Traditionell vor der Sommerpause öffnet sich die BVV Spandau der Einwohnerschaft. Diese freiwillige, über die Vorgaben des Bezirksverwaltungsgesetzes hinaus gehende Veranstaltung will die Bürgerinnen und Bürger Spandaus einbeziehen. Die Unter-21-Jährigen sowie die Über-60-Jährigen können dabei eigene Anträge (Ersuchen) und Große Anfragen stellen, ganz so wie die Fraktionen in den regulären Sitzungen. Die einbringenden Personen müssen deshalb ihr Geburtsdatum oder Alter angeben.
Überwiesen werden die Anträge der nächsten Bezirksverordnetenversammlung. Nach den Wahlen vom 20. September 2026 konstituiert sich die XXII. Bezirksverordnetenversammlung bis zum 29. Oktober 2026. Für den 11. November 2026 ist die Wahl des nächsten Bezirksamts geplant. Ab dem 18. November 2026 laufen die regulären BVV-Sitzungen an.
Die Anträge aus der jüngeren und der älteren Generation verfallen damit nicht, sondern werden von den neuen Fachausschüssen erörtert. Dazu erhalten die Initiatorinnen und Initiatoren eine Einladung.
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Stimmt die neue BVV den Anträgen (gegebenenfalls in geänderter Form) zu, muss das neue Bezirksamt entscheiden, die Initiative zu verfolgen oder es muss begründen, warum dies nicht erfolgt. Dies entspricht dem Verfahren, wie mit BVV-Beschlüssen zu Anträgen aus den Fraktionen (Ersuchen) nach Gesetz umgegangen wird.
In der Generationen-BVV am 24. Juni 2026 stellen die Fraktionen, die Gruppe sowie die fraktionslosen Bezirksverordneten keine Ersuchen, stellen keine Anfragen. Es wird aber Vorlagen der Fachausschüsse (Beschlussempfehlungen) sowie des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme und gegebenenfalls zur Beschlussfassung geben.