Drucksache - 0238/XX
7. Zwischenbericht
Die Ausgangssituation zum 6. Zwischenbericht ist unverändert und nicht durch den Fachbereich Sport zu beeinflussen, daher gibt es keine neuen Erkenntnisse zu berichten.
Zusammenfassung vorangegangener Berichte: Das Grundstück befindet sich im Eigentum der BIMA. Ein Ankauf wurde durch das BIM initiiert, für einen Abschluss der Übertragung sind Vertragspunkte zu erfüllen, z.B. eine Vermessung, die erst nach Herrichtung des Grundstücks erfolgen kann. Alle Bemühungen, diese Vertragspunkte zu erfüllen, scheiterten bislang an Unstimmigkeiten auf der Ebene der Senatsverwaltungen. Daher ist zwar eine Nutzung der Sportfläche durch einen Besitzüberlassungsvertrag (geschlossen zwischen der BIMA und dem Tiefbauamt) möglich, jedoch berechtigt dieser nicht zu einer baulichen Veränderung bzw. besteht keine Garantie auf Erhalt dieser. Einen Zeitpunkt, zu dem eine vollständige Übertragung des Grundstücks erfolgen kann, kann aus oben genannten Gründen nicht prognostiziert werden. Bis die Grundstücksübertragung ins Land Berlin nicht vollständig erfolgt ist, kann kein Neubau erfolgen.
Berlin-Spandau, den 11. Oktober 2021
Kleebank Bezirksbürgermeister
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