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Drucksache - VI-0578
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0578 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Behindertenbeirat und Behindertenbeauftragter Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der Sitzung am 12.11.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0578 „Das Bezirksamt wird ersucht, den Behindertenbeirat und den Behindertenbeauftragten des Bezirks neben der rechtzeitigen Erarbeitung schon in die Entwurfsplanung grundsätzlich auch bei der Abnahme (gemäß Leistungsphasen 8 und 9) von öffentlichen Projekten und Bauten einzubeziehen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die Planung und der Ausbau von Straßen erfolgt nach geltenden Mindeststandards gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13.07.1999, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 07.06.2007 (GVBl. S. 222) und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften, hier insbesondere zu § 7 BerlStrG „AV Geh- und Radwege“ vom 13. März 2008. Diese Ausführungsvorschrift der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, welche umfangreich mit dem Behindertenverband (ABSV- Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin) abgestimmt wurde, findet bereits in der Entwurfsplanung und somit von Anfang an Berücksichtigung. Die Belange von Menschen mit Behinderungen werden somit bei der Gestaltung von öffentlichem Straßenland beachtet. Hervorzuheben ist die Neugestaltung des „Hamburger Platzes“ als Kreisverkehr, welche in Abstimmung mit dem ABSV unter besonderer Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen erfolgte. Hierbei wurde die gute und verkehrssichere Nutzbarkeit des Kreisverkehrs u. a. auch für Menschen mit Behinderungen und das verbesserte Auffinden (Taktile Platten) der Querungen berücksichtigt. Da alle geplanten Straßenneubaumaßnahmen im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz öffentlich vorgestellt werden und somit auch der Behindertenbeirat jederzeit teilnehmen kann, ist derzeit keine gesonderte Einbe-ziehung des Behindertenbeirates sowie des Behindertenbeauftragten erforderlich bzw. vorgesehen. Sie kann aber von der BVV bzw. vom genannten Ausschuss jederzeit gezielt initiiert werden. Eine Abnahmehandlung nach § 12 VOB/B wird ausschließlich zwischen den Vertragspartnern durchgeführt. Das Vortragen von Einwendungen des Behindertenbeirates und des Behindertenbeauftragten erst bei der Abnahme wäre zu spät und daher nicht sinnvoll. Deshalb soll es künftig im Vorfeld von Baumaßnahmen Abstimmungsgespräche mit dem Behindertenbeirat geben und gemeinsame Baustellenbesichtigungen durchgeführt werden, um die Belange von Menschen mit Behinderungen konsequenter berücksichtigen zu können. Das Tiefbauamt schlägt daher für die Durchführungsphase einer Straßenneubau-maßnahme vor, dem Behindertenbeirat eine Baubeginnanzeige mit voraussicht-lichem Bauendtermin zu senden. Der Beirat kann dann eigenverantwortlich über Baustellenbegehungen in der Durchführungsphase entscheiden. Das Amt für Umwelt und Natur hat seit Jahren alle öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen behindertengerecht, d. h. barrierefrei hergestellt. Vereinzelt wurden größere Neubauvorhaben dem Behindertenbeauftragten schon in der Planungsphase zur Beurteilung vorgelegt. Ebenso wurde der Behindertenbeirat zur Abnahme von neu- bzw. umgestalteten Grünanlagen eingeladen. Künftig wird entsprechend des o. g. BVV-Beschlusses verfahren. Der Fachbereich Hochbau führt Baumaßnahmen mit unterschiedlichen Zielstellungen durch. Beinhalten Baumaßnahmen Ziele des barrierefreien Bauens, so ist nach den Vorgaben der Bauordnung für Berlin (BauOBln) zu verfahren. Damit ist die Einbe-ziehung des Behindertenbeirats und des Behindertenbeauftragten des Bezirks in den Planungsprozess gewährleistet. Der Fachbereich Hochbau wird in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten des Bezirks ab sofort auch deren Einbeziehung bei der Abnahme relevanter Baumaßnahmen gewährleisten. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien |
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