Drucksache - 0599/XXI  

 
 
Betreff: Infrastruktur im Gesundheits- und Pflegebereich muss mit dem Bevölkerungszuwachs mithalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU 
Verfasser:Meißner 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 01.02.2023
2. Version vom 01.02.2023

Angesichts der zunehmenden Bauprojekte in den nächsten Jahren in Spandau, die sich bereits im Bau oder noch in der Planungsphase befinden, ist es unerlässlich, auch die Infrastruktur im Gesundheits- und Pflegebereich mit zu verwirklichen.

Sehr geehrter Herr Bezirksverordneter Meißner,

nachfolgend beantworte ich Ihre Große Anfrage wie folgt:

Erlauben Sie mir einige Vorbemerkungen zu Ihrer Großen Anfrage. Grundsätzlich teile ich Ihre Einschätzung, dass die Infrastruktur im Gesundheits- und Pflegebereich mit dem Bevölkerungszuwachs mithalten muss. Dennoch bin ich überrascht über Ihre Fragestellungen, da Ihrer Fraktion, als diejenige die von 2011 2021 die zuständigen Stadträte für das Ressort Gesundheit gestellt hat, die Schwierigkeiten und die Grundlagen des von Ihnen gewünschten Ergebnisses bekannt sein müsste.

Zu nennen ist hier, dass sich die ärztliche Ausstattung des Bezirkes nicht durch das Bezirksamt steuern lässt, der Krankenhausbettenplan, der bis 2025 in Kraft ist, im Jahr 2020 vor meiner Amtszeit beschlossen wurde und bauliche sowie infrastrukturelle Maßnahmen, aufgrund fehlender rechtlicher Möglichkeiten, bei den Eigentümer*innen oder Investor*innen von Bauvorhaben nicht verpflichtend durchgesetzt werden können.

Inwiefern hier Gespräche und mit welchen Ergebnissen durch meine Amtsvorgänger geführt wurden, entzieht sich leider meiner Kenntnis.

Zur generellen Ausstattung mit Arztsitzen im Bezirk möchte ich noch ergänzen, dass die Verteilungsschlüssel für die Ausstattung mit Arztsitzen im „Gemeinsamen Bundesausschuss“, einem Gremium aus den vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem: der

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV),
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV),
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

sowie Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen vertreten, diese allerdings ohne Stimmrecht im Bundesausschuss, erarbeitet und festgelegt werden.

Auf der Landesebene gibt es das gemeinsame Landesgremium, welches Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Fragen der ambulanten und stationären Versorgung in Berlin aussprechen kann. Die Grundlage dieses Verteilungsschlüssels bleibt jedoch weiterhin die IST-Einwohner*innenzahl und es gibt systembedingt keine Vorsorgeplanungen, die sich in diesem Verteilungsschlüssel widerspiegeln.

Nach Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Prüfung der schriftlichen Anfrage Nr. 19/14 420 des Abgeordnetenhauses Berlin, eingereicht durch den Abgeordneten Heiko Melzer (CDU), und den dazugehörigen Presseberichterstattungen muss ich Ihnen auch mitteilen, dass nach Logik der Kassenärztlichen Vereinigung keine ärztliche Unterversorgung vorliegt, da diese erst bei einer Versorgung unterhalb von 75% besteht, auch wenn Ihre, meine und insbesondere die Wahrnehmung der Spandauer*innen eine andere ist.

 

Trotz allem ist es angesichts der zunehmenden Bauprojekte in den nächsten Jahren in Spandau, die sich bereits im Bau oder noch in der Planungsphase befinden, unerlässlich, auch die Infrastruktur im Gesundheits- und Pflegebereich mit zu verwirklichen.

 

 

  1. Gibt es im bezirklichen Gesundheitsamt eine Konzeption und/oder Planung in Bezug auf Infrastrukturmaßnahmen? Wenn ja, welche?

Im bezirklichen Gesundheitsamt liegen weder frühere Konzeptionen noch aktuelle Konzeptionen in Bezug auf Infrastrukturmaßnahmen vor.

  1. Welche Planungen gibt es im bezirklichen Gesundheitsamt bei den einzelnen Bauprojekten (ab 300 Wohnungen) hinsichtlich der Bereitstellung von Räumen/Einrichtungen für die Pflegearbeit (z.B. Tagesbetreuung) und für die Gesundheitsversorgung (z.B. Arztpraxen)?

aIm bezirklichen Gesundheitsamt gibt es hierzu bisher keine Planungen, da das Gesundheitsamt keine Zuständigkeiten im Bereich der Bereitstellung von Räumen/ Einrichtungen der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung hat. Gerne berät und unterstützt das Gesundheitsamt auf Nachfrage die Stadtplanung bei dem Erstellen solcher Planungen und bemüht sich in verschiedenen Gesprächen mit Eigentümer*innen darum, die Möglichkeit entsprechender Flächen mitzudenken und fordert eine Beteiligung der Gesundheitsämter bei Bebauungsplanverfahren ein, da die hier von Ihnen erfragten Herausforderungen bisher keine Berücksichtigung finden.

 

Berlin, 31.01.2023

 

 

Oliver Gellert

Bezirksstadtrat

 
 

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