Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zu ge-währleisten, dass Menschen mit visuellen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen mit Hilfe akustischer und visueller Signale und/oder ausreichend großer Beschilderung, über-sichtlicher Gehwegführung und abgesenkten Übergängen die betreffenden Bauabschnitte ohne Einschränkung der Selbstbestimmung passieren können.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass Baustellenampeln grundsätzlich mit akustischem Signal ausgestattet werden.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, in den Fällen, in denen der Bezirk nicht selbst Bau-herr ist, auf die Auftraggeber und Baufirmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Bauauf-sicht einzuwirken, dass die o. g. Maßnahmen angewendet werden.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens prüft das Bezirksamt Fördermöglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union und stellt ansonsten selbst Finanzmittel in angemessenem Rahmen zur Verfügung.