2021 ist Superwahljahr. Doch nicht für alle. Für Berlinerinnen und Berliner mit Migrationsgeschichte heißt das: Volljährige mit deutscher Staatsangehörigkeit dürfen den Bundestag und das Berliner Abgeordnetenhaus mitwählen. Wer mindestens 16 Jahre alt ist und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit hat, ist für die Bezirksverordnetenversammlungen wahlberechtigt. Alle anderen bleiben außen vor. Wie steht es um deren jeweilige Sichtbarkeit und um ihren gesellschaftlichen Einfluss?
Wahlen sind zwar nur eine Möglichkeit politischer Teilhabe. Aber eine niederschwellige. Gefragt ist insgesamt ein stärkeres Engagement der Einzelnen, sich über zivilgesellschaftliche Organisationen in gesellschaftliche Debatten einzumischen. Wie stark beteiligen sich Menschen mit Migrationsgeschichte überhaupt? Wo können sie sich einbringen? Könnten sie es mehr tun? Ist dies ein Gradmesser für gelingende Integration?
Zur Vorbereitung politischer Entscheidungen wird die Expertise aus vielen Lebenswelten benötigt. Was ist mit den Erfahrungen, Einsichten, Forderungen von Menschen, die zugewandert sind? Die aus beruflichen oder anderen Gründen für eine gewisse Zeit in Berlin leben und am Gemeinwesen teilnehmen wollen? Die als Geflüchtete einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus haben? Wie verhindern wir, dass aus einer Partizipationslücke eine dauerhafte Repräsentationslücke wird?
- Dr. Cornelia Schu (Geschäftsführerin Sachverständigenrat für Integration und Migration),
- Katarina Niewiedzial (Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration),
- Anna Stahl-Czechowska (Projektleiterin im Verein agitPolska e.V. und Mitglied im Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen)
- und Wilfred Josue (Integrationslehrer und stellvertretender Vorsitzender des Beirats für Migration und Integration des Bezirks Steglitz-Zehlendorf)
Die Diskussion wird zusätzlich am 23. Mai um 11 Uhr als Forum im Inforadio ausgestrahlt.