Drucksache - V-0847  

 
 
Betreff: Kleingärten in Pankow erhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
02.12.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen vertagt   
17.02.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen vertagt     
07.04.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.06.2005 
Fortsetzung der 32. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü 90; 10.11.2004
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Wohn; 27.04.05

Das Bezirksamt wird beauftragt, als Eigentümer keine Genehmigungen für bauliche Erweiterungen in jenen Kleingartenanlagen in P

Das Bezirksamt wird beauftragt, einer ungeordneten städtebaulichen Entwicklung in den Kleingartenanlagen, deren Status jüngst aufgehoben wurde oder noch aufgehoben wird, entgegenzuwirken. Bis eine mit der Bezirksverordnetenversammlung abgestimmte Konzeption zum weiteren Umgang mit den Flächen vorliegt, sollen keine baulichen Veränderungen oder Erweiterungen stattfinden.

 

Zur Sicherung des Status quo sollen bei Bedarf planerische Mittel eingesetzt werden.

 

Bei jenen Anlagen, die sich im Besitz des Landes befinden, wird der Status quo über die Vertragsgestaltung mit den Pächtern festgeschrieben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis im Ausschuss: 2:8:1

Der Ausschuss empfiehlt der BVV, diesem Antrag nicht zu zustimmen.

 

 

 

Nach den Urteilen des Dritten Zivilsenates beim Bundesgerichtshof vom 24

Der Ausschuss lehnt solch ein pauschales Bauverbot ab.

Der §35 bzw. der § 34 des BauGB regelt i.V.m. der Bauordnung auch für diese Flächen die Zulässig­keit von Bauvorhaben und verhindert eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung.

Im Bezirk ist nicht vorgesehen, extra für diese Flächen eine Nutzungskonzeption zu erarbeiten.

Wenn planerische Mittel erforderlich werden, sollten sie konkret benannt und in der BVV beschlossen werden.

Vom Immobilienservice, als Vertreter des Grundstückseigentümers, werden in dem von ihm verwalte­ten ehemaligen Kleingartenanlagen nur solche baulichen Maßnahmen erlaubt, die auch in Kleingar­tenanlagen zulässig sind.

 

 
 

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