Drucksache - 0031/XXI  

 
 
Betreff: Trauungen unter freiem Himmel

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Kempert
   
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
29.06.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 13.06.2022
0031_XXI_SB Vorl. z. K. vom 24.03.2022

Schlussbericht

 

Das Bezirksamt ist stetig auf der Suche nach weiteren, für die Durchführung von Eheschließungen geeigneten Örtlichkeiten. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Erwägungen ist es jedoch erforderlich, dass die Örtlichkeiten es zulassen, mindestens 6 Eheschließungen hintereinander durchzuführen.

 

Darüber hinaus soll eine Eheschließung gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, erfolgen.

Die vom Gesetzgeber vorgesehene würdige Form, in der die Eheschließung stattfinden soll, wird in erster Linie durch entsprechende Räumlichkeiten gewährleistet. Die nach Landesrecht für das Personenstandsrecht zuständigen Behörden, sind im Rahmen ihrer Organisationshoheit verpflichtet, die Diensträume des Standesamts zu bestimmen und auch festzulegen, in welchen Räumen Eheschließungen stattfinden sollen. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass jeder für eine Eheschließung gewidmete Raum jedem Eheschließungswilligen zur Verfügung stehen muss, somit sind private Bereiche, wie bspw. der Garten, ausgeschlossen.

Fraglich ist, ob der würdige Rahmen und auch die ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung des Standesbeamten unter freien Himmel sichergestellt sind. Der Standesbeamte muss während der Trauung die Ordnungsgewalt haben und es muss gewährleistet sein, dass die Trauung weder optisch noch akustisch von Außenstehenden verfolgt werden kann. Ebenso muss sichergestellt sein, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine gewidmete Räumlichkeit vor Ort zur Verfügung steht, wo ggf. die Eheschließung durchgeführt werden kann.

Trauungen unter freien Himmel sind aus Sicht des Bezirksamtes aus den genannten Gründen in Spandau nicht möglich.

Seit 2020 werden Eheschließungen auch im Gotischen Saal auf der Zitadelle Spandau angeboten. Es ist beabsichtigt die Terminanzahl im Jahr 2023 auszuweiten.

Weitere Örtlichkeiten, die für Trauungen gewidmet werden könnten, stehen derzeit nicht zur Vergung.

Vorrangiges Ziel sollte sein, die vorhandenen Möglichkeiten vollumfänglich auszuschöpfen und vor allem die Örtlichkeiten im Rathaus, die für die Eheschließungen vorgesehen sind so zu gestalten, dass sich Bürgerinnen und Bürger für eine Trauung in diesen umlichkeiten entscheiden. 

 

Berlin-Spandau, den 24. März 2022

 

 

 

Dr. Carola Brückner Gregor Kempert

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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