Drucksache - V-0854  

 
 
Betreff: Platz des 9. November 1989
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.12.2004 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen federführender Ausschuss
03.02.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.02.2005 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.06.2005 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2009 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU vom 30.11.2004
Änderungsantrag Bü 90; 8.12.05
BE Stadtentw. 09.05.2005
VzK 13 09.05.2005
VzK 13, SB, 28. BVV, 11.11.09

Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Planungen für das Areal an der Böse-Brücke in der Bornholmer Str

 

Siehe Anlage

Am 09

1

 

Bezirksamt Pankow von Berlin.11.2009

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: V-0854/04

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Platz des 9. November 1989

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 23.02.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. V-0854/04 –

 

„Das Bezirksamt wird ersucht:

 

  1. alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen, damit die Fläche um den Gedenkstein in ‚Platz des 9. November 1989‘ benannt werden kann.
     
  2. bei den Planungen für das Areal an der Böse-Brücke in der Bornholmer Straße mit dem künftigen Investor vertraglich zu vereinbaren, dass die Gestaltung um den Gedenkstein und der Ort ‚Platz des 9. November 1989‘ der Bedeutung dieses Ortes entsprechend berücksichtigt wird.“ –

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1. und 2.

 

Es ist festzustellen, dass die Bemühungen des Bezirksamtes, die Fläche um den Gedenkstein südlich der Bornholmer Straße (Finnländischer Grund) als Erinnerungsstätte herzustellen und als „Platz des 9. November 1989“ zu benennen, in Bezug auf die vorgesehene Stelle gescheitert sind.
Die Gründe hierfür liegen in einer unternehmerischen Entscheidung des Eigentümers der Fläche. Die anfangs verfolgte Idee, den Discountmarkt in eine mehrgeschossige straßenbegleitende Wohnbebauung zu integrieren – hierfür wurde eine Baugenehmigung mit Datum vom 25.10.2006 erteilt – wird nicht mehr weiterverfolgt. Stattdessen soll ein freistehender Discounter mit entsprechender Stellplatzanlage realisiert werden. Diese Variante würde zu einer sehr minderwertigen Qualität der Gestaltung des Stadtraumes führen und auf diese Weise den geplanten Erinnerungsort in seiner Wirkung abwerten. Darüber hinaus würde sich eine „flache Kiste“ nicht in die nähere Umgebung, welche durch mehrgeschossige Wohnhäuser in geschlossener Bauweise geprägt ist, einfügen. Ein freistehender eingeschossiger Discounter entspricht nicht der bestehenden Stadtstruktur und würde an einem „Eingangstor zum Bezirk“ ein falsches Signal geben.
Der Nachtrag zur erteilten Baugenehmigung wurde daher am 11.04.2008 versagt. In Gesprächen mit dem Eigentümer, dem Bezirksbürgermeister, dem zuständigen Bezirksstadtrat sowie Vertreter der betroffenen Ämter gelang es nicht, den Investor von seiner Haltung abzubringen und stattdessen die erteilte Baugenehmigung umzusetzen.

Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Umsetzung des Vorhabens und eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses über „Gedenkort für den 9. November 1989“ vom 10. Juli 2008 gab es am 17.09.2008 eine Besprechung mit Vertretern der Senatskanzlei/kulturelle Angelegenheiten und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zum Sachstand.

Die Vertreter der Senatsverwaltungen machten deutlich, dass sie den Bezirk darin unterstützen, einen angemessenen Erinnerungsort für die Maueröffnung an der Bornholmer Straße zu schaffen und diesen als Bestandteil des gesamtberliner Mauergedenkkonzepts sehen. Allerdings machten sie auch deutlich, dass das bislang vom Bezirk verfolgte Konzept einer Grünanlage im Anschluss an einen eingeschossig überbauten Supermarkt und dessen Stellplatzanlage auf dem Stauraum der ehemaligen Grenzkontrollanlage nicht als eine angemessene Gestaltung des Gedenkorts zu betrachten sei. Durch eine solche städtebaulich sehr unbefriedigende
Lösung würde die Unwirtlichkeit des Raumes zwischen dem S-Bahnhof und der städtischen Bebauung von Prenzlauer Berg verfestigt.
Im Interesse der Schaffung eines würdigen Gedenkortes sei es vielmehr geboten, die Bebauung (Wohnen und Geschäfte) an die Bösebrücke heranzuführen und auf diese Weise diesen Stadtraum zu beleben.

In einem so aufgewerteten Stadtraum sei dann eine angemessene Erinnerungsgestaltung einzuordnen, beispielsweise in Form von Dokumentationen wie am „Checkpoint Charly“ und an der Bernauer Straße.

Die Senatsvertreter verwiesen auf die im Abgeordnetenhausbeschluss verlangte städtebauliche Einbettung eines Gedenkortes für den 9. November 1989 an der Bösebrücke.

 

In einem Ortstermin am 8. September 2009 informierte die Senatskanzlei (Kulturelle Angelegenheiten) über die finanzielle Absicherung der Maßnahme „Platz des 9. November 1989“ in Höhe von 350.000,- € aus dem Parteienvermögen. Eine Umsetzung dieser Mittel sollte nicht auf privatem Eigentum erfolgen. Somit wurde die Idee, einen Erinnerungsort auf dem Plateau neben dem Treppenabgang (südlich der Bornholmer Straße) zu schaffen, verworfen, da ca. die Hälfte der Fläche mit zu der privaten Fläche des „Finnländischen Grunds“ gehört. Stattdessen wurde die Fläche zwischen nördlicher Straßenbegrenzungslinie Bornholmer Straße und der noch vorhandenen denkmalgeschützten Maueranlage (Fachvermögen AUN) als geeignet angesehen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärte sich bereit, ein konkurrierendes Auswahlverfahren zur Gestaltung der Fläche durchzuführen.
Die Büros Hennigsen, Fugmann/Janotta und Sinai wurden um Vorschläge für die Platzgestaltung gebeten. Eine der Vorgaben war, die Umsetzung des Gedenksteins mit in die neue Gestaltung einzubeziehen. In einem Auswahlverfahren am 23.10.2009 ist der Entwurf des Büros Sinai ausgewählt worden, welcher zu den Feierlichkeiten am 9. November 2009 vor Ort gezeigt werden soll.

Die Arbeiten sollen noch in diesem Herbst beginnen und bis spätestens Sommer 2010 abgeschlossen sein.

 

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias KöhneLioba Zürn-Kasztantowicz

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Gesundheit,

                                                                             Soziales, Schule und Sport

                                                                             Für den Leiter der Abteilung

 

 
 

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