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Drucksache - V-0854
Siehe Anlage 1
Bezirksamt Pankow von Berlin.11.2009
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: V-0854/04
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Platz des 9. November 1989
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 30. Sitzung am 23.02.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. V-0854/04 –
„Das Bezirksamt wird ersucht:
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu 1. und 2.
Es ist festzustellen, dass die Bemühungen des Bezirksamtes, die Fläche um den Gedenkstein südlich der Bornholmer Straße (Finnländischer Grund) als Erinnerungsstätte herzustellen und als „Platz des 9. November 1989“ zu benennen, in Bezug auf die vorgesehene Stelle gescheitert sind. Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Umsetzung des Vorhabens und eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses über „Gedenkort für den 9. November 1989“ vom 10. Juli 2008 gab es am 17.09.2008 eine Besprechung mit Vertretern der Senatskanzlei/kulturelle Angelegenheiten und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Sachstand. Die Vertreter der Senatsverwaltungen machten deutlich, dass sie den Bezirk darin unterstützen, einen angemessenen Erinnerungsort für die Maueröffnung an der Bornholmer Straße zu schaffen und diesen als Bestandteil des gesamtberliner Mauergedenkkonzepts sehen. Allerdings machten sie auch deutlich, dass das bislang vom Bezirk verfolgte Konzept einer Grünanlage im Anschluss an einen eingeschossig überbauten Supermarkt und dessen Stellplatzanlage auf dem Stauraum der ehemaligen Grenzkontrollanlage nicht als eine angemessene Gestaltung des Gedenkorts zu betrachten sei. Durch eine solche städtebaulich sehr unbefriedigende In einem so aufgewerteten Stadtraum sei dann eine angemessene Erinnerungsgestaltung einzuordnen, beispielsweise in Form von Dokumentationen wie am „Checkpoint Charly“ und an der Bernauer Straße. Die Senatsvertreter verwiesen auf die im Abgeordnetenhausbeschluss verlangte städtebauliche Einbettung eines Gedenkortes für den 9. November 1989 an der Bösebrücke.
In einem Ortstermin am 8. September 2009 informierte die Senatskanzlei (Kulturelle Angelegenheiten) über die finanzielle Absicherung der Maßnahme „Platz des 9. November 1989“ in Höhe von 350.000,- € aus dem Parteienvermögen. Eine Umsetzung dieser Mittel sollte nicht auf privatem Eigentum erfolgen. Somit wurde die Idee, einen Erinnerungsort auf dem Plateau neben dem Treppenabgang (südlich der Bornholmer Straße) zu schaffen, verworfen, da ca. die Hälfte der Fläche mit zu der privaten Fläche des „Finnländischen Grunds“ gehört. Stattdessen wurde die Fläche zwischen nördlicher Straßenbegrenzungslinie Bornholmer Straße und der noch vorhandenen denkmalgeschützten Maueranlage (Fachvermögen AUN) als geeignet angesehen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärte sich bereit, ein konkurrierendes Auswahlverfahren zur Gestaltung der Fläche durchzuführen. Die Arbeiten sollen noch in diesem Herbst beginnen und bis spätestens Sommer 2010 abgeschlossen sein.
Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneLioba Zürn-Kasztantowicz BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport Für den Leiter der Abteilung
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