Drucksache - V-1337  

 
 
Betreff: Bezirksgrenzänderung geringer Bedeutung im Bereich der "Schule im Grünen" (am südlichen Eingang zum Dorf Malchow über die B 2) mit dem Übergang der entspre-chenden Fläche von 1259 m² an den Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. zur Beschlussf. des BA, 43. Tagung, 27.09.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    .2006

 

 

     An die

Bezirksverordnetenversammlung                            Drucksache-Nr.:             / 2006

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Bezirksgrenzänderung geringer Bedeutung im Bereich der „Schule im Grünen“ (am  südlichen Eingang zum Dorf Malchow über die B 2) mit dem Übergang der entspre-chenden Fläche von 1259 m² an den Bezirk Lichtenberg  

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Änderung des Verlaufs der Bezirksgrenze zwischen den Bezirken Pankow und Lichtenberg im Bereich der „Schule im Grünen“ (am südlichen Eingang zum Dorf Malchow über die B 2) durch Zuordnung des eigens dafür gebildeten Flurstückes 69 (s. Anlage) zum Bezirk Lichtenberg wird zugestimmt.

 

3.  Begründung

 

Für die hier beabsichtigte Änderung der Bezirksgrenzen besteht schon längere Zeit In-teresse seitens beider Bezirke. Das nunmehr nach Abstimmung der beteiligten Fach-abteilungen durch örtliche Vermessung gebildete Flurstück 69 enthält ausschließlich Flächen, die nach ihrer tatsächlichen und zweckentsprechenden Nutzung Objekten des Bezirkes Lichtenberg zuzuordnen sind. Es handelt sich um Teile des Grundstückes der „Schule im Grünen“ und des neu ausgebauten Hohenschönhauser Weges, die nach bisherigem Verlauf der Bezirksgrenze abgeschnitten im Bezirk Pankow liegen. Wegen des begrenzten Umfanges und der untergeordneten Funktion der betroffenen Flächen (unbebaute mit Sträuchern und Bäumen begrünte Fläche und Wegefläche) handelt es sich um eine Bezirksgrenzenänderung geringer Bedeutung.

 

Die Änderung des Grenzverlaufes durch Übergang der Fläche des Flurstückes 69 an den Bezirk Lichtenberg trägt  durch die damit möglich werdende sinnvolle und über-sichtliche Vermögenszuordnung und einen dementsprechenden Vermögensnachweis zur Vereinfachung der Verwaltungs- und Planungsprozesse im Sinne § 73 Landeshaushaltsordnung bei.

 

Ein analoger Beschluss ist durch die BVV Lichtenberg vorgesehen. Nach Zustimmung durch die BVV der Bezirke Lichtenberg und Pankow wird beim Senat von Berlin der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nach § 1 Abs. 2 BezVG beantragt.

 

4.  Rechtsgrundlage

 

Verfassung von Berlin (VvB) Art. 4 Abs. 2  

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) §1 Abs. 2, § 12 Abs. 2 Ziff. 5, § 36 Abs. 2 Buchst. b) und e) und Abs. 3

 

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

6.  Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine


8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

Anlage - Karte

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                            Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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