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Drucksache - IX-0443
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Bezirksverordnetenvorsteher und dem BVV-Büro geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Arbeit in der BVV familienfreundlicher zu gestalten und vor allem Eltern und alleinerziehenden Personen den Zugang zur Kommunalpolitik zu ermöglichen. Die Prüfergebnisse sind offen dem Ausschuss für Gleichstellung und Bürgerbeteiligung zu präsentieren, damit dort geeignete Maßnahmen diskutiert und der BVV zum Beschluss vorgeschlagen werden können. Dabei sollten u.a. folgende Punkte geprüft werden: - Gemeinsam mit den zuständigen Stellen ist zu prüfen, ob eine Änderung von §8 Abs.2 BezVG mit dem Ziel, dass auch außerhalb außergewöhnlicher Notlagen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse hybrid durchgeführt werden können, möglich ist. Es ist zu prüfen, inwieweit Bezirksverordnete (und Mitglieder des Bezirksamtes) die Möglichkeit erhalten könnten, hiervon in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) Gebrauch zu machen. - Inwieweit bei BVV Sitzungen und Ausschusssitzungen eine Kinderbetreuung angeboten werden kann. Hierfür sollte vorab eine Bedarfsabfrage bei den Bezirksverordneten, Mitgliedern des Bezirksamtes und Mitarbeiterinnen des BVV-Büros durchgeführt werden. - Inwieweit für eventuelle Kinderbetreuung ein Raum zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Raum könnte ebenfalls bei externen Nutzungen mit angeboten werden. Die Kinderbetreuung während externer Vermietung oder Bereitstellungen (z.B. Klausurtagungen der Fraktionen) könnte durch die nutzende Mietpartei organisiert und bezahlt werden. - Inwieweit eine mögliche Kooperation mit einer Kita in räumlicher Nähe geschlossen werden kann, um eine Kinderbetreuung abzusichern. Möglicherweise ist der Betreuungszeitraum der Kita den Sitzungszeiten der BVV anzupassen.
Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement (federführend): Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.04. mit der Drs. befasst. Im Rahmen der Diskussion wurde das Spannungsfeld zwischen Familienfreundlichkeit und der Durchführung von hybriden Sitzung diskutiert. Es wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass es sich hier im Wesentlichen um eine Landesregelung handelt und nicht Regelungsgegenstand der BVV-Aufgabe ist. Gleichwohl stimmte die Mehrheit der Ausschussmitglieder dem Antrag zu, da es sich hier um einen Prüfauftrag handelt der nicht als Empfehlung bzw. Positionierung zu hybriden Sitzungen der BVV zu verstehen ist. Abstimmungsergebnis: 10 (ja):5 (nein):0 (Enthaltung) Stellungnahme Gleichstellung und Bürger*innenbeteiligung (mitberatend): Der Ausschuss diskutierte diese Drucksache intensiv. Grundsätzlich äußern sich die Mitglieder des Ausschusses positiv zu dieser Drucksache. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass der Antrag im Falle einer Annahme der BVV rechtliche Bedenken aufwerfen würde. Dabei wurde vor allem besprochen, inwiefern der Antrag die geäußerten rechtlichen Bedenken ausgeräumt werden könnte. Infolgedessen ändert der Ausschuss nach dem dritten Anstrich der ersten Ausfertigung des Antrags den Text dahingehend, dass das Bezirksamt ersucht wird, die notwendigen gesetzlichen Änderungen anzuregen. Die einreichende Fraktion übernimmt anschließend die vorgeschlagene Änderung. Der Ausschuss kann im Ergebnis die geänderte Fassung des Antrags einstimmig empfehlen. Konkret ergaben sich dabei 16-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen und keine Enthaltung. Text Ursprungsantrag Linksfraktion: Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Bezirksverordnetenvorsteher und dem BVV-Büro, geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Arbeit in der BVV familienfreundlicher zu gestalten und vor allem Eltern und alleinerziehenden Personen den Zugang zur Kommunalpolitik zu ermöglichen. Die Prüfergebnisse sind offen dem Ausschuss für Gleichstellung zu präsentieren, damit dort geeignete Maßnahmen diskutiert und beschlossen werden können. Dabei sollten u.a. folgende Punkte geprüft werden:
Begründung Ursprungsantrag Linksfraktion: Die Arbeit in der BVV ist sehr unattraktiv für Menschen mit Familien, da die Ausschüsse, die Fraktionssitzungen und die BVV während einer Zeit stattfinden, an denen sich Eltern meistens um ihre Kinder kümmern müssen. Eltern, die keine familiäre Kinderbetreuung organisieren können oder sich keine kommerzielle Kinderbetreuung leisten können, werden de facto von der BVV ausgeschlossen. Viele Eltern oder junge Menschen mit Kinderwunsch lassen sich aus diesem Grund gar nicht erst für ein Mandat in der BVV aufstellen. Teilweise belastet die Arbeit einer oder eines Bezirksverordneten die ganze Familie. Die BVV Pankow möchte aber Querschnitt der gesamten Gesellschaft sein. Die Perspektive junger Menschen und Eltern ist enorm wichtig und bereichernd für die BVV. Alleinerziehende Eltern, sind in der Mehrzahl immer noch Frauen und daher erleben vor allem Frauen in der Politik eine Doppelbelastung. Gleiche Chancen heißt gleiche Voraussetzungen schaffen. |
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