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Auszug - Familienfreundliche BVV ermöglichen!
Der Antrag für die Einreicherin wird von BV Bigos vorgelegt. BV Paul stimmt der zweiten Ausfertigung zu und ergänzt dies entsprechend. BV Aru bestätigt auf Nachfrage von BV Bigos, dass die zweite Ausfertigung korrekt ist und dass der Ausschuss für Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung die beschlossene Variante befürwortet hat, auf die sich die Beschlussempfehlung bezieht. BV Schröder und BV Bohla betonen, dass der Antrag für sie den Grundsatzpunkt der Einführung von Hybridsitzungen zum Ziel hat. BV Bohla merkt an, dass dies eine vorweggenommene Bewertung des zeitweiligen Geschäftsordnungsausschusses bedeuten würde. BV Paul stellt klar, dass der Vortrag lediglich einen Prüfauftrag enthält. BV Schröder äußert Kritik und Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Teilpunktes Hybridsitzungen im Antrag, da dies dem Bezirksverwaltungsgesetz widerspricht. Er merkt auch an, dass das Ergebnis eines Prüfauftrags bereits bekannt sei und dass dies bedeuten könnte, dass ein impliziter Zwang besteht, online anwesend zu sein. Es wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass dies hauptsächlich eine Landesregelung betrifft und nicht Gegenstand der Aufgabe der BVV ist. Dennoch stimmte die Mehrheit der Ausschussmitglieder dem Antrag zu, da es sich um einen Prüfauftrag handelt und nicht um eine Empfehlung oder Positionierung zu hybriden Sitzungen der BVV. Der Antrag wird mit folgendem Ergebnis abgestimmt: 10 (ja): 5 (nein):0 (Enthaltung) |
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