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Drucksache - V-1337
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: / 2006 Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage Bezirksgrenzänderung geringer Bedeutung im Bereich der „Schule im Grünen“ (am südlichen Eingang zum Dorf Malchow über die B 2) mit dem Übergang der entspre-chenden Fläche von 1259 m² an den Bezirk Lichtenberg 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Änderung des Verlaufs der Bezirksgrenze zwischen den Bezirken Pankow und Lichtenberg im Bereich der „Schule im Grünen“ (am südlichen Eingang zum Dorf Malchow über die B 2) durch Zuordnung des eigens dafür gebildeten Flurstückes 69 (s. Anlage) zum Bezirk Lichtenberg wird zugestimmt. 3. Begründung Für die hier beabsichtigte Änderung der Bezirksgrenzen besteht schon längere Zeit In-teresse seitens beider Bezirke. Das nunmehr nach Abstimmung der beteiligten Fach-abteilungen durch örtliche Vermessung gebildete Flurstück 69 enthält ausschließlich Flächen, die nach ihrer tatsächlichen und zweckentsprechenden Nutzung Objekten des Bezirkes Lichtenberg zuzuordnen sind. Es handelt sich um Teile des Grundstückes der „Schule im Grünen“ und des neu ausgebauten Hohenschönhauser Weges, die nach bisherigem Verlauf der Bezirksgrenze abgeschnitten im Bezirk Pankow liegen. Wegen des begrenzten Umfanges und der untergeordneten Funktion der betroffenen Flächen (unbebaute mit Sträuchern und Bäumen begrünte Fläche und Wegefläche) handelt es sich um eine Bezirksgrenzenänderung geringer Bedeutung. Die Änderung des Grenzverlaufes durch Übergang der Fläche des Flurstückes 69 an den Bezirk Lichtenberg trägt durch die damit möglich werdende sinnvolle und über-sichtliche Vermögenszuordnung und einen dementsprechenden Vermögensnachweis zur Vereinfachung der Verwaltungs- und Planungsprozesse im Sinne § 73 Landeshaushaltsordnung bei. Ein analoger Beschluss ist durch die BVV Lichtenberg vorgesehen. Nach Zustimmung durch die BVV der Bezirke Lichtenberg und Pankow wird beim Senat von Berlin der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nach § 1 Abs. 2 BezVG beantragt. 4. Rechtsgrundlage Verfassung von Berlin (VvB) Art.
4 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) §1 Abs. 2, § 12 Abs. 2 Ziff. 5, § 36 Abs. 2 Buchst. b) und e) und Abs. 3 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen 6. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen 7. Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung
nicht betroffen Anlage - Karte Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
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