Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
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Kleine Anfrage - XXI-096
Vorbemerkungen:
Auf der Homepage des Bezirksamts steht: „Nach § 17 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG Bln) hat jede öffentliche Stelle Verzeichnisse zu führen, die geeignet sind, die Aktenordnung und den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen. Die Verzeichnisse sind allgemein zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck wird nachfolgend die Aktenordnung im Internet veröffentlicht.“ Im Aktenplan, welcher ebenfalls dort als PDF abrufbar ist, ist dessen Stand auf den 12.03.2018 datiert, also vor der Neukonstituierung des Bezirksamts.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie häufig wird der Aktenplan aktualisiert? 2. Ist der Aktenplan aktuell? 3. Wann soll die nächste Aktualisierung vorgenommen werden? 4. Trifft es zu, dass der Aktenplan dazu dient Bürgerinnen und Bürgern zur Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes zu erleichtern? 5. Warum wurde der Aktenplan seit 2018 nicht mehr aktualisiert? 6. Wer ist für die Aktualisierung zuständig?
Christopher Kuhn Bezirksverordneter |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0