Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - V-1318
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: V–1318/06 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Aufzüge für U-Bahnhöfe
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 42. Tagung vom 28.06.06 angenommenen Ersuchens der BVV Drucksache-Nr. V–1318/06 „Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für eine umgehende Ausstattung der U-Bahnhöfe Eberswalder Straße, Senefelder Platz und Vinetastraße mit Aufzügen einzusetzen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Für die Ausstattung und Ausgestaltung der U-Bahnhöfe in Berlin liegt die Zuständigkeit generell bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Von dort wurde mit dem Schreiben vom 09.09.2006 die vom Bezirksamt geforderte Stellungnahme zu den fehlenden Aufzügen an den U-Bahnhöfen Eberswalder Straße, Senefelder Platz und Vinetastraße zugeleitet. Zum Sachverhalt führt die BVG wie folgt aus: „Auf der Grundlage der vom Senat herausgegebenen „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ ist vorgesehen, sämtliche U-Bahnhöfe nach und nach so zu gestalten, dass sie und die dazugehörigen Einrichtungen auch von Menschen mit Behinderung, einschließlich von Menschen im Rollstuhl, ohne fremde Hilfe erreicht und genutzt werden können. Hierzu gehört der Einbau von behindertengerechten Aufzügen ebenso wie die Installation von Blindenleitsystemen. Auf der Grundlage einer mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz abgestimmten Prioritätenliste, aus der die Rangfolge der behindertengerecht auszustattenden U-Bahnhöfe hervorgeht, wurden in den vergangenen Jahren 62 Berliner U-Bahnhöfe mit Aufzügen oder Rampen ausgestattet, die auch mobilitätsbehinderten Fahrgästen den Bahnhofszugang ermöglichen. Weiterhin sind 81 Berliner U-Bahnhöfe mit Blindenleitstreifen ausgerüstet. Wir halten dies, unter Berücksichtigung der derzeitig begrenzten finanziellen Mittel, für eine annehmbare Leistung. Die Vorbereitungen für weitere Aufzugseinbauten in den kommenden Jahren werden durchgeführt. Die Prioritätenliste wird alle ein bis zwei Jahre in Abstimmung mit dem Senat, den Behindertenverbänden und der BVG aktualisiert. Vorrangig werden mit den begrenzten Mitteln Knotenpunkte im Schienennetz mit Aufzügen ausgestattet bzw. es erhalten U-Bahnhöfe, die ohnehin modernisiert werden, bei dieser Gelegenheit einen Aufzug (siehe aktuell z. B. die U-Bahnhöfe Alexanderplatz und Olympiastadion). Die Ausrüstung der von Ihnen nachgefragten U-Bahnhöfe Eberswalder Straße, Senefelder Platz und Vinetastraße mit einem Aufzug ist leider in der mittelfristigen Planung nicht vorgesehen. Ich bedauere, Ihnen z.Z. keine andere Antwort geben zu können.“ Ergänzend zu den Ausführungen der BVG teilt das Bezirksamt zum Sachverhalt Folgendes mit. Im Interesse der Teilnehmer des ÖPNV in Pankow, insbesondere der Behinderten, wird der in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständige Referatsleiter für den Personennahverkehr vom Bezirksamt gebeten, den Antrag der BVV bei der nächsten Prioritätenerarbeitung für Aufzugseinbauten entsprechend vorzutragen und einzubringen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit nicht betroffen Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt. Stadtentwicklung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |