Drucksache - DS/0652/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu beschließen.
Begründung:
Die Verwaltungsbezirke stellen in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der BVV, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der BVV erforderlich (§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).
Maßgebend für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen sind die §§ 31 bis 38 GVG.
Die BVV stellt eine Vorschlagsliste für die Schöffen bis zum 31.03.2018 auf, die in der Zeit vom 16.04.2018 bis 20.04.2018 im Rathaus Lichtenberg (Pförtnerloge) öffentlich ausgelegt wird. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten.
Der Vorsteher der BVV sendet die Vorschlagsliste nebst den Einsprüchen an den Richter beim Amtsgericht.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.
In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie nach den Vorgaben des Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts Tiergarten benötigt werden.
Die Verteilung erfolgt in Anlehnung an die Einwohnerzahlen für Berlin. Für den Bezirk Lichtenberg wurden für das Landgericht 83 Hauptschöffen und 130 Hilfsschöffen, für das Amtsgericht 36 Hauptschöffen und 57 Hilfsschöffen, insgesamt 306 Schöffen, bestimmt.
In die Vorschlagsliste sind demzufolge mindestens 612 Personen aufzunehmen.
Insgesamt haben sich bisher 621 Personen freiwillig für das Amt des Schöffen gemeldet (Statistik siehe Anlage). Bis zur Beschlussfassung durch die BVV dürfen keine Bewerbungen von Bürgern, die sich freiwillig für das Schöffenamt zur Verfügung stellen, zurückgewiesen werden. In diesem Fall erhält die BVV kurz vor der Beschlussfassung vom Bezirkswahlamt noch eine ergänzende Liste mit Bewerbungen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage wird als Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht, um sicherzustellen, dass die beschlossene Vorschlagsliste rechtzeitig beim Amtsgericht eingereicht werden kann. Statistik zur Vorschlagsliste
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