt, auch
weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die
Präsidentin des
Amtsgerichts
Pankow/Weißensee hat bereits am 12.01.09 fernmündlich mitgeteilt, dass keine
Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Barbara Michaelis bestehen.
Frau
Michaelis ist bereits seit dem 01.07.2004 als Schiedsperson tätig. Durch die
langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen sehr großen
Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die
entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen
Jahren hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst
wahrgenommen. Von einer
vorherigen Bekanntmachung über das Freiwerden des Schiedsamts gemäß § 3 Abs. 2
Berliner Schiedsamtsgesetz konnte deshalb ausnahmsweise abgesehen werden. 4.
Rechtsgrundlage a)
§ 3 Abs. 1
Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109),
zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573); b)
§ 9 Abs. 1
des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks- verordnetenversammlungen, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978
(GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372); c)
§ 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung
des Gesetzes über die Entschädigung der
Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten
und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979
(GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165); d) § 12 Abs. 2 Ziffer 11 und § 16 Abs. 1
c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vom 14.12. 2005,
zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22.10.2008 (GVBl. S. 292);
5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Mittel
für die Tätigkeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind im Kapitel 3511,
Titel 41201 (5000 €) und 68579 (2000 €) veranschlagt. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen - keine - 7. Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung
- keine - 8. Kinder- und Familienverträglichkeit - entfällt
- Matthias Köhne Martin
Federlein
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Bürgerdienste
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