Drucksache - DS/0652/VIII  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin FamJugGesBüD 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2018 
17. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument
Anlage - Ergänzungsliste PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu beschließen.

 

Begründung:

 

Die Verwaltungsbezirke stellen in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der BVV, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der BVV erforderlich (§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).

 

Maßgebend für die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffen sind die §§ 31 bis 38 GVG.

 

Die BVV stellt eine Vorschlagsliste für die Schöffen bis zum 31.03.2018 auf, die in der Zeit vom 16.04.2018 bis 20.04.2018 im Rathaus Lichtenberg (Pförtnerloge) öffentlich ausgelegt wird. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten.

 

Der Vorsteher der BVV sendet die Vorschlagsliste nebst den Einsprüchen an den Richter beim Amtsgericht.

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

 

In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie nach den Vorgaben des Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts Tiergarten benötigt werden.

 

Die Verteilung erfolgt in Anlehnung an die Einwohnerzahlen für Berlin. Für den Bezirk Lichtenberg wurden für das Landgericht 83 Hauptschöffen und 130 Hilfsschöffen, für das Amtsgericht 36 Hauptschöffen und 57 Hilfsschöffen, insgesamt 306 Schöffen, bestimmt.

 

In die Vorschlagsliste sind demzufolge mindestens 612 Personen aufzunehmen.

Insgesamt haben sich bisher 621 Personen freiwillig für das Amt des Schöffen gemeldet (Statistik siehe Anlage). Bis zur Beschlussfassung durch die BVV dürfen keine Bewerbungen von Bürgern, die sich freiwillig für das Schöffenamt zur Verfügung stellen, zurückgewiesen werden. In diesem Fall erhält die BVV kurz vor der Beschlussfassung vom Bezirkswahlamt noch eine ergänzende Liste mit Bewerbungen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Vorlage wird als Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung eingebracht, um sicherzustellen, dass die beschlossene Vorschlagsliste rechtzeitig beim Amtsgericht eingereicht werden kann.


Statistik zur Vorschlagsliste

 

Alter

(Stand 01.01.2019)

Frauen

Männer

Gesamt

25 – 29

12

18

30

30 – 39

53

69

122

40 – 49

63

69

132

50 – 59

119

78

197

60 - 69

88

52

140

insgesamt

335

286

621

 

Beruf / Tätigkeit

Frauen

Männer

Gesamt

Arbeiter

4

52

56

Angestellte

240

167

407

Beamte

25

15

40

Selbständige /

Freischaffende

7

15

22

Studenten /

Umschüler

7

10

17

Rentner /

Vorruheständler

41

17

58

Hausfrauen

1

0

1

Ohne Angabe

9

6

15

Arbeit suchend

1

4

5

 

 

 
 

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