Drucksache - V-1318  

 
 
Betreff: Aufzüge für U-Bahnhöfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Drs 1318 - 42. BVV am 28.06.2006
Ausf. nach Beschlussf. 42. Tagung, 28.06.2006
VzK 13, SB, 43. Tagung, 27.09.2006

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für eine umgehende Ausstattung der U-Bahnhöfe Eberswalder Straße, Senefelder Platz und Vi

 

Siehe Anlage

Die BVG plant für die genannten Bahnhöfe erst für den „Zeitraum nach 2010“ einen Einbau von Aufzügen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           2006

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:
                                                                                                                           

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: V–1318/06

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Aufzüge für U-Bahnhöfe

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 42. Tagung vom 28.06.06 angenommenen Ersuchens der BVV Drucksache-Nr. V–1318/06

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für eine umgehende Ausstattung der U-Bahnhöfe Eberswalder Straße, Senefelder Platz und Vinetastraße mit Aufzügen einzusetzen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Für die Ausstattung und Ausgestaltung der U-Bahnhöfe in Berlin liegt die Zuständigkeit generell bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Von dort wurde mit dem Schreiben vom 09.09.2006 die vom Bezirksamt geforderte Stellungnahme zu den fehlenden Aufzügen an den U-Bahnhöfen Eberswalder Straße, Senefelder Platz und Vinetastraße zugeleitet.

 

Zum Sachverhalt führt die BVG wie folgt aus:

 

„Auf der Grundlage der vom Senat herausgegebenen „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ ist vorgesehen, sämtliche U-Bahnhöfe nach und nach so zu gestalten, dass sie und die dazugehörigen Einrichtungen auch von Menschen mit Behinderung, einschließlich von Menschen im Rollstuhl, ohne fremde Hilfe erreicht und genutzt werden können. Hierzu gehört der Einbau von behindertengerechten Aufzügen ebenso wie die Installation von Blindenleitsystemen.

 

Auf der Grundlage einer mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz abgestimmten Prioritätenliste, aus der die Rangfolge der behindertengerecht auszustattenden U-Bahnhöfe hervorgeht, wurden in den vergangenen Jahren 62 Berliner U-Bahnhöfe mit Aufzügen oder Rampen ausgestattet, die auch mobilitätsbehinderten Fahrgästen den Bahnhofszugang ermöglichen. Weiterhin sind 81 Berliner U-Bahnhöfe mit Blindenleitstreifen ausgerüstet.     Wir halten dies, unter Berücksichtigung der derzeitig begrenzten finanziellen Mittel, für eine annehmbare Leistung.

 

Die Vorbereitungen für weitere Aufzugseinbauten in den kommenden Jahren werden durchgeführt. Die Prioritätenliste wird alle ein bis zwei Jahre in Abstimmung mit dem Senat, den Behindertenverbänden und der BVG aktualisiert. Vorrangig werden mit den begrenzten Mitteln Knotenpunkte im Schienennetz mit Aufzügen ausgestattet bzw. es erhalten              U-Bahnhöfe, die ohnehin modernisiert werden, bei dieser Gelegenheit einen Aufzug        (siehe aktuell z. B. die U-Bahnhöfe Alexanderplatz und Olympiastadion).

 

Die Ausrüstung der von Ihnen nachgefragten U-Bahnhöfe Eberswalder Straße, Senefelder Platz und Vinetastraße mit einem Aufzug ist leider in der mittelfristigen Planung nicht vorgesehen.

Ich bedauere, Ihnen z.Z. keine andere Antwort geben zu können.“

 

 

Ergänzend zu den Ausführungen der BVG teilt das Bezirksamt zum Sachverhalt Folgendes mit.

 

Im Interesse der Teilnehmer des ÖPNV in Pankow, insbesondere der Behinderten, wird der in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zuständige Referatsleiter für den Personennahverkehr vom Bezirksamt gebeten, den Antrag der BVV bei der nächsten Prioritätenerarbeitung für Aufzugseinbauten entsprechend vorzutragen und einzubringen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                    Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadtrat

                                                                                                Abt. Stadtentwicklung

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                           

 

 
 

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