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Drucksache - V-0742
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Die Bezirksverordnetenversammlung von Pankow von Berlin schließt sich der Resolution “Bleiberecht für Flüchtlinge” der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin an und unterstützt hiermit den Aufruf für eine großzügige Bleiberechtsregelung. Der Vorsteher wird beauftragt, den Beschluss dem Regierenden Bürgermeister und dem Vorstehern der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zu übermitteln. Ein erheblicher Anteil der
230.000 MigrantInnen und Flüchtlinge in Deutschland, die bislang eine Duldung
besaßen, leben in Berlin. Die Lebenssituation dieser Menschen ist aufgrund
ihrer unsicheren und rechtlosen Lage sehr schwierig. Die Resolution der
Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Berliner
Senat dazu auf, die geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen großzügig
umzusetzen. Mit dieser Resolution unterstützt die BVV Friedrichshain-Kreuzberg
eine Bleiberechtskampagne für langjährig geduldete MigrantInnen. Diese Kampagne
wurde von PRO ASYL initiiert sowie wird von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen,
Menschen- und MigrantInnenorganisationen unterstützt. (siehe Anlage: Resolution
“Bleiberecht für Flüchtlinge”)
Anlage zur Drs. V – 0742/04
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von BerlinII. Wahlperiode Ursprung: Resolution Initiator: PDS Drs.
Nr.: DS/1148/II Beratungsfolge Gremium Sitzung Drucksachenart Erledigungsart 26.05.2004 BVV 037/II- BVV ohne Änderungen in der BVV beschlossen
(Beratungfolge beendet) Resolution
Betr.: Bleiberecht für Flüchtlinge Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die BVV
unterstützt den Aufruf für eine großzügige Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge
und schließt sich diesem an. Die ca. 230.000 MigrantInnen und Flüchtlinge, die bislang bundesweit eine Duldung besaßen, sind derzeit weitgehend rechtlos und leben überwiegend unter erniedrigenden Bedingungen. Permanent von Abschiebung bedroht, verbringen viele hier dennoch eine lange Zeit, manchmal sogar den Großteil ihres Lebens. In Berlin betrifft dies etwa 23.000 Flüchtlinge, darunter 15.000 aus dem ehemaligen Jugoslawien – unter ihnen viele Roma - , sowie 3.500 palästinensische Flüchtlinge aus dem Libanon. Die meisten von ihnen leben hier seit fünf Jahren und länger, ihre Kinder wurden hier geboren und besuchen die Schule. Das Recht auf Arbeit, Ausbildung und Wohnung wird ihnen unter Hinweis auf ihren Aufenthaltstatus von den zuständigen Berliner Behörden jedoch meist verwehrt. Im Hinblick
auf die Dauer des Aufenthalts müssen die betroffenen Flüchtlinge endlich ein
Bleiberecht erhalten, das ihren Aufenthalt langfristig absichert und ihnen eine
gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Wer Integration als
notwendigen und sinnvollen Bestandteil von Zuwanderungspolitik ansieht, muss
zuallererst diejenigen, die bereits hier leben und Mitglieder dieser
Gesellschaft sind, aus ihrem rechtlosen Status befreien und ihnen die Chance zu
einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Dasein eröffnen. Eine
Bleiberechtsregelung für die langjährig nur “geduldeten” MigrantInnen und
Flüchtlinge ist Teil einer ernstgemeinten Integrationspolitik. Die Potentiale
dieser Menschen sollten endlich genutzt werden – im Interesse der Gesellschaft
und der betroffenen Menschen. Auf Berliner
Ebene hat sich daher ein Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, sowie
Menschenrechts- und Migrantenorganisationen gebildet, um die von PRO ASYL auf
Bundesebene initiierte Bleiberechtskampagne zu unterstützen. Wer lange
hier lebt, muss bleiben dürfen und hat ein Recht auf Integration. Wir fordern
eine unbürokratische und großzügige Bleiberechtsregelung für bisher hier
geduldete, asylsuchende und sonstige ausreisepflichtige MigrantInnen und
Flüchtlinge: -
-
für Alleinstehende, die
seit 5 Jahren in Deutschland leben, -
-
für Familien mit
Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben, -
-
für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben, -
-
für traumatisierte
Flüchtlinge und -
-
für Opfer rassistischer
Angriffe Der Senat
von Berlin wird aufgefordert, die geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen
großzügig umzusetzen und bis zur Verabschiedung einer bundesweiten
Bleiberechtsregelung potentiell Betroffenen Abschiebungsschutz zu
gewährleisten. Friedrichshain-Kreuzberg, den
08.06.04 Vorsteher , Baran, Riza (Antragsteller/in,
Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in) |
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