Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-1031
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin ... 04.2006 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: in
Erledigung der Drucksache Nr. V - 1031/05 Vorlage
zur Kenntnisnahme für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Sportstättenvergabe transparent gestaltenWir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung der in der 35. Sitzung am 28.09.2005 angenommen Empfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr. V-1031/05 „Um eine für alle Beteiligten transparente
Sportstättenvergabe zu ermöglichen und gleichzeitig eine verlässliche Grundlage
für die bezirkliche Sportstättenentwicklungsplanung zu erhalten, wird das
Bezirksamt aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport dafür einzusetzen, dass 1.
die Bezirke das
Recht erhalten, auf die vom LSB im Auftrag der Senatsverwaltung erhobenen
statistischen Daten der Sportvereine zuzugreifen. 2.
das von der
Senatsverwaltung ausgesprochene Verbot der Erhebung weiterer Daten zur Nutzung
von Sportanlagen des Bezirks aufgehoben wird. 3.
Außerdem wird das
Bezirksamt beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Sport die konkrete
Beantragung und Vergabe von Hallenzeiten zur Saison 2005 /2006 zu berichten. Berichtstermin: 25.10.2005 4.
Freie
Nutzungszeiten von Sportanlagen festzustellen und Sportvereinen anzubieten.“ wird
gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu
1.: Mit
Schreiben vom 26.10.2005 ist das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung an
die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Sen BJS)
herangetragen worden. Im nun vorliegenenden Antwortschreiben von Sen BJS wird
die Notwendigkeit, seitens der Bezirke auf die vom Landessportbund (LSB)
erhobenen statistischen Daten von Sportvereinen zugreifen zu müssen, bestätigt.
Gegenwärtig
stellt sich die Situation wie folgt dar: 1.
Beim LSB wird die
Datenerfassung von der Papierform auf elektronische Erfassung (Online-Verfahren)
umgestellt. Teilnehmer am Online-Verfahren (derzeit ca. 22 % der Vereine)
bekommen von Sen BJS nicht mehr die "Papier-Fragebögen" zur
Erfassung ihrer statistischen Daten mehr zugeschickt. Ein Zugriff der Bezirke
auf die Online-Datenbank ist technisch im Moment nicht möglich. An einem
Software-Modul für den bezirklichen Datenzugriff wird im Auftrag des LSB
gearbeitet. 2.
Ca. 1.600
Sportorganisationen (78,5 %) werden noch nach der herkömmlichen Art
hinsichtlich ihrer statistischen Daten abgefragt. Von diesen liegt auch den
Bezirken eine Kopie in Papierform vor. Für
die Übergangszeit, also bis zum Zugriff auf die elektronischen Daten des LSB,
wird wie folgt verfahren: 1.
Übermittlung der
Daten in kompakter tabellarischer Form in regelmäßigen Abständen per e-mail an
die bezirklichen Sportämter, 2.
mittels Passwort
in kompakter tabellarischer Form abrufbar auf der INTRANET-Seite der Sen BJS Insofern
ist davon auszugehen, dass diese Forderung in absehbarer Zeit erfüllt werden
kann und für die Übergangszeit eine akzeptable Lösung besteht. zu 2.: Hierzu teilt die Sen BJS mit, dass ein "Verbot der Erhebung
weiterer Daten zur Nutzung von Sportanlagen" nicht existiert. Es wurde im
Rahmen eines Dialoges zwischen Sen BJS und den bezirklichen Sportämtern
lediglich darauf hingewiesen, dass für flächendeckende Erhebungen bei den
Sportorganisationen, auf Grund der speziellen gesetzlichen Ermächtigungen nach
§ 5 Abs. 5 Satz 1 SportFG
(Sportförderungsgesetz), ausschließlich das für Sport zuständige Mitglied des
Senats berechtigt ist. Mehrfache Erhebungen bei den Sportorganisationen sollten
auf Grund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands vermieden werden. Im
Zuge der individuellen Antragstellungen auf Nutzung öffentlicher Sportanlagen
steht es den Bezirken jedoch frei, von den jeweiligen Sportorganisationen im
Einzelfall entsprechende Informationen abzufragen. zu 3: In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
am 25.10.2005 erfolgte hierzu auf der Grundlage dieses BVV-Beschlusses sowohl
zur Vergabe als auch zu den Hallenzeiten eine umfangreiche Berichterstattung.
Die Informationen enthielten u. a. auch wichtige Aussagen zu planmäßigen
und längerfristigen Baumaßnahmen. zu 4.: Werden im Rahmen der regelmäßigen Überarbeitung bzw.
Aktualisierung der Vergabepläne freie Nutzungszeiten festgestellt, so werden
diese auch angeboten und kurzfristig zur Verfügung gestellt. Erfahrungsgemäß
handelt es sich um wenige Einzelstunden, meist in kleinen und alten Hallen. Für
den Großteil der freien Zeiten liegen meist konkrete mündliche Interessen oder
bislang nicht berücksichtigte Anträge von Vereinen vor. Diese Zeiten werden im
Nachrückverfahren vergeben. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe
Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Burkhard
Kleinert Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend,
Schule und Sport Auswirkungen
von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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