Wie gebe ich meine Stimme ab?

Ob im Wahllokal oder per Brief: Sie bestimmen mit, welche Kandidierenden und wie stark die verschiedenen Parteien im Bundestag vertreten sein werden. Hier erfahren Sie alles rund um Ihre beiden Kreuzchen.

Inhaltsverzeichnis

Wer darf wählen?

Sie haben das Recht zu wählen, wenn Sie:
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
  • und seit mindestens drei Monaten Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Deutsche, die zurzeit im Ausland leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch wählen.

Alle, die wählen dürfen (aktives Wahlrecht), können auch für den Bundestag kandidieren und somit gewählt werden (passives Wahlrecht).

Im Wahllokal oder per Briefwahl? Egal, Hauptsache mitmachen!

Ein paar Wochen vor der Wahl – allerspätestens bis zum 2. Februar 2025 – bekommen Sie einen Brief: die Wahlbenachrichtigung. Darin stehen der Wahltermin, die Adresse und die Öffnungszeiten Ihres Wahllokals. Darin steht auch, wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen können.
Wichtig! Das Wahllokal hat nur am Wahltag von 8  – 18 Uhr geöffnet und Sie müssen unbedingt Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen, um abzustimmen.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wenn Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, müssen Sie zu Ihrem Bezirksamt gehen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen. Nehmen Sie dazu unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Am 7. Februar 2025 ist die letzte Möglichkeit, Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis korrigieren zu lassen – also keine Zeit verlieren, wenn Sie Anfang Februar noch keine Post bekommen haben!

Wählen: geheim und ohne Selfie

Mit dem Smartphone können Sie bei der Bundestagswahl nicht abstimmen. Beim Wählen geht alles noch analog mit Stift und Papier. Aber Sie finden viele Informationen und Apps, die Ihnen vorher bei der Wahlentscheidung helfen können. Die Abstimmung bei demokratischen Wahlen ist grundsätzlich geheim. Deshalb ist das Fotografieren oder Filmen im Wahllokal nicht erlaubt – also lassen Sie Ihr Smartphone dort besser in der Tasche. Danach können Sie erzählen oder posten, für wen Sie gestimmt haben – wenn Sie wollen.

Übrigens…
In und direkt vor dem Wahllokal ist Wahlwerbung von Parteien oder Kandidierenden nicht erlaubt. Wähler:innen sollen nämlich frei entscheiden können, was sie wählen – ohne Zwang und ohne Druck. Deshalb sollten Sie sich schon vorher informieren, wem Sie Ihre Stimmen geben möchten.

Seien Sie wählerisch!

Sie wissen noch nicht, wen Sie wählen wollen? Überlegen Sie es sich gut: Wofür setzen sich die Parteien ein? Welche Themen sind Ihnen wichtig und wessen Lösungsangebote gefallen Ihnen am besten? Informieren Sie sich über die Angebote der Parteien: Zum Einstieg hilft Ihnen der Wahl-O-Mat – er startet am 6. Februar. Außerdem können Sie sich direkt bei den Parteien und Kandidierenden erkundigen.
Hauptsache Sie bestimmen am 23. Februar 2025 mit, wer in den nächsten vier Jahren in Deutschland Politik macht und wichtige Entscheidungen für Sie und uns alle trifft.