Auszug - Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 für den Bezirk Pankow (einschließlich Vorbericht, Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung (Anlagen 3 zum Band 2) und Stellenplan)   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Kinder- und Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 20.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Rathaus Pankow, Emma-Ihrer-Saal, Breite Straße 24a-26, 13187 Berlin
Ort: Bezirksamt Pankow, Rathaus Pankow, Breite Straße 24 A, 13187 Berlin
VIII-0876 Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 für den Bezirk Pankow
(einschließlich Vorbericht, Wirtschaftsplan der Parkraumüberwachung (Anlagen 3 zum Band 2) und Stellenplan)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Nach einleitenden Worten von Herrn BV Schlüter, diskutiert der Ausschuss den Entwurf einer Stellungnahme des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zum Doppelhaushalt 2020/21. Diese Stellungnahme wird den Ausschussmitgliedern gemeinsam mit einem Anhang zu Personalbedarfe Jugendamt Pankow zu Beginn des Tagesordnungspunktes ausgehändigt.

 

Der Entwurf wird mit wenigen Änderungen mit 10 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und ohne Gegenstimmen beschlossen.

 

Herr BV Schlüter wird die überarbeitete beschlossene Fassung und den Anhang dem KJHA und dem Vorsitzenden des Finanzausschusses zukommen lassen.

 

Frau BzStRin Tietje berichtet, dass die SE Finanzen eine Beantwortung zu der Frage 7 aus dem Fragenkatalog, den der Finanzausschuss im Zuge der Haushaltsberatungen an das Bezirksamt gegeben hat, nachgeliefert und an die Bezirksverordneten geschickt hat. Darin werden Aussagen zu den Fehlbedarfen bei der Zuwendungsfinanzierung freier Träger gemacht. Im Gegensatz zu den Berechnungen, die dem KJHA vorgelegt wurden, ist hier die Erhöhung des Sachkostenanteils, die im Plafondrundschreiben vorgesehen ist, nicht berücksichtigt. Deshalb weichen die dort benannten Fehlbedarfe von denen, die das Jugendamt errechnet hat, nach unten ab.


 
 

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