Drucksache - DS/0633/VIII  

 
 
Betreff: Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule nachhaltig entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2018 
17. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
17.04.2018 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Gleichstellung und Inklusion mitberatend
04.04.2018 
16. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.05.2018 
19. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stellungnahme Gleichstellung/Inklusion an Schule/Sport PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

  1. bedarfsgerechte Barrierefreiheit am Standort Dolgenseestraße 60 der geplanten gemeinsamen gymnasialen Oberstufe der Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule und der George-Orwell-Schule herzustellen;
  2. zu prüfen, ob am Standort Erich-Kurz-Straße 6-10 weitere angrenzende Flächen für die schulische Nutzung akquiriert werden können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zu 1.

Am Standort Dolgenseestraße 60 sind viele kleinere bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bereits abgeschlossen. Zurzeit werden die Personenaufzüge für eine bedarfsgerechte Barrierefreiheit installiert.

 

Zu 2.

Das Schul- und Sportamt hat am Standort Erich-Kurz-Straße 6-10 die angrenzenden Flächen auf eine mögliche schulische Nutzung geprüft. Die Prüfung ergab, dass weitere angrenzende Flächen für die schulische Nutzung nicht akquiriert werden können, da die Flächen nicht zur Verfügung stehen.

 

 
 

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