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Auszug - Probleme mit Recyclinghof auf dem Tiefbaugelände in Heinersdorf
Frau Kaspers (Bürgerinitiative) stellt die Situation in Heinersdorf dar: Besonderes Problem Quietschgeräusche, aber je nach Lage auch Geruch, Risse in Häusern wegen LKW, verlorene Steine von Lkws Haben Lärmmessungen veranlasst Ein Vertreter der Firma Otto-Rüdiger-Schulze erläutert die Tätigkeit der Firma: schlägt 35-50 LKW am Tage um, hat Genehmigung nach BImSchG, eine Firma von ca 30 auf dem Gelände: Die schlechtere Ausfahrt wird benutzt, andere Straßenstücke und die 2.Ausfahrt sind verkauft worden. Der Ärger kommt, weil seit zwei Jahren die schlechtere Einfahrt benutzt werden muss Haben ihre Fahrer angewiesen, vor der Einfahrt 20 km/h zu fahren, haben alle LKWs mit Netzen und Planen versehen. Sie ziehen Container nur in der Halle. Sie arbeiten von 7-16 Uhr Ein Vertreter von Abh-Service GmbH, einer weiteren Firma auf dem Gelände: Eine gewisse Geruchsbelästigung ist nicht zu vermeiden. Der Fahrzeugverkehr ist vermutlich das Hauptproblem Senatsverttreter ist nicht da, da sie nur für die Firma Otto-Rüdiger-Schulze zuständig sind und dort alle Grenzwerte eingehalten werden. Aus Sicht der Senatsverwaltung besteht kein neuer Messbedarf. Die Bürgerinitiative: Bei Messung 2004 war es unmöglich, die verschiedenen Lärmarten zu trennen. Die Situation hat sich verändert: Einfahrt ist – wie bereits gehört - jetzt woanders, Staubentwicklung angeblich kein Problem, im Sommer gab es jedoch Zwischenfälle Vertreter Firma Otto-Rüdiger-Schulze: ja, das Problem der Verladung draußen hatten sie auch, ist abgestellt. Das Einfahrtsproblem ist ihnen klar, aber nicht zu lösen, weil der Insolvenzverwalter für das Gelände zuständig und nicht kooperativ ist. Der Stadtrat: die Zufahrt müsste verändert werden, bietet an, an den Insolvenzverwalter Tiefbau heranzutreten wegen Öffnung der ursprünglichen Einfahrt. Nachfrage: Bezirkliche Lärmmessung? Umweltamt: Gewerbegebiet besteht schon lange, weitere Nutzung unstrittig – es gibt ein B-Plan-Verfahren. Verträglichkeit der Nutzung mit der Umgebung ist geprüft worden. Das schalltechnische Gutachten zum B-Plan-Verfahren kann eingesehen werden. Die aktuellen Umschlagszahlen sind dabei berücksichtigt. 54 db sind das Kontingent. Geräuschspitzen dürfen 30 db höher liegen. 2007 hat Überprüfung stattgefunden. Ein weiterer Betrieb mit BImSCH-Genehmigung ist noch nicht in Betrieb. Konkrete Hinweise auf Ordnungswidrigkeiten liegen auch von Bürgern nicht vor. Verkehrsbelastung auf der Blankenburger Chaussee ist überprüft worden. Erschließungsfragen sind überprüft worden. Die Einbringer der Drucksache, die Fraktion Linke: will den Text so lassen, wie er ist Abstimmung: 7:0:3 |
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